ich habe meine Wohnung gekünigt, mein Vermieter verlangt von mir, dass ich weil ich Raucher bin die Tapeten entfernen soll sonst ich meine Kaution nicht zurück erhalte. In meinem Mietvertrag steht jedoch nur das ich bei Künigung der Wohnung diese besenrein und das die Wände überstrichen sein müssen.
Frage: muss ich die Tapeten entfernen.
Zum Streichen der Wohnung bin ich natürlich bereit.
Nein!
Dabei kommt es jedoch auf den allgemeinzustand an. Ist die Tapete komplett? Kann der rauchergilb überstrichen werden? Wenn nein neu machen Gruß Peter
Wenn Sie die Tapeten, Wände, Türen und Fensterrahmen mit Nikotin über das übliche Maß hinaus zugekleistert haben, dann könnte der Anspruch des Vermieters vor Gericht durchaus Bestand haben. Lassen Sie es darauf ankommen, tragen sie das Prouesskosten risiko in gleicher Weise wie der Vermieter.