Tapete entfernen nach Auszug

Hallo,

ich habe meine Wohnung gekünigt, mein Vermieter verlangt von mir, dass ich weil ich Raucher bin die Tapeten entfernen soll sonst ich meine Kaution nicht zurück erhalte. In meinem Mietvertrag steht jedoch nur das ich bei Künigung der Wohnung diese besenrein und das die Wände überstrichen sein müssen.

Frage: muss ich die Tapeten entfernen.

Zum Streichen der Wohnung bin ich natürlich bereit.

Gruß
Mike

Nein!
Dabei kommt es jedoch auf den allgemeinzustand an. Ist die Tapete komplett? Kann der rauchergilb überstrichen werden? Wenn nein neu machen Gruß Peter

es kommt auf die genauen vertragsinhalte an

Überstreiche doch einfach die Tapete!!!

Im Internet findest Du mehrere Informationsquellen
die sich auf Mietverträge bzw. Rechte/ Pflichten von
Mieter/ Vermieter bei Auszug beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias

Hallo, schau mal hier: http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/

viele Grüße

Wenn Sie die Tapeten, Wände, Türen und Fensterrahmen mit Nikotin über das übliche Maß hinaus zugekleistert haben, dann könnte der Anspruch des Vermieters vor Gericht durchaus Bestand haben. Lassen Sie es darauf ankommen, tragen sie das Prouesskosten risiko in gleicher Weise wie der Vermieter.

Lieber Pichel!

Wenn Du die Wohnung Renoviert übernommen hast, wirst Du wohl nicht drum herum kommen die Wohnung auch wieder Renoviert zu übergeben.

Letzlich kommt es aber darauf an was genau bei dir im Mietvertrag vereinbart wurde!

Wenn Du eine gestrichene Wohnung selbst Tapeziert hast, wirst Du auch die Tapeten wieder abmachen müssen und die Wohnung neu Streichen müssen.

Gruß:IVIensch:smile: