Tapeten bei einer Mietwohnung

Hallo.

Wie ist das mit den Tapeten und einer Mietwohnung genau? Habe hier zwar einiges gefunden aber leider passt nichts davon auf einen Fall von mir.

Mal angenommen man zieht um hat nette nachmieter gefunden die alle Tapeten in der Wohnung haben möchten und diese Übernehmen würden. Nun ist aber folgendes der Vermieter besteht darauf das diese Tapeten entfernt werden und die Wohnung ohne Tapeten weitergegeben werden muss. Die Nachmieter haben es bereits 3x dem Vermieter gesagt das sie diese behalten wollen, der Vermieter geht nur leider überhaupt nicht drauf ein.

Gibt es da ein Gesetzt was das Regelt? Da der Aufwand von Mieter und Nachmieter sehr hoch wäre kann man das doch eigentlich nicht verlangen oder etwa doch?

Ich hoffe ihr kennt da eine Antwort :smile:

Danke im voraus

Hallo!

"nette Nachmieter gefunden " ?

Was bedeutet das ?

Man zieht vorzeitig aus,hat aber Nachmieter beschafft und die sind auch vom Vermieter akzeptiert ?

Oder geht es um reguläre Kündigungsfrist und es sind schon Anschlussmieter vorhanden ?

Wem schuldet man denn Schönheitsreparaturen ?  Doch nicht den neuen Mietern,sondern dem Vermieter(soweit wirksam vereinbart). Dabei gehts nicht um Geld sparen.

Mfg
duck313

Die nachmieter wohnen schon in einem Haus des Mieters.

Es doch aber schwachsinnig wenn diese die Tapeten behalten wollen und diese Tapeten nichtmals ruiniert sind oder so^^

Und nein es ist kein Vorzeitiger Auszug sondern Normal nur es sind halt schon nachmieter da die die wohnung so haben wollen wie sie ist.

Der Vermieter kann darauf bestehen, dass selbst angebrachte Tapeten entfernt werden.

vnA

Hallo Bluehawk,

Mal angenommen man zieht um hat nette nachmieter gefunden die
alle Tapeten in der Wohnung haben möchten und diese Übernehmen
würden. Nun ist aber folgendes der Vermieter besteht darauf
das diese Tapeten entfernt werden und die Wohnung ohne Tapeten
weitergegeben werden muss.

Bestehen kann er ja mal drauf, wichtig wäre zu wissen was steht denn hier im Mietvertrag dazu???

Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt?

Die Nachmieter haben es bereits 3x
dem Vermieter gesagt das sie diese behalten wollen, der
Vermieter geht nur leider überhaupt nicht drauf ein.

Wurde hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die den Nachmieter zur Übernahme binden würde?

Gibt es da ein Gesetzt was das Regelt?

Mietvertragliche Vereinbarung und Mietrecht.

Da der Aufwand von
Mieter und Nachmieter sehr hoch wäre kann man das doch
eigentlich nicht verlangen oder etwa doch?

Na ja, der Mieter schuldet dem Vermieter Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in Bezug auf Schönheitsreparaturen unter bestimmten Umständen, die wir jetzt nicht kennen.

Gruß

BHShuber

wobei ich der Überzeugung bin, dass es sich bei der Problematik um Schadenersatz und nicht um Schönheitsreparaturen handelt.
Gemietet ohne Tapete - Rückgabe ohne Tapete.

vnA

Hallo!

Sicher wäre das aus Sicht der beiden Mieter unsinnig und rausgeworfenes Geld.
Nur leider geht es ja nicht darum.
Der ausziehende Mieter muss eine formelle Abnahme mit dem VM machen und wenn der auf Entfernung der Tapeten besteht (siehe Vertrag),dann kann man sich dem schwerlich widersetzen.
Vielleicht würde eine verbindliche Erklärung des Nachmieters helfen, er macht eine Auszugsrenovierung und übergibt Wohnung ohne Tapeten.
Dann wird der vom Vermieter jetzt verlangte Zustand der Räume eben erst nach dem nächsten Auszug geschaffen und alle können zufrieden sein.

MfG
duck313

Hallo vnA,

wobei ich der Überzeugung bin, dass es sich bei der
Problematik um Schadenersatz und nicht um
Schönheitsreparaturen handelt.

Gemietet ohne Tapete - Rückgabe ohne Tapete.

Stimmt, es scheitert wohl ein wenig an der Sturheit des Vermieters.

Gruß

BHShuber

Gemietet ohne Tapete - Rückgabe ohne Tapete.

Stimmt, es scheitert wohl ein wenig an der Sturheit des
Vermieters.

vielleicht auch an der rechtssprechung:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…
http://www.bild.de/geld/immobilien/mieterrecht/das-m…

Der Vermieter kann darauf bestehen, dass selbst angebrachte
Tapeten entfernt werden.

warum?
ist diese klausel denn zulässig? der bgh sieht das ggf. jedenfalls etwas anders. (siehe links in meinem posting oben).

Danke. War mir so neu. Aber man lernt halt immer noch dazu.

vnA

Hallo testare,

Gemietet ohne Tapete - Rückgabe ohne Tapete.

Stimmt, es scheitert wohl ein wenig an der Sturheit des
Vermieters.

vielleicht auch an der rechtssprechung:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…
http://www.bild.de/geld/immobilien/mieterrecht/das-m…

Aha, war mir in der Tat so nicht geläufig, danke.

Gruß

BHShuber