Tanztrainerin gewerbe lohnt nicht- Verein gründen?

Hallo, ich habe ein Gewerbe angemeldet (freiberufliche Trainerin für Orient. Tanzkunst), liege aber damit mit Berücksichtigung eines Minijobs in einem Autohaus „unter“ der 400-Euro-Grenze! Die Arbeitsstunden pro Woche betragen ca. 4 Stunden (für Beides!) Jetzt fange ich noch im Herbst bei der VHS als Dozentin an, dann kommt 1. Stunde wöchentlich hinzu! Meine Frage: Kann ich noch bei meinem Mann in der Krankenkasse weiter mitversichert sein? Wie sind die Einkommensgrenzen, wie oft muss ich meine Bezüge melden und wäre es vielleicht sinnvoller, aus dem Gewerbe einen Verein zu machen? Durch die Übungsleiterpauschale darf ich ja bis zu 2100 jährlich steuerfrei verdienen (VHS) Werden die anderen Bezüge dazu gezählt oder wie geht das dann? Wievirl darf ich bei der VHS hinzuverdienen, ohne das ich mich selbst krankenversichern muss?

Vielen Dank!
M.f.G. M. Dahlberg-Dietz

Hallo!

Einkommensgrenze für Familienversicherung liegt bei monatlich 365 EUR (mit Minijob insg. 400,00) EUR.

Selbständige Tätigkeiten dürfen zusammen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Keine Angestellten, die zusammen mehr als 400 EUR verdienen (fällt bei Dir ja wohl weg, da du freiberufl. arbeitest).

Als Einkommen zählt das was im Steuerbescheid als Gesamtbetrag der Einkünfte ausgewiesen wird… d.h. Werbungskosten, Freibeträge usw. können abgezogen werden.

Gruß, Christian

Es wäre schon besser eine GmbH bzw.,einen Verein zu gründen,darüber hinaus kann es nicht schaden sich zur gegebener Zeit beim Gewerbeamt,zu erkundigen,

Mfg

Hallo,

leider ist Beitragsrecht nicht mein Fachgebiet. Ich hoffe jemand anders kann ihnen weiterhelfen.

MfG
Thomas H.

Hallo Maroua,

so einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Grds. darfst Du im Monat nicht über 325 € kommen. Andernfalls ist die kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich. Es sei denn, Du hast nur den 400-Euro-Job.

Die Prüfung der Familienversicherung übernimmt die zuständige Krankenkasse. Hier wird in der Regel immer das Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid berücksichtigt. Vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeiten empfehle ich Dir, Dich von Deiner Krankenkasse, konkret auf Deinen Einzelfall hin, beraten zu lassen.

Vielen Dank!! Die Frage ist nur: Darf ich „zusammen“ mit Minijob und Gewerbe jetzt 325 oder 400 Euro höchstens verdienen? Das ist ja schon ein Unterschied von 75 Euro!! Diese Frage kann mir nämlich niemand so richtig beantworten! Auch die Mitarbeiter der Krankenkasse nicht…warte seit 14 Tagen auf einen Rückruf!! Wie soll ich mich denn jetzt verhalten, anscheinend weiss niemand das genau, oder?

M.f.G. M. Dahlberg-Dietz

Hallo Maroua,

die Familienversicherung ist für alle Angehörigen (Ehegatte/eingetragene Lebenspartner, Kinder) ausgeschlossen, wenn diese ein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße übersteigt.

Zum 01.04.2003 wurde eine zweite Einkommensgrenze eingeführt. Sie gilt für geringfügig Beschäftigte.

Die zweite Einkommensgrenze (400 €) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung immer dann zu berücksichtigen, wenn der Familienangehörige Arbeitsentgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis erzielt.

Auch wenn neben dem Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung weitere Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen oder aus freiberuflicher Tätigkeit) erzielt werden, gilt die zweite Einkommensgrenze und zwar unabhängig davon ob das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen höher ist oder bereits den Betrag von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße übersteigt.

So lange Du also einen 400-Euro-Job hast, gilt die 2. Einkommensgrenze von 400 €.

Vielen lieben Dank! Ihr habt mir sehr geholfen! Habe leider immer noch keine Rückmeldung der KK…finde ich nicht so toll, man wechselt, die haben die Unterschriften im Sack und dann hört man nichts mehr, finde ich, ehrlich gesagt, nicht kundenfreundlich sowas!! Wenn ich aber jetzt einfach sage: Sch…drauf, gehe einfach in eine günstige Private, egal auch wenn das Einkommen so niedrig ist, erziele ja auch keinen Gewinn, habe eigentlich nur Kosten! Dann nimmt mich die gesetzliche KK hinterher nicht mehr und ich stehe ganz dumm da, wenn ich das Gewerbe mal abmelde!?

Nochmal vielen Dank!!!

Hallo M. Dahlberg-Dietz!

Leider kann ich darauf nicht antworten, da es sich um steuerrechtliche Dinge handelt. So weit ich weiß kann man sich als Künstler bei der Künstlersozialvers. anmelden udn erhält da auch Auskunft über Verdiensthöhe usw.
Alles Gute- Schaddie

Leider kann ich Ihnen nicht helfen.