Tantiemen nach Kündigung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Tantiemenregelung.

Ein Arbeitsvertrag enthält den Passus:

40.000 Jahresgrundgehalt

Der AN erhält eine vom Erfolg des Unternehmens abhängige Tantieme von 10.000. Für das laufende Geschäftsjahr wird die Tantieme anteilig garantiert. Tantieme fällig nach Jahresabschluss der Gesellschaft (i.d.R. Feb/März).

Was passiert im folgenden Fall:
Der AN beginnt zum 01.07. und verlässt das Unternehmen zum Ende der Probezeit am 31.12. Hat er einen Anspruch auf die (anteilige) Tantieme (6 Monate = 5.000 EUR) - natürlich gesetzt, dass das Unternehmen erfolgreich ist?

Vielen Dank für Eure Einschätzung

Dr. Jay

Hallo,

ohne Kenntnis des gesamten Vertrages ist eine Aussage nur vorläufig.
Solange keine einschränkende Klausel bezügl. Betriebszugehörigkeit im Vertrag steht, steht dem AN die Erfolgsbeteiligung anteilig für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses (wie im Vertrag beschrieben) auch nach Ausscheiden wohl zu.

&Tschüß
Wolfgang