Vater und Sohn sind Eigentümer eines Hauses, Hauskosten tragen zu Hälften, aber der Vater hat noch eine Schwester die gesetzlich von ihm vetreten wird. Muss der Vater die Untermiete an der Sohn teilen?
Gruß,
jana14
Vater und Sohn sind Eigentümer eines Hauses, Hauskosten tragen zu Hälften, aber der Vater hat noch eine Schwester die gesetzlich von ihm vetreten wird. Muss der Vater die Untermiete an der Sohn teilen?
Gruß,
jana14
Zahlt die Tante denn übrhaupt Mietzins oder vielmehr nur einen Kostenanteil? Denn der Miteigentümer wäre nicht verpflichtbar, entgeltpflichtige Mietverhältnisse abzuschliessen noch deren Vereinbarung offenzulegen.
Tatsächlich können die Miteigentümer die um ihren Lasten- und Kostentragungsanteil geminderten fiktiven Mieteinnahmen beanspruchen. Da die wechselseitigen Ansprüche sich aber gegeneinander aufheben, besteht kein Anspruch.
G imager761