Angenommen folgender Fall tritt auf: Frau erhält per Vertrag Tantieme versprochen im Gegenzug wird Wettbewerbsverbot in Vertrag verankert. Wie lange kann sie im Nachhinein die Tantieme nachfordern und muss diese auch gezahlt werden, wenn sie sich in Elternzeit befindet und eine Schwangerschaftsvertretung die Geschäftsführung im Moment übernommen hat.
Welche Form?
Hallöchen,
Frau erhält per Vertrag Tantieme versprochen im Gegenzug wird Wettbewerbsverbot in Vertrag verankert.
Da wäre als erstes mal die Frage, ob es sich in diesem Fall um Tantieme im unternehmensüblichen Sinn der Gewinnbeteiligung oder um eine Art „erfinderische/künstlerische“ Tantieme handelt.
Die Gewinnbeteiligung erstreckt sich *ausschließlich* auf den Zeitraum, in dem eine Tätigkeit aktiv ausgeübt wird.
Eine erfinderische/künstlerische Tantieme hingegen hat herzlich wenig damit zu tun, wann man tatsächlich etwas tut!
Hallo,
handelt sich hierbei um eine unternehmensübliche Gewinnbeteiligung. Frau ist Fillialleitung und bei Gewinnsteigerung der Filliale sind Tantiemen „versprochen“.
Fallen auf Tantiemen Steuern an? Wird das Elterngeld in dem Monat der Zahlung gekürzt?
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Fallen auf Tantiemen Steuern an?
Tantiemen sind im üblichen Sinne Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, entsprechend fallen sämtliche Abgaben wie bei Selbiger an (d.h. Einkommensteuer, Kirchensteuer, RV, KV, PV, SZ …)
Wird das Elterngeld in dem Monat der Zahlung gekürzt?
Da bin ich überfragt.
Gruß,
Michael