Tante droht mit Hauräumung! Was sollen wir machen?

Hallo zusammen,
wir stehen vor meinem großen Problem: Meine Frau und ich studieren in einer anderen Stadt aber ich habe ein leerstehendes Haus 300 km weit entfernt. Meine Tante hat Nießbrauchsrecht und ihre Anwältin hat uns geschrieben, dass alle Sachen, die wir haben wollen, bis spätestens Ende März ausgeräumt sein müssen, ansonsten werden sie von der Stadt entfernt. Denn meine Tante will das Haus vermieten ohne Möbeln und das Geld bekommt dann meine Oma für das Altenheim.

Meine Tante hat mir angeboten, dass sie auf das Nießbrauchsrecht verzichtet, aber dann hätten wir alle Kosten zu tragen und das können wir momentan nicht.

Unser Plan ist, dass wir uns ein Auto mieten und eine Umzugsfima bestellen, die ein paar Möbel abholt, die wir dann im Keller unserers Wohnheims stellen würden. Das würde bistimmt ca 1000 Euro kosten. Das Problem ist, wenn wir in 2, 3 Jahren umziehen würden wir wieder vor dem Problem stehen, was wir mit den Möbeln machen. Entweder verkaufen? Oder wieder für den Umzug bezahlen?

Plan B wäre, dass meine Tante auf ihr Nießbrauchsrecht verzichtet und wir versuchen, das Haus möbilisiert zu vermieten. Wir haben uns schon mit einer Hausverwaltun auseinander gesetzt. Aber das müsste relativ schnell passieren. Und außerdem wissen wir nicht genau, wie wir das schaffen mit dem Vermieten. Wer soll sich um alles kümmern? Die Hausverwaltung?

Wir haben die Absicht, nach unserem Studium, wieder dorthin zuziehen. Es ist ein Einfamilienhaus.
Das einfachste wäre bestimmt, einfach nur die wichtigsten persönlichen Sachen zuholen und die Mögeln stehen zulassen. Doch dann müssten wir später wieder neue kaufen und ich hänge ein bisschen an unseren Möbeln.

Was sollen wir machen? Umzugsfirma kommen lassen? Auf die Möbel verzichten? Oder selbst vermieten?

Hallo!

Könntet ihr denn überhaupt in einigen Jahren in das Haus einziehen ?

Da wäre dann ein Mieter drin und solange die Oma lebt wird die Mieteinnahme gebraucht. Und wie sollte man dem Mieter kündigen ?
Eigenbedarf ? Grundsätzlich möglich .
Dann müsstet ihr der Tante Miete zahlen, oder ? Das wäre m.E. aber ein missbräuchlicher Eigenbedarf.

Bisschen verzwickt das Ganze, noch dazu wenn das schnell gehen soll.
Bedenke, Ihr seit nicht vor Ort, wenn eine Hausverwaltung Vermietung und Verwaltung übernimmt, dann kostet das Geld was von der Miete und der Hilfe für die Oma abgeht.

Klärt bloß ab, ob ihr im Wohnheim Möbel einlagern könnt und ob das dort überhaupt trocken genug ist um die Lagerzeit zu überstehen.
Rechnet doch Umzugsfirma, Leihwagen für 2 Touren gegen den Wert der Möbel/Hausrat.
Kann es sein es käme raus, entsorgen und gezielter Neukauf nach Bedarf wäre preiswerter ?

MfG
duck313

So ganz verstehe ich die Geschichte ja nicht, aber ich glaube, das ist erstmal egal. Gibt es denn eine Möglichkeit, dass Ihr die Möbel / Dinge, die Ihr behalten wollt, in diesem Haus in einen Kellerraum / Dachboden einlagert, der halt abgeschlossen wird und den Mietern nicht zugänglich ist.

Hallo,

soll „ich habe“ heißen, daß Du Eigentümer des Hauses bist? Und wieso stehen da Eure Möbel im Haus, wenn es doch leersteht? Bist Du gleichzeitig Mieter Deiner Tante oder gibt es eine andere Vereinbarung, daß Ihr Euren Kram da in Zimmer oder Keller stehen lassen dürft?

Kann man alles so regeln, ja. Die Kosten für eine Hausverwaltung halten sich in Grenzen und je nach Lage und Zustand ist auch eine kurzfristige Vermietung nicht das Problem.

Um mehr zu sagen, müßte man erst einmal die Antworten auf die obenstehenden Fragen kennen.

Gruß
C.

Hallo.
Das Ganze ist etwas unverständlich.

Soll bedeuten, Du bist der Egentümer?

Das ist zwar sehr schön und auch belastend, aber sie hat nicht das Recht, das Objekt zu vermieten, weil sie nicht die Eigentümerin ist.
Das müste ihr aber ihre Anwältin verklickern. Und irgendwelche Fristen setze ?? - ohne Begründung, da wäre ich sehr skeptisch.

Irgendwie ist die ganze Sachlagenbeschreibung nicht verständlich, ewentuell handelt es sich lediglich um einen Lösungsvorschlag füe das Problem mit der Oma.
Jedenfalls besteht hier Klärungsbedarf
Gruß
Sch

Kann es sein, entsorgen und gezielter GEBRAUCHTKAUF waere preiswerter?
Mal nach gebrauchten Moebeln ge-ebay-t?

Vielleicht solltest du mal nachlesen, was man unter ‚Niesbrauch‘ versteht.

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Deine Tante will, dass da Pflegeheim für die Oma bezahlt wird.
Plan A bedeutet, dass ihr warten müsst, bis die Tante stirbt.
Plan B ist eine goldene Brücke zur schnelleren Erbschaft. Die Tante will die Sache von der Backe haben. Für Plan B müsst ihr halt den A… bewegen. Und das würde ich an eurer Stelle machen.

Grundsätzlich bleibt ein anderer Eigentümer des Gegenstandes, an dem ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird. Dem Eigentümer werden dabei allgemein drei grundlegende Rechte an dem Gegenstand eingeräumt:

das Recht auf Nutzung (lat. usus)
das Recht auf Fruchtziehung (lat. fructus)
das Recht auf Verfügung (lat. abusus)

Durch die Übertragung von einem Nießrecht an eine andere Person gehen gewissermaßen die ersten beiden Rechte zur Nutzung und zur Fruchtziehung auf diese über, sodass der Eigentümer lediglich das grundsätzliche Verfügungsrecht für sich behält. Das bloße Eigentum bleibt also von dem eingeräumten Nießbrauchrecht unberührt – eine Eigentumsübertragung findet nicht statt.
(Niesbrauch/Anwalt.org)

Und da sind wir schon beim Verfügungsrecht. Also mit welchem Recht setzt die Tante irgendwelche Räumungsfristen?
Sch

…das könnte eventuell schnell schrumpfen, wenn man sich den Wortlaut des Nießbrauchsvertrages einmal ansieht.

Vielleicht habt ihr Glück (!) und da steht „Der Nießbrauchgeber räumt dem Nießbrauchnehmer mit Bestimmung dieses Vertrages ein alleiniges, lebenslanges und unentgeltliches Nießbrauchrecht ein für die folgende Immobilie inklusive aller in ihr befindlichen Gegenstände“.

Dann wird das nix mit „Möbel raus“. Diese dürfen nämlich mitgenutzt werden, es bestünde natürlich kein Beseitigungsanspruch und man darf sie auch nicht entsorgen, ohne für Ersatz zu sorgen.

Na ja, wir kennen den Wortlaut des Vertrages ja nicht.
Angenommen, es besteht Nießbrauch nur an der Immobilie und nicht auch an allen in ihr befindlichen Gegenständen.
Tatsächlich befinden sich aber Gegenstände des Eigentümers in der Immobilie. Dies stellt auch eine Nutzung dar.
Der Nießbrauchsberechtigte möchte nun die Immobilie nutzen, indem er sie vermietet (also auch „Früchte zieht“).
Da stelle ich mir die Frage: Mit welchem Recht nutzt denn der Eigentümer die Immobilie? Mit welchem Recht verhindert er die legitimie Nutzung des Nießbrauchsberechtigten?

Ich sag mal: Mit keinem.

Manchmal helfen Extrembeispiele:
Nießbrauch an einem ländlichem Anwesen. Der große Pool im Garten wird vom Eigentümer als Güllegrube benutzt, der Nießbrauch umfasst aber auch den Pool.

Muss der Nießbrauchsberechtigte die Nutzung durch den Eigentümer tolerieren? Meiner Meinung nach hat der Eigentümer sein Nutzungsrecht verwirkt. Wenn er trotzdem noch etwas nutzt, so stellt das eine Besitzstörung dar.

Das ist sachlich falsch.
Beim Nießbrauch steht es dem Berechtigten zu, die Immobilie zu vermieten.

Etwas anderes ist das beim Wohnrecht. Dann darf man nicht vermieten, dann darf man die Immobilie nur selber nutzen. „Selber nutzen“ umfasst auch, Familienangehörige und zur Pflege notwendige Personen dort mitwohnen zu lassen.

Bitte entschuldige, dass ich deiner Antwort nun ein „stimme nicht zu“ gebe, also den Dauemn runter.
Ich möchte damit nur erreichen, dass diese leider falsche Antwort weiter unten einsortiert wird.
Genau dazu ist dieser „Pfeil runter“ auch da, in aller Höflichkeit!

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Hi.
Habe mir da einige Gerichtsurteile in Sache Nießrecht eingezogen. Teilweise sehr widersprüchlich - ich dachte, Rechtsprechung (Regelung) sollte eigentlich klar und eindeutig sein.
Kam zu dem Ergebnis:
erstens: Juristendeutsch kann Kopfschmerzen verursachen
zweitens: alles kann mehrdeutig ausgelegt werden, es kommt nur auf die Formulierung an
drittens: da ich mich als nicht inteligent genug einstufen muss, um die Juristerei zu begreifen,
klinke ich mich hier aus der Diskusion aus.
Weiterhin viel Spaß
Sch

Sicher, deshalb heißt es auch „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.

Das kann jeder Fachtext bei jemandem, der nicht vom Fach ist.

Ja, beliebte Juristenantwort auf (fast?) alle Fragen „es kommt darauf an“.

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. :stuck_out_tongue: