Hallo!
Ich hatte gerade einen Vorfall, worüber ich KLarheit haben möchte. Erst mal die Sachlage. Jeder kennt eine Tankstelle. Meistens haben Tankstellen eine Einfahrt und eine Ausfahrt ein paar Meter weiter. Nun meine Frage: Sind diese beschilderten Ein- und Ausfahrten Bestandteil der STVO? Sprich wenn ich in die Einfahrt rein fahre und mir jemand entgegen kommt, es zu einem Unfall kommt. Wer hat dann Schuld bzw Recht? Klar man kann fast immer zu Teilschuld verdonnert werden, aber… naja das ist etwas anderes.
Vielen Dank für Eure Antworten!
mfg