Neulich hat jemand mitbekommen, dass Quittungen von Tankstellen weiterverkauft werden. Darf das sein?
Seitdem ich das erfahren habe, verlange ich die Quittungen nach jedem Kauf oder Tanken.
Hallo!
Neulich hat jemand mitbekommen, dass Quittungen von
Tankstellen weiterverkauft werden. Darf das sein?
Wer sollte etwas gegen Altpapierhandel einzuwenden haben? Auch Sammelleidenschaft wäre vorstellbar. Manche Leute sammeln Bierdeckel, andere eben Tankquittungen…
Falls aber rein theoretisch jemand auf die Idee käme, die fremden Tankquittungen zu benutzen, um den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit zu schmälern und außerdem Vorsteuer zu ziehen, ist solches Tun nicht erlaubt.
Aber wer macht sowas? Wegen vergleichsweise kleiner Beträge macht sich niemand mit ein bißchen Verstand zwischen den Ohren derart leicht angreifbar. Nehmen wir an, jemand fügt seiner Buchhaltung faule Tankquittungen für 1.000 € hinzu. Darin enthalten sind 138 € Vorsteuer und der Gewinn wird um 862 € geschmälert. Macht nochmal eine „Ersparnis“ je nach persönlichem Steuersatz. Die 1.000 € entsprichen einer Fahrstrecke von rund 10.000 km - reichlich genug, um im Fall einer Betriebsprüfung Anlaß für Nachfragen zu geben. Die Plausibilität läßt sich anhand von Reisekostenabrechnungen und/oder auf Wartungsrechnungen vermerkten km-Ständen abklopfen. Im Ergebnis ist dann für einen ergaunerten Vorteil weniger hundert € das Mißtrauen des Prüfers geweckt. Sowas kann richtig bitter ausgehen.
GruĂź
Wolfgang
Ich habe vor mehreren Jahren öfters an einer Tankstelle gejobbt.
Es kam mehr als einmal vor, das manche Kunden sich nach alten Quittungen erkundigt haben.
„Habt ihr noch Quittungen für Bleifrei?“
GruĂź
Thomas
(Ich will hier niemanden beschuldigen) Es gibt Berufe, da finanziert der Arbeitgeber die Anfahrt. Angenommen ein Elektroniker, der zu einem Kunden fährt und das Geld erst einmal bar auslegen muss, um die Tankfüllung für den Firmen auszulegen. Dass dieser Elektroniker die Tankquittung nicht nach jedem tanken dem Arbeitsgeber vorlegt, dürfte auch denkbar sein. Da der Wagen jetzt aber nur Bleifrei „schluckt“, kann er mit Diesel-Quittungen auch nichts anfangen. Sprich, diese Leute wollen vielleicht etwas mehr Geld heraussschlagen, als sie eigentlich für die Anfahrt zu mehreren Kunden bezahlen.
Klar, es gibt auch Leute, die Bleifrei-Quittungen sammeln und in 20 Jahren mal ihren Enkeln zu zeigen, wie sehr der Benzinpreis geschwankt hat, inwiefern sich der Benzintank eines Autos vergrößert hat und in welcher Zeit der Preis fürs Benzin drastisch anstieg.
GrĂĽĂźe
von
Disap
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nicht wirklich neu…
…hab gerade was gelesen, das dem Handel von Tankquittungen bei ebay irgendwie ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Scheint also Gang und Gebe zu sein…
GruĂź
Markus
Richtig gefährlich wird es …
… wenn es sich um Quittungen/Belege von Kreditkartenzahlungen handelt.
Mit den Kartendaten (Karten-Nr., Inhabername, Gültigkeitsdauer) können betrügerische Umsätze im Internet oder mit Kartenfälschungen (sogenannten Counterfeits) gemacht werden.
Daher: Bei Kreditkartenzahlungen IMMER den Beleg verlangen, mitnehmen, und wenn man ihn nicht braucht, so vernichten, dass er niemandem in die Hände fallen kann.
GrĂĽĂźe
Sebastian
Anmerkung
Hallo,
Seitdem ich das erfahren habe, verlange ich die Quittungen
nach jedem Kauf oder Tanken.
wenn ich bei meiner Stammtankstelle keine Quittung verlange (brauche ich nur als Merkzettel, um den Verbrauch auszurechnen), wird erst gar keine gedruckt.
GruĂź
Axel
(Hallo!)
… wenn es sich um Quittungen/Belege von
Kreditkartenzahlungen handelt.
Nicht mehr ganz.
Mit den Kartendaten (Karten-Nr., Inhabername,
Gültigkeitsdauer) können betrügerische Umsätze im Internet
oder mit Kartenfälschungen (sogenannten Counterfeits) gemacht
werden.
Im Internet kannste nur noch mit Kreditkarte bezahlen, wenn du auch die Karte u die darauf aufgedruckte separate Nummer hast (ist aufm Unterschriftenfeld aufgedruckt). Ganz so einfach isses also nicht mehr. Aber ich denke mal, dass sich mit dem entsprechenden Schlüssel (Programm) auch diese Zahl rauskriegen lässt, zumal die meines Wissens nach nur 3 Ziffern umfasst.
Daher: Bei Kreditkartenzahlungen IMMER den Beleg verlangen,
mitnehmen, und wenn man ihn nicht braucht, so vernichten, dass
er niemandem in die Hände fallen kann.
Das sollte man mit allen Belegen machen.
GrĂĽĂźe
Sebastian
Gruss
Mutschy
Hallo,
Nicht mehr ganz.
Im Internet kannste nur noch mit Kreditkarte bezahlen, wenn du
auch die Karte u die darauf aufgedruckte separate Nummer hast
(ist aufm Unterschriftenfeld aufgedruckt). Ganz so einfach
isses also nicht mehr.
Leider gibt es noch eine Menge Akzeptanzstellen, die auch Zahlungen ohne CVC2 (Card Verification Code 2, Mastercard) bzw. CVV2 (Card Verification Value 2, Visa, ist das selbe, heiĂźt bei verschiedenen Kartengesellschaft unterschiedlich) akzeptieren.
Aber ich denke mal, dass sich mit dem
entsprechenden SchlĂĽssel (Programm) auch diese Zahl
rauskriegen lässt, zumal die meines Wissens nach nur 3 Ziffern
umfasst.
Teilweise 3, bei manchen Karten (Amex) auch 4 Stellen.
Nein, CVC/CVV lassen sich ohne den Private Key des Kreditkartenunternehmens nicht errechnen, und der ist in einem seeehr dicken Tresor untergebracht. Der Sicherheitsbereich bei Mastercard hat etwas von Fort Knox, ich hatte mal die Ehre, mir das anschauen zu dĂĽrfen.
CVC/CVV werden auch nicht auf den Beleg gedruckt, und die Internet-Merchants sind dazu verdonnert, diesen Wert nicht zu speichern, sondern jedesmal wieder neu abzufragen, auch wenn die sonstigen Kartendaten gespeichert sind (z.B. bei Deutsche Bahn).
GrĂĽĂźe
Sebastian
Hallo,
das ist nunmehr eine Ordnungswidrigkeit!!!
§ 379 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind,
- Belege verbreitet oder
- nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge
nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig verbucht oder verbuchen lässt
und dadurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu
erlangen."
Neufassung der AO vom 21.21.2005! BR-DRs. 45/05 und 890/05.
Mfg vom
showbee
Daher: Bei Kreditkartenzahlungen IMMER den Beleg verlangen,
mitnehmen, und wenn man ihn nicht braucht, so vernichten, dass
er niemandem in die Hände fallen kann.
Hallo Sebastian,
in den meisten Kassenautomaten sind 2 Rollen, eine kommt oben raus für den Kunden - die andere läuft intern im Gerät.
Und da steht auch alles drauf -incl. Nummern.
GruĂź
Thomas
Hallo Thomas,
Daher: Bei Kreditkartenzahlungen IMMER den Beleg verlangen,
mitnehmen, und wenn man ihn nicht braucht, so vernichten, dass
er niemandem in die Hände fallen kann.in den meisten Kassenautomaten sind 2 Rollen, eine kommt oben
raus für den Kunden - die andere läuft intern im Gerät.
Und da steht auch alles drauf -incl. Nummern.
Der Händler bzw. seine Angestellten kommen IMMER an die Daten, da diese ja auch auf dem unterschriebenen Beleg enthalten sind, und der bleibt ja dort.
Es geht mehr um Leute, die beispielsweise die Papierkörbe an Tankstellen „abfischen“.
Wenn ein Händler oder einer seiner Angestellten zu den „Bösen“ gehört, kann man sowieso wenig dagegen machen. Allerdings würden sich dann die Betrugsfälle bei diesem Händler häufen, und das würde bei den Sicherheitsabteilungen der Kartengesellschaften schnell auffallen. Diesen sogenannten „Merchant Fraud“ gibt es durchaus, es wird aber auch rigoros dagegen vorgegangen.
GrĂĽĂźe
Sebastian