Gesundheitsbedingt muss ich meinen Pachtgarten in einer Kleingartenanlage verkaufen. Zwei Waldbäume aus DDR-Zeiten haben Bestandsschutz bis zum Pächterwechsel, was jetzt der Fall ist.
Der Kaufvertrag mit einer Ergänzung ist von beiden Parteien unterzeichnet. Danach will der Käufer das „Tannen-Problem“ übernehmen.
Allerdings fehlt noch die Bestätigung durch den Kleingärtnerverein. So wie es jetzt aussieht, will sich der Vorstandsvorsitzende nicht darauf einlassen…
Frage 1: Darf man die Tannen auf 3 Höhenmeter kürzen , wie für Koniferen erlaubt ist? Oder sind sie mitsamt der Wurzeln zu entfernen?
Frage 2: Muss das „Tannen-Problem“ zwingend vom Verpächter gelöst werden?
Oder kann es auch der Käufer erledigen.
Frage 3: Wie soll ich mich verhalten? Wer kann das Problem außergerichtlich verbindlich entscheiden?
Problem ist SEHR DRINGEND. Bitte um eine schnelle Antwort. DANKE im Voraus!