Tankstellenaktion

Hallihallo

Wir verteilen derzeit den Flyer „Blut im Tank“ an Tankstellen.

Worauf hat man rechtlich bei diesen Aktionen zu achten bzw. wie weit darf man gehen ?

Klar ist, daß der Pächter Hausrecht hat und einem vom Gelände verweise darf.

In wie weit sind Einfahrten frei zu halten ? Darf man Kunde von Bordstein aus ansprechen ? Plakate hochhalten ?

Wir wollen NICHT möglichst viel Ärger machen, aber unserer Recht auf Meinungsäußerung voll nutzen.

Der Flyer:
http://www.gj-bergstrasse.de/tank.pdf

Gruß
Max

Hallo Max, auf Privatgrundstücken darfst streng genommen gar nichts, auf öffentlichem Grund und Boden hast du von Tankstellenpächtern nichts zu befürchten. Es sei denn natürlich, es wird unmittelbar vor der Einfahrt rumgelungert, mit Plakaten „Kauft nicht bei ESSO“ - das ist wieder ´ne andere Sache und betrifft euch jetzt ja nicht.

Aber : Fakt ist eins:

(1) Wir alle brauchen Kraftstoffe, um auf Arbeit zu kommen, oder im Außendienst zum Kunden. Oder zum Einkauf. Es spielt keine Rolle, wo wir ihn kaufen, Gewinner sind immer die Gleichen. Da sind wir uns einig ?

(2) Esso ? Ich sage Euch, Euere Protestnoten erreichen gerade mal den Papierkorb der Chefvorzimmer. Die Verantwortlichen würden wegen Tatsache (1) nur drüber lachen.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

auch öffentlichem Boden kannst du u.U. nicht ohne weiteres die Zettel verteilen.
Denn nach den landesrechtlichen Straßengesetzen ist nur der Gebrauch der Straße im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet, sog. Gemeingebrauch.
Jede Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch ist Sondernutzung und bedarf der Genehmigung.
Allerdings kann die Verteilung der Zettel als sogenannter gesteigerter Gemeingebrauch doch erlaubnisfrei gestattet sein. Denn der Gemeingebrauch muss im Lichte der Grundrechte insbesondere hier der Meinungsfreiheit verfassungskonform ausgelegt werden.
Anderes gilt dann aber wieder, wenn Gundrechte Dritter berührt werden.
Hier also Grundrechte der Tankstellenpächter.

Im Zweifel sollte daher beim Träger der Straßebaulast angefragt werden, ob die Verteilung der Zettel einer Genehmigung bedarf.
Nur dann gibts eine vorerst verbindliche Auskunft. Im übrigen, kann dann bei Durchführung der Aktion auch keine Untersagung durch Polizeibeamte erfolgen.

Hi Herr Meyer

(1) Wir alle brauchen Kraftstoffe, um auf Arbeit zu kommen,
oder im Außendienst zum Kunden. Oder zum Einkauf. Es spielt
keine Rolle, wo wir ihn kaufen, Gewinner sind immer die
Gleichen. Da sind wir uns einig ?

Sicher brauchen wir alle Benzin, aber wir wollen versuchen die Leute zum Denken anzuregen, ich hoffe noch immer auf der Erde intelligentes Leben zu finden

Zudem, beim nächsten Mal wollen wir auch noch einen Flyer mit Benzinspartips verteilen, dann haben die Leute gleich noch eine Gebrauchsanweisung wie man Benzinverschwendung vermeiden kann

(2) Esso ? Ich sage Euch, Euere Protestnoten erreichen gerade
mal den Papierkorb der Chefvorzimmer. Die Verantwortlichen
würden wegen Tatsache (1) nur drüber lachen.

Konzerne geben Millionen für Imagepflege aus, da passen Aktione wie unsere nicht ins Konzept. Die Illusion daß die Grüne Jugend Bergstrasse Esso in die Knie zwingt habe ich noch nie gehabt.

Gruß
Max

Hi Kevin

Wir hatten die Frage ob wir auf dem Bürgersteig Flyer verteilen dürfen schon mit dem Ordnungsamt abgeklärt und erklärt bekommen, wir dürften ohne Genehmigung verteilen. Die Frage ist natürlich ab wann gilt der Verkehr beim Ein-/Ausfahren als behindert, darf man Kunden vom Bürgersteig aus ansprechen ?

Das mit Polizei ist gut zu wissen, hoffentlich bleiben die Pächter soweit vernünftig, daß es nie soweit kommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Verkehr wird dann behindert, wenn sich Stauungen bilden, so dass der Verkehr auf den Zufahrtstrassen ins stocken gerät.
Auch wenn die Verteilung dem Ordnungsamt nach keiner Genehmigung bedarf,kann die Polizei die Verteilung auf Grund der gefahrenabwehrrechtlichen Generalklausel verbieten, wenn ihr den fließenden Verkehr behindert.

Hi Kevin

Wir hatten die Frage ob wir auf dem Bürgersteig Flyer
verteilen dürfen schon mit dem Ordnungsamt abgeklärt und
erklärt bekommen, wir dürften ohne Genehmigung verteilen. Die
Frage ist natürlich ab wann gilt der Verkehr beim
Ein-/Ausfahren als behindert, darf man Kunden vom Bürgersteig
aus ansprechen ?

Das mit Polizei ist gut zu wissen, hoffentlich bleiben die
Pächter soweit vernünftig, daß es nie soweit kommt.

Hi Kevin

Dann ist ja gut, der Pächter meinte unsere alleinige Präsenz in Bereich der Einfahrt sei schon gaaaaaaaaaaanz schlimm und illegal… Beim nächsten mal nehm ich Baldrian mit …

Gruß
Max

Der Verkehr wird dann behindert, wenn sich Stauungen bilden,
so dass der Verkehr auf den Zufahrtstrassen ins stocken gerät.
Auch wenn die Verteilung dem Ordnungsamt nach keiner
Genehmigung bedarf,kann die Polizei die Verteilung auf Grund
der gefahrenabwehrrechtlichen Generalklausel verbieten, wenn
ihr den fließenden Verkehr behindert.