Tantieme frage dazu

Hallo,

meine Frau vertritt mich momentan in meiner Gmbh da ich solange Elternzeit nehme. Beim ersten Kind war die GmbH gerade im Aufbau und jetzt läuft es gut und da habe ich mir die Zeit für das 2 Kind genommen. Nun meine Frage ich bin 50 % Gesellschafter und wenn das Jahr gut läuft gibt es am Jahresende immer eine Tantieme. Wie sieht das jetzt in der zeit aus wo meine Frau mich vertritt. Ich erhalte momentan nur ein Minigehalt, da ich ab und zu in der Firma bin um Entscheidungen zu treffen. Wie geht das dann da mit den Tantiemen ? Mein Geschäftspartner ist ja auch in der Firma er hat Anspruch auf die Tantieme meine Frau arbeitet ja genauso bekommt Sie auch Tantieme trotz das Sie normal angestellt ist ?

Gruß
Sternchen

Hallo, bitte auf den Link gehen, dürfte selbsterklärend sein.

Gruß

http://de.wikipedia.org/wiki/Tantieme

Hallo Sternchen!

Ich kenne mich in Bezug auf deine Anfrage nicht ausreichend aus. Eine dich befriedigende Antwort kann ich leider nicht geben. Aber: Gesellschafter bleibt man meiner Ansicht nach unabhängig davon ob du dich in der Elternzeit befindest. Demzufolge müsstest du, wenn ihr das so im Gesellschaftsvertrag vereinbart habt, Tantiemen weiterhin gezahlt bekommen. Wenn in deiner Firma nur die Gesellschafter Tantiemen erhalten, dürfte deine Frau keinen Anspruch auf diese haben.

Vielleicht hilft es dir weiter dich an deine Handelskammer zu wenden?

Danke für dein Vertrauen und viel geschäftlichen Erfolg und familiäres Glück wünscht dir

Sabine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sternchen,

ist deine Frau auch beteiligt an der GmbH? Da müsste man nachschauen was in der Satzung steht. Ich kann dir dabei leider nicht helfen.

Gruß kancicegi

wie ist denn die Zahlung der Tandieme geregelt? Welcher Ansatz wird für die Berechnung zu Grunde gelegt, d.h., wird hier vom gesamten erzielten Umsatz ausgegangen oder das individuell erbrachte Ergebnis? Ist deine Frau offiziell deine Vertretung und handelt sie in deinem Namen? Mündliche Abreden sollten hier nicht als Vertragsgegenstand herangezogen werden, da dies sicherlich immer zu „Streit“ führt. Mein Tipp ist, prüfe nochmals deine Vertäge und wie die zusätzlichen Vereinbarungen geregelt sind.

Sorry, habe die Anfrage gerade erst gesehen. Jetzt ist es wohl schon zu spät. Lg, hopser6