Hallo (ich nehme an Martin - aber andere dürfen natürlich auch antworten
)
Bin vor längerer Zeit (Mitte 1990er) über ein kniffeliges Problem gestolpert:
Ein „Fester Freier Mitarbeiter“ eines Unternehmens (AG) hat von diesem ein Aktienpaket erhalten. Dieses Paket wurde zusätzlich und unabhängig von den geschuldeten Leistungen erbracht. Ziel war es den selbständigen Subunternehmer enger an das Unternehmen zu binden. Das Paket stellte so eine Art Tantieme/ Werbegeschenk dar - sicher als Anerkennung für die geleistete Arbeit aber NICHT als Bezahlung dieser!
Da die AG ein Versicherungsvermittler war und als solche nicht VSt-abzugsberechtigt, hat sie es sich leicht gemacht. Sie hat einfach in die Vereinbarung geschrieben, daß, sollte die Übertragung der Aktien USt-pflichtig sein, der Empfänger die USt zu bezahlen hätte. Der Empfänger war übrigens kein Versicherungs-Vertreter, d.h. er erhielt keine Provisonen sondern erbrachte Dienstleistungen, die er auch ganz normal zzgl. USt in Rechung stellte.
Meine persönliche Meinung war damals:
Nach §1 UStG werden die „Lieferungen und Leistungen“ besteuert, nicht die Bezahlung dafür. Das Entgelt ist lediglich die Bemessungsgrundlage (§10 UStG), und dort definiert als: „Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten …“
Im obigen Fall besteht daher keine USt-Pflicht, da der Übertragung der Anteile keine „Lieferung oder Leistung“ gegenübersteht. Auch fehlt dieser Leistung des Kunden der Entgelt-Charakter. Da er die Aktien ja nicht übertragen hat, „um die Leistung zu erhalten“.
Ich gebe zu, daß der Fall etwas ungewöhnlich ist - aber wie sieht es z.B. bei wertvollen Werbegeschenken aus. Es kommt doch sicher öfters vor, daß ein Kunden einem guten Lieferanten ein Werbegeschenk von nicht unerheblichem Wert zukommen läßt. Auch könnte man Bezug nehmen auf die USt-Behandlung von Vertragsstrafen. Diese sind - zumindest war das früher so - auch nicht USt-Pflichtig, da ihnen ja keine „Lieferung oder Leistung“ gegenübersteht - im Gegenteil, sie werden ja gezahlt weil eine vereinbarte „Lieferung oder Leistung“ nicht erbracht bzw. abgenommen wurde.
Leider habe ich kurz nach o.g. Vorgang meinen Job gewechselt und nie erfahren ob und wie dies Sache ausging … Kann mir jemand sagen ob meine Rechtsauffassung korrekt ist?
Herzliche Grüße
Conrad