Hallo,
habe einen Mietvertrag von August 2003 indem vereinbart ist das die Tapeten bei Auszug zu entfernen sind sowie beinhaltet der Vertrag die üblichen alten " Schönheitsreparaturen".Im Vertrag steht außerdem das die Whg renovierungs,-streich,- tapezierfähig (d. h Entfernung aller Tapeten und verschließen der Dübellöcher)übergeben werden muß. Die Tapeten (Rauhfaser) habe ich von meiner Vormieterin übernommen, sie sind jetzt 9 Jahre alt und zweimal gestrichen worden und völlig in Ordnung. Meine Nachmieterin möchte die Tapeten nicht und hat mich gebeten diese zu entfernen. Muß ich das tatsächlich tun??? Ist dieser Vertrag mit Rückgabe der Mietsache noch gültig oder fällt er unter das neue Gesetzt???
Vielen Dank
Sandra
Liebe zillyzahn,
habe deine Anfrage gerade gelesen, muss jetzt kurz zum Zahnarzt, melde mich aber ausführlich am Nachmittag.
Nur kurz, ich fürchte, die Tapeten müssen runter, doch dazu ausführlich später mehr.
LG Zwillingsjungfrau
Liebe Sandra,
das Recht der Schönheitsreparaturen ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete im Mietrecht. Es gibt eine Unzahl von gerichtlichen Entscheidungen. In den letzten Jahren hat der BGH mit einigen Urteilen für Klarheit gesorgt und vielfach verwendete Klauseln für unwirksam erklärt. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind nicht gültig, und der Mieter muss gar nicht renovieren, obwohl das im Mietvertrag steht. Es wird geschätzt, dass etwa ¾ aller Mietverträge unwirksame Klauseln enthalten. Es gibt aber kein neues Gesetz, dass der Mieter vor dem Auszug nicht mehr renovieren muss. Entscheidend ist somit, was im Mietvertrag steht. Nun ist darin ausdrücklich aufgenommen, dass die Tapeten bei Auszug zu entfernen sind.
Ich würde also dazu raten, die alten Tapeten - und nur diese - abzunehmen. Es kostet unter Umständen sonst viel Geld, wenn der Vermieter es durch eine Firma machen lässt und dann von der Kaution abzieht. Allerdings gibt es einige klare Aussagen:
Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses Dübellöcher zu schließen, ist unwirksam. Wenn du es wegen des lieben Frieden trotzdem willst, kauf dir eine große preiswerte Tube Zahnpasta, reindrücken ins Loch, mit dem Finger glattstreichen, fertig (den Rest kannst du außer zum Zähneputzen auch zum Silberputzen verwenden).
In vielen Formularverträgen stehen Klauseln, wie der Mieter die Wohnung beim Auszug zu übergeben hat. Es kann z. B, festgelegt sein, dass die Wohnung „in ordnungsgemäßem Zustand“ oder „in vertragsgemäßem Zustand“ zurückzugeben ist. Diese Pflicht besteht für den Mieter auch ohne ausdrückliche Erwähnung. Auch durch Klauseln wie „bezugsfertig“ oder „den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen“ bedeutet nicht, dass der Mieter zusätzliche Schönheitsreparaturen vornehmen muss (OLG München WuM 85, 62). Das Thema ist wie gesagt schwierig. Wenn du Zweifel hast, geh mal zum Mieterverein. Der Beitrag kostet nicht viel und dort sind noch Juristen tätig, die richtig „Biss“ haben.
Wichtig ist auch die Frage, ob du aus der Wohnung bereits ausgezogen bist? Wenn die Nachmieterin die Wohnung bereits bewohnt, musst du diesem Fall die Tapeten nicht mehr entfernen.
Dir an dieser Stelle alles über die Renovierungspflicht zu schreiben, ginge hier zu weit. Doch wenn du noch Fragen hast, dann melde dich gerne wieder.
Zwei Tipps habe ich noch, wenn du die neue Wohnung noch nicht bezogen hast. Ich empfehle bei Auszug ein Abnahmeprotokoll und bei Einzug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. In jedem Fall unterschreibt der Mieter und der Vermieter bzw. sein Vertreter. Wenn bei Auszug Ordnungsmäßigkeit oder bei Einzug Mängel festgehalten werden, schützt das dich später vor ungerechtfertigten Forderungen.
Bei Einzug solltest du wirklich alles prüfen, Elektrogeräte, Fensterriegel, Schlüssel an den Zimmertüren, bei Teppichboden keine Flecken oder Laufstraßen, wie gepflegt sind die Fenster, sind die Scheiben und Rahmen noch dicht. Aber auch wenn du nach dem Einzug noch Mängel feststellst, schreibe sie sofort dem Vermieter. Entweder lässt er reparieren, auf jeden Fall nimmt ihm dies aber das Recht, später die Beseitigung durch dich zu verlangen.
Liebe Grüße
Ingrid
hallo,
ich glaube du kommst nicht drum herrum die Tapete abzumachen. Da du ja 2003 den Mietvertrag so unterschrieben hast.Rauhfaser geht aber leicht ab. Sprüh sie vorher ein bischen einwirken lassen dann müßtest du sie eigentlich leicht ab bekommen.Beim unterschreiben des nächsten Mietvertrages aufpassen. Ich wünsche dir viel Spaß in deiner neuen Wohnung
Hallo Sandra,soviel ich weiß,ist Vertrag,Vertrag.Schönheitsreparaturen müssen nicht mehr gemacht werden, aber entfernen der Veränderungen der Wände ist eine andere Sache.Frag doch einfach mal beim Mieterbund nach.Leider kann ich Dir nicht weiter behilflich sein,da ich seit Jahren im Ausland wohne.Viele Grüße omaeki
Hallo,
habe einen Mietvertrag von August 2003 indem vereinbart ist
das die Tapeten bei Auszug zu entfernen sind sowie beinhaltet
der Vertrag die üblichen alten " Schönheitsreparaturen".Im
Vertrag steht außerdem das die Whg renovierungs,-streich,-
tapezierfähig (d. h Entfernung aller Tapeten und verschließen
der Dübellöcher)übergeben werden muß. Die Tapeten (Rauhfaser)
habe ich von meiner Vormieterin übernommen, sie sind jetzt 9
Jahre alt und zweimal gestrichen worden und völlig in Ordnung.
Meine Nachmieterin möchte die Tapeten nicht und hat mich
gebeten diese zu entfernen. Muß ich das tatsächlich tun??? Ist
dieser Vertrag mit Rückgabe der Mietsache noch gültig oder
fällt er unter das neue Gesetzt???
Vielen Dank
Sandra
Hallo erstmal^^
also zu deiner Frage kann ich dir nur folgendes sagen,
wenn das Gesetz nach der Vertragsschließung zustande kam musst du dich an die Kriterien im Vertrag halten. Nur wenn du denn Vertrag mit deinem Vermieter abgeschlossen hast nachdem das Gesetz kam bist du dazu nicht verpflichtet. Schau einfach mal nach wann das Gesetz zustande kam und wann genau du den Vertrag unterzeichnet hast. Mit freundlichen Grüßen Mia
P.s.: Wenn du dir ganz sicher sein möchtest zieh einen Anwalt zu Rate, der kann dir ganz genau sagen ob du dazu verpflichtet bist.
Hallo Sandra,
bin leider kein Jurist, aber ich denke der alte Mietvertrag gilt. Wenn du nicht gerade Latexfarbe verwendet hast, kannst du mit einem Zerstäuber mit Spüli und viel Wasser dei Tapete bestimmt entfernen. Wenn die Farbe sehr dick aufgetragen wurde, nimm vorher einen „Nagelroller“ um kleine Löcher in die Farbschichten zu stechen.
Hoffe dir hat der Tipp geholfen.
Lg
Gregor
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Hallo Sandra,
nach meiner Meinung sind Sie nicht verpflichtet die alten Tapeten zu entfernen.
Folgende mietrechtliche Ansprüche verjähren in sechs Monaten seit Mietende:
Ersatzansprüche (Renovierungskosten, Reparaturkosten) des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterun-gen der Mietwohnung
Mit freundlichen Grüßen
uhu43
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Hallo Sandra
Ich kann Ihnen leider nicht Helfen.
Mein Fachgebiet ist die konstruktion
Schade
Liebe Sandra,
deine Anfrage habe ich heute noch einmal durchgelesen. Es ist tatsächlich sehr schwer, hier richtig zu antworten. Zum einen kenne ich die Klauseln für die Schönheitsreparaturen nicht. Dann schreibst du, deine Nachmieterin möchte, dass du die Tapeten entfernst. Nur der Vermieter kann nachträglich von dir etwas fordern, keineswegs die Nachmieterin. Und dann fragst du, ob der Vertrag mit Rückgabe der Mietsache noch gültig ist. Bedeutet das, du hast die Wohnung bereits abgegeben? Wem hast du die Schlüssel übergeben, dem Vermieter? Wurde vom Vermieter die Wohnung abgenommen?
Wenn du bereits ausgezogen bist, musst du nichts mehr tun. Hast du zu diesem Thema von anderer Seite noch Auskünfte erhalten? Es würde mich interessieren.
Liebe Grüße
Ingrid
Hallo,
ich bin auch nur ein rechtlicher Laie, aber mit Tapeten ist mir nichts bekannt. Aber wer zieht in eine Wohnung ohne Tapeten? Dübellöcher, Anbauten u.ä., was nachträglich den Zustand der Mietsache verändert hat, muss wieder entfernt/ beseitigt werden. Steht explizit im Vertrag, dass die Tapeten zu entfernen sind? In den Verträgen gibt es eine Klausel, die besagt, dass wenn ein Paragraph ungültig wird die anderen noch gültig bleiben (z.B. Schönheitsreparaturen) und ein Vertrag ist so lange gültig, bis er fristgerecht abgelaufen ist oder eine Bedingung entfällt, z.B. ab Abgabe des Schlüssels beim Vermieter, mit Rückgabe der Mietsache. Unter das neue Gesetz fallen nur neu geschlossene Verträge, bestehende Verträge fallen nicht oder nur teilweise darunter.
MfG
Hallo,
habe einen Mietvertrag von August 2003 indem vereinbart ist
das die Tapeten bei Auszug zu entfernen sind sowie beinhaltet
der Vertrag die üblichen alten " Schönheitsreparaturen"
Vielen Dank
Sandra
hy sandra,
tut mir wirklich sehr leid das ich dir jetzt erst antworten kann, hoffe es ist noch nicht zu spät?!
also nun zu deiner frage, mit den gesetzen weis ich es jetzt nicht so genau.aber es ist tatsächlich so das wenn im vertrag steht das die tapeten zu entfernen sind, das es dann deine aufgabe ist, oder zumindest komplett zu weißen.
andererseits da du es so übernommen hast, kommt es darauf an, ob mit dem vermieter ein protokoll aufgenommen wurde mit mängel und zustand der räume. soweit ich weiss kann sich das der nachmieter nicht von dir aussuchen sondern muss das mit dem vermieter klären, da er der eigentümer ist. ich würde es einfach erstmal weißen, und wenn sich jemand drüber beschwert(mit jemand meine ich den vermieter) hast du das argument das du damals die wohnung auch nur geweißt übernommen hast.
also viel glück.
hallo, ich denke die Sache würde unter das neue "Schönheitsreperaturengesetz fallen.
Falls aber ausdrücklich erwähnt wird, dass die Tapeten
entfernt werden müssen, so ist das meiner Meinung nach eine seperate Bestimmung, die auch gilt.
Ich habe so etwas beim „googeln“ einmal gelesen.