ich habe heute an einer Tankstelle gehalten. Da zwei mal Super an der Preistafel stand, und ich nachsehen wollte, welcher jetzt der richtige sei, nahm ich den Zapfhahn an der Zapfsäule und es war der teurere Preis, worauf ich den Zapfhahn wieder einhängte und wegfuhr.
Könnte es sein, dass ich mich damit strafbar gemacht habe, da möglicherweise ein Alarm ausgelöst wurde?
sofern kein Benzin entwendet wurde ist das völlig unproblematisch. Niemand wurde geschädigt, es wurde nichts entwendet und Vermögensvorteile sind ebenfalls nicht entstanden.
keine Angst, solange Du keinen Kraftstoff entnommen hast, hast Du Dich nicht strafbar gemacht. Bis dahin ist es maximal ärgerlich für den Tankwart, wenn er die Säule erst wieder für andere Kunden freigeben muss.
Wenn aber Kraftstoff entnommen wurde, und wenn es auch nur für 1 Ct. gewesen ist, hast Du Dich im Sinne des §263StGB (Tankbetrug) strafbar gemacht. Wobei ich bezweifele, ob jemand einen Tropfen Sprit für 1 Ct. strafrechtlich verfolgen würde… ;o)
Solange auf der tankstellensäule immer noch 0,00 Euro/0,00l stand, stellt das keine Straftat dar. Besser wäre es sicher gewesen nicht gleich weg zu fahren und in der Tankstelle bei dem dortigen Personal Bescheid zu sagen, aber so passiert auch nix.
also der Tankwart müsste ja sehen, wieviel du getankt hast. Auch wenn ein Alarm ausgelöst wurde, dann hast du ja praktisch gar nichts gestohlen. Somit hast du dich auch nicht strafbar gemacht. Zumindest fällt mir da kein Gesetz ein gegen das du verstoßen hast. Ohne Gesetz darf es keine Strafe geben gemäß § 1 StGB.
ich denke ich kann Sie in der Hinsicht beruhigen. Solange kein Kraftstoff abgegeben wurde, die Abgabemenge also auf „0,00 L“ stand, sind Sie zu keiner Zahlung verpflichtet.
Guten Tag,
Ich kann ihre Frage nicht richtig nachvollziehen.
Wenn Ich im Geschäft mir eine Verpackung einer Ware ansehe um nach dem Preis zu sehen, diese dann wieder in das Regal lege, habe ich doch nichts strafbares getan. Was für ein Alarm sollten sie ausgelöst haben??? Ist mir allesetwas komisch.
Hallo,
selbstverständlich hast Du Dich nicht strafbar gemacht. Wenn es so war, wie Du geschrieben hast, wurde der Tankvorgang vor dem Bezug der Leistung (Kraftstoff)abgebrochen. Damit ist eigentlich nix passiert…
Wenn du nicht getankt hast, sondern nur den Zapfhahn ab- und wieder eingehängt hast, ist nichts passiert. Außerdem muss da kein Alarm ausgelöst werden. Jede Tanksäule ist videoüberwacht. Also keine Chance zu stehlen.
Wenn Sie Benzin aus dem Zapfhahn gelassen haben und die Tankuhr einen Verbrauch registriert haben, dann hätten Sie diesen Verbrauch bezahlen müssen.
Wenn Sie den Zapfhahn einfach nur in die Hand genommen haben und ihn wieder in die Zapfsäule eingehängt haben ohne Benzin zu entnehmen dann schulden Sie der Tankstelle auch kein Geld.
Wenn Sie kein Geld schulden haben Sie auch nichts falsch gemacht und keinen Schaden verursacht. Somit kann auch keine Straftat vorliegen. Wenn Sie Benzin aus dem Zapfhahn entnommen haben und weiterfahren ohne zu bezahlen, dann ist das eine Straftat.
Weggefahren ohne zu Tanken, das Zählwerk stand auf „0,00 Euro“? Dann kein Problem, kein Schaden, keine Straftat. Der Kassierer schaltet die Zapfsäule wieder frei, fertig. Alarm wird nicht ausgelöst - nur die Zapfsäule ist erstmal gesperrt bis zur Freischaltung.