Tapete entfernen wenn im Mietvertrag nichts steht?

Hallo,

wir lösen gerade die Wohnung meiner Oma auf. Sie ist Erstmieter der Wohnung gewesen seit Anfang der 60er Jahre. Mietvertrag ist demendsprechend alt. Darin ist nicht erwähnt was beim Auszug zu tun ist.
Nun wissen wir nicht ob die Tapete weg muss. Gibt es dazu Gesetze/Vorschriften? Der Vertrag ist noch aus DDR zeiten. Wir haben den allerdings auch nicht mehr, aber den von Nachbarn gesehen die genauso lange im Haus wohnen.

Die Tapete ist nicht überstreichbar, mit Muster und teilweise wo Schränke standen unterschiedlich. Macht das eine Unterschied?

Google hat zu diesem Szenario leider nichts gebracht da in den meisten Mietverträgen direkt drin steht was zu tun ist. Hier bei neueren Mietverägen auch.

Danke schonmal im vorraus. :smile:

mache die wohnung und keller leer, alles besenrein und gereinigt und basta, mehr muss omi nach BGH-rechtsrepchung nicht tun, weil ihr vertrag zu 99,999% eine sog. starre klausel enthält

mache die wohnung und keller leer, alles besenrein und
gereinigt und basta, mehr muss omi nach BGH-rechtsrepchung
nicht tun, weil ihr vertrag zu 99,999% eine sog. starre
klausel enthält

was heisst starre klausel? Es steht definitiev nix im Mietvertrag drin zu dem Thema. War damals in der DDR weitgehend uninteressant.
Muss ich dann im wahrscheinlichen Streitfall was vorlegen oder muss mir der Vermieter was vorlegen wo steht das ich die tapete entfernen muss?

was lt. vertrag nicht geschulet ist, muss auch nichtvgeleistet werden. gewöhlich sind in ddr-mietverträgen schon vereinbarungen in richtung tapetenwechsel usw. enthalten, aber um das konkret beurteilen zu können, bedürfte es kenntnisnahme des gesamten vertraages.

Hallo, ohne Vertrag kann ich leider auch nicht helfen.

viele Grüße

Hi
grundsätzlich gilt einmal muß renoviert werden entweder bei einzug oder bei auszug. Hat deine Oma bei erstbezug tapeziert?
Gruß Peter

Wenn nicht vereinbart ist, dann tun Sie auch nichts!

Hallo, haben gerade das gleiche Problem! vertrag von 1989, besenrein.
Vermieter verlangt Tapete ab. Whg musste damals von uns ersttapeziert werden, da reine Betonwände!
Muss diese jetzt ab? Man hört von vielen nein, aber ich finde nichts, was ich denen unter die Nase halten kann, wenn es so sein sollte, dass wir sie nicht entfernen müssen.