Hallo wollte gerne wissen ob Arbeitgeber von Tankstellen Nachtzuschläge bezahlen müssen.
Hallo
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
§§ 2,6 und 7
Wenn kein Tarifvertrag gilt, wäre für Nachtarbeit iSd ArbZG also ein angemessener Zuschlag in Geld oder Freizeit zu leisten (ArbZG § 6, Abs 5). Für angemessen hält man sofern keine anderen Orientierungsmöglichkeiten wie ein vergleichbarer TV zu finden sind, einen zuschlag von plusminus 25%.
Gruß,
LeoLo