Weiß jemand, wie die rechtliche Situation bei einer eigenständigen Kündigung zum 31.12. ist, wenn in einer Tantiemenvereinbarung steht: Kein Anspruch auf Auszahlung des variablen Einkommensbestandteil besteht bei Kündigung des Arbeistverhältnisses durch den Arbeitnehmer für das laufende Jahr.
Weiß jemand, wie die rechtliche Situation bei einer
eigenständigen Kündigung zum 31.12. ist
Kein Anspruch auf Auszahlung des
variablen Einkommensbestandteil besteht bei Kündigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer für das laufende
Jahr.
Eindeutig. Wo gäbe es Zweifel an dieser Vereinbarung?
Gruß
Der Franke