ges. X hat im jahr 2008 ein bruttogehalt von 90K. im jahr 2009 hat er ein bruttogehalt von 120K.
die tantieme für 2008 darf ja (lassen wir mal die aktuelle rechtsprechung aussen vor) maximal 1/3 der festen gehaltsbestandteile betragen.
a) nimmt man für die bemessung der tant. 2008 nun das gehalt in dem jahr, für welches die tantieme gezahlt wird (90K in 2008) oder nimmt man das jahr der zahlung (120K in 2009)
b) gehören beiträge des AG für eine BAV und sachbezüge (PKW) zum festgehalt aus dem man die max. tantieme berechnet ?
es kommt wohl darauf an, was vereinbart ist. Einfache Formulierungen sind oft auslegungsbedürftig.
a) nimmt man für die bemessung der tant. 2008 nun das gehalt
in dem jahr, für welches die tantieme gezahlt wird (90K in
2008) oder nimmt man das jahr der zahlung (120K in 2009)
Bezugsgröße ist m. E. das Gehalt des Jahres, für das die Tantieme gezahlt wird, da die T. (meist) von Ergebnissen dieses Jahres abhängt.
b) gehören beiträge des AG für eine BAV und sachbezüge (PKW)
zum festgehalt aus dem man die max. tantieme berechnet ?
Die Frage beantwortet sich durch den Begriff „Festgehalt“ m. E. von selbst. Das sind die garantierten Monatsgehälter (i. d. R. 12 Gehälter). AG-finanzierte BAV ist zwar Vergütungsbestandteil, aber eine Zusatzleistung des AG, die bei der T.Berechnung außen vor bleibt. Steuerlich relevante Hinzurechnungen zum Gehalt (geldwerter Vorteil für das Dienstfahrzeug) sind nicht einzubeziehen.