Tankrechnungen

Warum wird bei der Bezahlung an der Tankstelle eigentlich immer vom Kassierer gefragt ob man denn die Tankrechnung haben möchte,aber immer nur wenn man bar bezahlt hat? Das finde ich lästig und dürfte doch auch nicht gestattet sein,denn sollte man mal eine Komplikation haben,so hat man nicht mal mehr ein Beweis.Es hat auch rapide zugenommen.Da scheinen die Kassierer wohl irgendjemanden steuerliche Vorteile zu verschaffen?!Ich hoffe ,dass ich hier richtig gelandet bin,wenn nicht dann bitte ich um Vergebung.

Wohl weil es Leute gibt, die keinen Kassenbon haben möchten. Warum sollte der Kassierer also jedesmal den Druck anstoßen um dann das Ding wegzuwerfen?

Oder verstehe ich die Frage nicht richtig?

Servus,

wenn die Frage gestellt wird, nachdem der Vorgang durch die Kasse gelaufen ist, ist sie ziemlich dumm: Man kann dann bloß noch durch ein Storno den Vorgang wieder aus den Tageseinnahmen rauskriegen. Nun ist es aber so, dass auch die von einer elektronischen Kasse aufgezeichneten Vorgänge bei künftigen Betriebsprüfungen elektronisch zugänglich gemacht werden müssen - und es ist ein beliebter Sport bei Betriebsprüfern, dem armen Tankstellenpächter oder Gastwirt oder Friseur oder wasauchimmer vorzuführen, was seine Kasse alles an Auswertungen machen kann, von denen er bisher nichts gewusst hat.

Kurzer Sinn: Es wird mit dieser Frage versucht, Einnahmen am Kassenbericht vorbei zu machen. Aber das rächt sich auf die lange Sicht ziemlich bitter.

Schöne Grüße

MM

Weil es schon Tankstellen gegeben haben soll, die Tankbelege an Leute verkauft haben, die diese steuerlich absetzen konnten. Ist allerdings seit neuestem strafbar.

Weil es schon Tankstellen gegeben haben soll, die Tankbelege
an Leute verkauft haben, die diese steuerlich absetzen
konnten. Ist allerdings seit neuestem strafbar.

Hi,

naja die ganz große Keule (Straftat) hat der Gesetzgeber nicht ausgepackt. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.

Nachzulesen: § 379 Abs. 1 Nr. 2 iVm Abs. 4 Abgabenordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__379.html

Mfg vom

showbee

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Hi,

es geht wie Oerdiz richtig feststellt nur um die Druckkosten. Eine Tankstelle druckt hier mit Thermopapier und das ist in Massen recht teuer. Wenn man nun davon ausgeht, dass vielzahl der Tanker Private sind, die den Beleg nicht brauchen, ist die Frage verständlich. Steuerhinterziehung wird hier tendenziell nicht betrieben, weil

a) der Unternehmer am Ende des Tages ja nicht jeden Beleg in Kopie aufaddiert sondern alle Einnahmen im Computer sind
b) die Verkaufsmenge Benzin durch geeichte Anlagen schnell aus der gekauften Menge Benzin ersichtlich ist
c) der Tankstellenpächter idR nur für Rechnung und gegen Provision für große Konzerne verkauft

mfg vom

showbee

Kurzer Sinn: Es wird mit dieser Frage versucht, Einnahmen am
Kassenbericht vorbei zu machen. Aber das rächt sich auf die
lange Sicht ziemlich bitter.

Das ist doch Unsinn!

Servus,

Das ist doch Unsinn!

für den Mandanten, dem alles aus seiner Kasse abgezogen wurde, was nachher dazu führte, dass seine Kassenberichte verworfen wurden, wäre es gerne Unsinn gewesen. Blödsinnigerweise hatte er fast ausschließlich Bareinnahmen, so dass das Verwerfen des Kassenbuches einer Vollschätzung gleichkam. Nu, mit einer Bewährungsstrafe ist er wg. Vorstrafen nicht weggekommen. Aber er durfte immerhin als kleiner Selbständiger wochenendweise brummen. Und, oh Wunder: Endlich hat er seinen Papierkram in die Reihe gekriegt.

Im Ernst jetzt: Eine Kasse fertigt tatsächlich elektronische Aufzeichnungen. So dass man im Bp-Fall, falls angefragt, den vollen Zugriff auf selbige gewähren muss. Und eine elektronische Registrierkasse kann irrsinnig viele Auswertungen ausspucken, wenn man sie richtig abfragt. Unter anderem auch, um zum Thema zurückzukommen, die Historie aller Storni seit der Zerstörung des Tempels…

Schöne Grüße

MM