Tankstellen Ein- und Ausfahrten

Hallo!

Ich hatte gerade einen Vorfall, worüber ich KLarheit haben möchte. Erst mal die Sachlage. Jeder kennt eine Tankstelle. Meistens haben Tankstellen eine Einfahrt und eine Ausfahrt ein paar Meter weiter. Nun meine Frage: Sind diese beschilderten Ein- und Ausfahrten Bestandteil der STVO? Sprich wenn ich in die Einfahrt rein fahre und mir jemand entgegen kommt, es zu einem Unfall kommt. Wer hat dann Schuld bzw Recht? Klar man kann fast immer zu Teilschuld verdonnert werden, aber… naja das ist etwas anderes.

Vielen Dank für Eure Antworten! :smile:

mfg

Bestandteil der STVO? Keine Ahnung, aber sicher wird die Fahrtrichtung nicht ohne Grund angegeben und dürfte im Streitfall ganz schön ins Gewicht fallen.

Moin, Memorex,

Sind diese beschilderten
Ein- und Ausfahrten Bestandteil der STVO?

das ist reichlich salopp formuliert, die StVO besteht aus Paragraphen :smile:

Du kannst davon ausgehen, dass die StVO überall dort gilt, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, ob Tankstelle, Supermarktparkplatz, Autokino, was auch immer. Dass es sich um Privatgrund handelt, spielt dabei keine Rolle.

Gruß Ralf

Morgen!

Ich hatte gerade einen Vorfall, worüber ich KLarheit haben
möchte.

Als erstes sollte man die Hinweise lesen und nicht einfach
wegklicken, siehe [FAQ:1129].

Jeder kennt eine Tankstelle.

Kenn ich.

Meistens haben Tankstellen eine Einfahrt und eine Ausfahrt

Nöö, zumindest nicht hier bei uns, lediglich auf der Autobahn ist
die Fahrtrichtung in der Tanke eindeutig.

Sind diese beschilderten Ein- und Ausfahrten Bestandteil der STVO?

Habe gerade nochmal nachgeschaut hier ist bei keiner Tanke eine
Ein- oder Ausfahrt beschildert. Jeder fährt so hinein, dass sein
Auto später mit dem Tankdeckel zu Zapfsäule weist (ich weiß manche
schaffen auch das nicht), weil den Schlauch über das Auto wuchten
ziemlich dämlich ist.

Gruß
Stefan

Hallo

nein, eine Tankstelle ist kein öffentlicher Verkehrsraum i.S. der StVO. Allerdings lässt die StVO zu, dass privater Verkehrsraum zum öffentlichen umgewidmet wird, dann würden auch alle Verkehrszeichen dort Gültigkeit haben (soweit sie durch eine verkehrsrechtlihce Verfügung unterlegt sind). Dass der eigentlich private Parkplatz nun öffentlicher Verkehrsraum ist, erkennt man vor allem daran, dass bei Zuwiderhandlungen von den Ordnungsämtern Knöllchen verteilt werden (Aber aufpassen, sehr häufig sind die Knöllchen nicht rechtmäßig).
Ich denke, dass der Tankstellenbereich auf Ebene der nichtöffentlichen Parkplätze liegt. Bei Unfällen geht die Rechtsprechung zur Schadensregelung meist davon aus, dass beide(oder noch mehr) Kontrahenten die erforderliche Sorgfalt und Rücksichtnahme hätten walten lassen (d.h. z.B. der sich auf der Fahrspur Befindliche muss auch auf die in den Parkbuchten parkenden Kfz achten ob da evtl. jemand rausfahren will).

Gruss

Iru