Tapete beim Auszug

Liebe/-r Mietrechtprofi,
wir haben unseren Mietvertrag gekündigt.
In unsesem Mietvertrag steht nichts wie wir diese Mietwohnung verlassen müssen. Nun fordert unser Vermieter das wir die von uns angebrachten Tapeten komplett entfernen, mit Rauhfaser tapezieren und 2x mit Dispersionsfarbe streichen.
Jetzt wüsste wir gerne, zu was ich eigendlich rechtlich verpflichtet bin.
Vielen Dank im vorraus!!
Grüße vom Frühling

wenn im Mv wirklich nichts zu diesem thema steht, also auch nichts über Schönheitsreparaturen während der Mietzeit, dann brauchen Sie gar nichts machen. Vorsichtshalber Mietervereion fragen.

Hallo Frühling :smile:,
grundsätzlich muss die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. D.h. wenn die Tapeten alle ordentlich sind und auch der Anstrich i.O. sind.braucht ihr nicht tapezieren. Wenn die Wohnung allerdings abgewohnt ist und offensichtlich ist, dass Ihr die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt habt, dann darf der Vermieter eine Renovierung verlangen. Eine Fristenreglung, wie sie früher üblich war, gibt es nicht mehr. Danach mussten die Räume (je nach Nutzungsgrat)nach einer bestimmten Zeit renoviert werden.

Hallo Frühling,

a) wie sah die Wohnung aus, als Sie damals eingezogen sind?

b) was steht in Ihrem Mietvertrag wie die Wohnung aussah?

c) nein sie sind nicht verpflichtet Raufaser zu tapezieren streichen evtl. ja, da Sie Schönheitsreparaturen wahrscheinlich ausführen müssen, je nachdem ob Sie diese in Ihrem Mitvertrag wie übrlich übernonmmen haben.

Der BGH hat hier nur die üblichen Fristen und die Farbfestlegung gekippt.

Mit der Tapete würde ich mit Ihrem Vermieter diskutieren, die Farbe. Weiß ist immernoch am günstigsten, würde ich persönlich streichen.

Denken Sie daran Ihr Vermieter hat noch Ihre Mietkaution.
Sprechen Sie lieber mit Ihm nochmal falls alles nicht geht Wenden Sie sich an den örtlichen Mieterverein.

Viele Grüße
Ihr Exp.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

nach dem Geschilderten können Sie die Wohnung im jetzigen Zustand belassen und müssen die von Ihnen angebrachten Tapeten nicht entfernen. Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben wenn Sie mit dem Vermieter eine individualvertragliche Vereinbarung getroffen hätten. Findet sich keine solche Vereinbarung, können Sie die Tapete in der Wohnung belassen.

Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Diskussion keine rechtliche Beratung darstellt und nur die persönliche Meinung des Verfasser wiedergibt.

Sehr geehrte Frau Frühling, Ihr Vermieter kann garnichts!!! verlangen, wenn davon nichts im Mietvertrag steht und die Wohnung im nicht total abgewohntem Zustand ist. Das setze ich voraus bei meinem folgenden Hinweis!
Verweisen Sie ihn schriftlich auf verschiedene Urteile vom Bundesgerichtshof.
(Az: VIII ZR 178/05 vom 25.04.2006; Az: VIUII ZR 247/
05 vom 07.03.2007; Az: 52/06 vom 18.10.2006 und weitere).Diese Aktenzeichen können Sie vorher im Internet nochmals direkt abrufen und selbst durchlesen. Ist die Wohnung im abgewohnten Zustand, würde ich die Tapeten entfernen, aber nicht tapezieren. Wenn der Vermieter das unbedingt will, soll er gegen Sie klagen,-das macht er dann ganz bestimmt nicht! MfG Waldi

Hallo,
wenn Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet waren und beim Auszug nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht in den angemessenen Fristen nachgekommen sind, brauchen Sie keine Renovierung vorzunehmen und können die Wohnung normal abgewohnt zurück geben. Eine grundsätzliche Endrenovierung kann nicht gefordert werden.
Da ich den Mietvertragstext nicht kenne und bewerten kann, empfehle ich Rechtsbeistand, denn die Rechtsprechung ist so umfangreich, dass es hier nicht dargestellt werden kann.
Versuchen Sie sich mit dem Vermieter zu einigen, er hat eigentlich im Normalfall keine Ansprüche, das Abwohnen ist mit der Mietzahlung abgegolten.
Gruß suver

die Tapete muss runter und dann Dübel- und Nagellöcher, Haken, eigenmächtige Veränderungen (Deckenplatten, Raumteiler, Wandverkleidungen, Füßbodenbelag usw. entfernen. 14 Tage vor Auszug vom Vermieter Wohnungsübergabe bei Ortstermin absprechen, Übergabeprotokoll mit unbeteiligtem Dritten (Nachbar) fertigen, erspart spätere Nachforderungen.

hallo,
das hängt davon ab wie die jetzigen räume sind. wenn sie nicht neutral sind, dann müsst ihr da wohl durch. insbesondere wenn ihr vorher tapeziert habt, dann wirds euch nicht erspart bleiben.

markus

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling.

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling…

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling…

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling…

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling…

wenn im Mv wirklich nichts zu diesem thema steht, also auch
nichts über Schönheitsreparaturen während der Mietzeit, dann
brauchen Sie gar nichts machen. Vorsichtshalber Mietervereion
fragen.

Hallo
vielen Dank, Sie haben uns sehr geholfen!
Jetzt wissen wir zu was wir verpflichtet sind und können gegenüber dem Vermieter anders argumentieren.
Grüße vom Frühling

Ist gern geshcehen, Viel Erfolg wünsche ich Ihnen
Waldi64

Hallo an den ‚Frühling‘,

Deine Anfrage ist während meines 3-wöchigen Auslandsaufenthaltes, den ich in meinem Profil angezeigt habe, eingegangen - daher bisher keine Antwort auf Deine Frage.
Solltest Du noch eine Antwort wünschen, teile mir dies umgehend mit.

Beste Grüße, walser