sind die alle 5 jahre anfallenden tankreinigungskosten als betriebskosten umlegbar und wenn ja, müssen sie auf 5 jahre umgelegt werden?
danke im voraus
sind die alle 5 jahre anfallenden tankreinigungskosten als
betriebskosten umlegbar und wenn ja, müssen sie auf 5 jahre
umgelegt werden?
Hallo,
vorab Jein oder es kommt darauf an.
Findet zusammen mit der Öltankreinigung eine Beschichtung des Tanks statt sind die Kosten nicht umlagefähig. Es handelt sich hierbei um eine Instandhaltungsmassnahme ( LG Frankenthal WM 90, 32 )
Problematisch wird es mit der reinen Öltankreinigung. Die Urteile sind hier widersprüchlich. Das LG Frankenthal 2 S 483/84; LG Hamburg 7 S 121/88 halten die Kosten der Tankreinigung für umlagefähig.
Hier haben einige AGs die Öltankreinigung für nicht umlagefähig erklärt. Allerdings muss hingewiesen werden, dass Urteile eines LG höher zu bewerten sind wie Urteile des AG ( AG Rendsburg 11 C 117/01, WM 04/2002; AG Ahrensburg 46 C 303/99, WM 2,2002; AG Karlsruhe 7 C 477/91 WM 92,139; AG Hamburg 49 C 617/97).
Hier muss der Mieter als klären welche Rechtssprechung das örtliche AG und das zuständige LG anwendet.
Aus meiner Sicht ist den Entscheidungen der LGs eher zuzustimmen, soeit es sich nur um die Öltankreinigung handelt.
Zur Frage der Verteilung sind die Kosten auf jeden Fall alle 4 - nicht alle fünf Jahre - möglich. Eine längere Frist als vier Jahre ist aber möglich. Auch hier erklärt das LG Neuss WM 88, 309 dass die Kosten in einem Betrag abgerechnet werden dürfen, während das AG Langenfeld wiederum die Auffassung vertritt, dass die Kosten auf die Jahre zu verteilen sind.
Ich würde hier der Entscheidung des Ag Langenfeld zustimmen, isnbesondere dann, wenn es häufig Mieterwechsel gab. Es ist keinem Mieter zumutbar, dass er die Kosten der früheren Mitmieter zu tragen hat. Eine Verteilung auf vier oder fünf Jahre ist gerecht.
Ich hoffe etwas Klarheit geschaffen zu haben.
Gruss Günter
Gruss Günter