Tankstelle - Bayern - Nachtverkauf

Hallo,
ich hoffe die Frage gab es bisher noch nicht.

Ich wollte vor einigen Tagen in der Tankstelle nach 20 Uhr Zigaretten kaufen. Die nette Dame erklärte mir das wäre nur für Reisende möglich.

Ich hielt das anfänglich für einen Witz, aber sie darf leider keine Zigaretten, Cola, Bier, Snacks, … an Fußgänger verkaufen.

Etwas genervt habe ich dann mit dem Auto die Zigaratten abgeholt und fand später diesen Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/naechtlicher-verka…

Ich würde nun gerne wissen was das bringen soll?

Vielen Dank für mögliche Antworten.

Hi,

ich komm auch aus Bayern und wir haben das Thema auch schon diskutiert.

Es geht um die Ladenschlusszeiten.

Warum sollte eine Tankstelle Waren verkaufen dürfen nach 20 Uhr und ein Supermarkt bspw. nicht?

Über die Sinnhaftigkeit lässt sich natürlich streiten.

Reisende dürfen ja Waren erwerben. Ist natürlich zu streiten wer denn ein „Reisender“ ist. Ist ein Radfahrer kein „Reisender“? Welche Menge ist für einen Reisenden legitim?

Nur Tankstellen mit einer Schanklizenz dürfen auch Alkohol an Nicht-Reisende verkaufen.

Gruß
Markus

Hallo Markus,

ah ok! Es geht um die Lizens.
OK - Danke

Grüße

Reisende dürfen ja Waren erwerben. Ist natürlich zu streiten
wer denn ein „Reisender“ ist. Ist ein Radfahrer kein
„Reisender“? Welche Menge ist für einen Reisenden legitim?

Wenn man das Ganze theologisch betrachtet, ist der Mensch ja zeitlebens „in statu viatoris“, auf der Pilgerschaft zum Himmel. Vielleicht könnte man sich der Verkäuferin gegenüber darauf berufen?

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Sich auf seine Frömmigkeit berufen, um Zigaretten und Suff zu erwerben? Coole Idee! *LOL*

Hi,

bei Religionen geht es doch darum den Mob unter Kontrolle zu halten.
Den Mob unter Drogen zu setzen ist da doch eine ganz nette Idee.

MFG

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Hallo Armin,

Reisende dürfen ja Waren erwerben.

Wenn man das Ganze theologisch betrachtet, ist der Mensch ja
zeitlebens „in statu viatoris“, auf der Pilgerschaft zum
Himmel. Vielleicht könnte man sich der Verkäuferin gegenüber
darauf berufen?

Du musst nicht der Verkäuferin oder dem Pächter gegenüber so argumentieren, sondern der bayerischen Staatsregierung gegenüber.

Die Pächter zahlen „bloß“ ein Bußgeld, wenn sie bei einem Verkauf an nichtmotorisierte Kunden erwischt werden.

Gruß, Karin

Du musst nicht der Verkäuferin oder dem Pächter gegenüber so
argumentieren, sondern der bayerischen Staatsregierung
gegenüber.

Die Staatsregierung wartet ja bis heute vergebens auf ihre göttlichen Eingebungen:
http://www.youtube.com/watch?v=56ATB6j6eaI