In unserem Mietsgarten steht eine furchtbar hässliche und große (15m und vorallem auch sehr breite)Tanne, die keinem gefällt. Unsere Nachbarn stören sich auch sehr daran da sie auch über deren Grundstück ragt. Sie nimmt nicht nur die Sonne sondern harzt auch extrem. Und natürlich sieht der Boden rund herum auch nicht schön aus. Jedoch ist unser Vermieter ein Typ Mensch der, auch wenn ihm die Tanne selbst nicht gefällt, sie nicht entfernthaben möchte, nur um uns zu ärgern.
Bäume sind ja toll, aber dieses Ding nun wirklich nicht.
Habe ich irgendeine Chance? Rechtlich wohl eher nicht oder? Aber was ist wenn sie kaputt gehen würde? Müsste sie dann weg? Da sie sehr nahe an der Garage des Nachbarn steht? Dann würde sich die Frage stellen, wie kriege ich die Tanne kaputt ohne später eine Anzeige oder Ähnliches zu bekommen wegen Zerstörung des Eigentums(des Vermieters) oder soetwas?
Du als Mieter hast weder eine Chance
noch die Möglichkeit rechtlich gesehen,
den Baum zu entfernen.
Ich bin selber als Mieter(seit 3Jahren
Eigentümer Einfamilienhaus)gewesen und
so ähnliche Sachen mit den Vermietern
erlebt.Daher aus meiner Erfahrung.Der
Baum bleibt da wo der ist.
Du als Mieter kannst bestimmen,ob der
Vermieter ohne Deine Erlaubnis das
Grundstück betreten darf oder die Wohnung.
Da bist Du im VOLLEN Recht.Jedoch aber,was
die Gegenstände betrifft.Die nicht von Dir
am Mietobjekt angebracht,angepflanzt und etc.
sind.Da darfst Du LEIDER ohne die Zustimmung,
am besten SCHRIFTLICH,des Vermieter nichts tun.
Hallo,
Leider sind Bäume häufig ein Streitgrund nicht nur mit dem Vermieter sondern auch unter Nachbarn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter sich dagegen wehrt nur um die Mieter zu ärgern. Tatsächlich darf man nicht beliebig Bäume fällen.
Die sogenannte " Baumschutzverordnung" der einzelnen Bundesländer regelt genau ob und unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümer im eigenen Garten einen Baum fällen darf. Hierzu am besten mal beim zuständigen Umweltamt nachfragen.
I.d.R DÜRFEN kaputte Bäume gefällt werden.
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf die Fragen hinsichtlich der Sachbeschädigung nicht antworten möchte.
Ein Tipp:
Grundsätzlich müssen Bäume weichen wenn sie zu nah an der Grundstücksgrenze stehen. Je nach Bundesland beträgt der einzuhaltende Abstand zwischen 50cm und 4m. Allerdings verfällt dieser Anspruch 5 Jahre nach dem Pflanzen der Tanne.
Ich empfehle den Vermieter höflich zu bitten die Tanne zu entfernen. Ggf. kann man auch seine Hilfe anbieten.
Dann h at jeder etwas davon.
Der Vermieter: Brennholz
Die Mieter: einen schöneren Garten.
Ich hoffe geholfen zu haben und würdemich über eine Rückmeldung freuen.
Wenn sie den Garten gemietet haben ,ist die Tanne Eigentum des Vermieters.Sie können also für derartige Aktionen zur Verantwortung gezogen werden.
Sollte die Tanne erst nach Ihrem Mietbeginn gepflanzt worden sein , dann gäbe es unter Umständen eine Möglichkeit.War sie schon da, dann waren auch die Nadeln und der Harz schon .Den haben sie dann mit der Unterschrift unter Ihren Mietvertrag akzeptiert
Hallo,
da die „Tanne“, evtl. auch nur eine Fichte, bereits zu Vertragsbeginn vorhanden war, entstünde nur eine Beseitigungspflicht, wenn Sie nachweisen können, dass durch diesen Baum eine nicht zumutbare Verschattung Ihrer Wohnung entstanden ist und nur durch die Beseitigung der vertragsgemäße Zustand Ihrer Wohnung wiederhergestellt werden kann. Das müssten Sie aber schriftlich anzeigen und evtl. auch eine Mietminderung androhen.
Ich rate Ihnen ab, irgendetwas an dem Baum zu manipulieren, dass er ggf. eingeht, das bringt nicht nur großen Ärger, sondern auch noch Schadenersatzforderungen mit allem „Zubehör“.
Sollte sich der Nachbar gestört fühlen, wäre es seine Angelegenheit, sich an den Eigentümer des Baumes zu wenden. Hier halten Sie sich besser raus, das beeinträchtigt lediglich Ihr Verhältnis zu Ihrem Vermieter.
Versuchen Sie es im vernünftigen Gespräch mit dem Vermieter, um ggf. zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen; z.B. ausschneiden o.ä.
Gruß suver
Hallo Marie -Cecil,
das mit der kaputt gehen ist keine gute Idee. Da bietet sich eher der Nachbar an. Es könnte ja sein, dass die Wurzeln mittlerweile die Garage beschädigen. Dann muß der Baum auch weg. Aber grundsärtlich vorsicht, denn viele Gemeinden haben Baumschutzsatzungen. Da muß man sich dann erst eine Genehmigung holen um einen Baum fällen zu dürfen.
Viel Erfolg und beste Grüße, Hubert Steiger.
Ich habe Verständnis dafür, dass die Tanne sicherlich nicht jedem gefällt. Aber Tipps zu ihrer Zerstörung möchte ich nicht geben. Vielleicht zieht ihr ja auch einfach um?
NEIN!
Ich bin entsetzt, dass hier nach Anleitung zu Straftat gefragt wird.
Zeitweilige Nutzer fremden Eigentums dürften dieses pfleglich nutzen und pünktlich die Mietschuld bezahlen.
Subjektive Urteile gegen die Umwelt, müssen strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.
wenn äste in den anderen garten ragen, muss der vermieter diese entfernen. alles andere werdet ihr hinnehmen müssen, denke ich. selber dürft ihr gar nichts unternehmen.
lg
maria
also selbst wenn der Vermieter das machen wollen würde, dürfte er es wahrscheinlich nicht weil es in Deutschland ein Gesetz gibt, dass Bäume ab einem bestimmten Durchmesser nicht gefällt werden dürfen, mir scheint dass es sich hierbei um so einen Fall handelt.
es gibt natürlich wege den Baum absterben (einfach einen Nagel reinhauen) zu lassen, aber wenn das rauskommt kann es durchaus ärger geben.
kann mich den anderen Antworten im Grunde anschliessen.
a) Du kannst deinem Vermeiter nicht dazu drängen welche Bäume er in seinem Garten hält
b) egal in welchem Bundesland oder Kommune: für die Fällung einer 15m hohen Tanne braucht dein Vermieter eine Genehmigung
c) die Genehmigung bekommt er nur unter bestimmten Voraussetzungen (Gefährdung, etc) und ggf mit Auflagen (Ausgleichpflanzung, -zhalung). Details siehe in der kommunalen Satzung.
d) die Fällung in Bestandbeauung muss ne Fachfirma machen und verursacht entsprechend Kosten
e) Fällung ist nur in der Vegationspause möglich (Nov-Feb) .. da kann man das Grün aber auch am besten an Blumenladen/Gärnerei verkaufen .. ;o)
f) ne 15m große Tanne bekommst mit nem Kupfernagel etc nich kaputt .. das Ding weicht nur ner Motorsäge .. ;o)
Wie immer rate ich zur Diplomatie: Informier dich beim kommunalen Umweltamt über die konkreten Auflagen und sprich offen mit deinem Vermieter + Nachbarn. Sieht du Möglichkeiten für ein Komromiss? Äste auslichten für mehr Licht? etc.