Servus,
ich habe eine Frage zu dem fiktiven Fall:
Eine Person möchte einen Bildband veröffentlichen und möchte die Tantiemen von Anfang an an seine Uroma abtreten. Wenn das Geld gleich der Uroma gezahlt wird, wird dann der Autor besteuert oder die Oma, die den ausschließlichen Gewinn an der Veröffentlichung hat? Muss der Autor dann den Gewinn beim FA angeben oder die Uroma?
Vielen Dank!