Wie ist das mit den Tapeten und einer Mietwohnung genau? Habe hier zwar einiges gefunden aber leider passt nichts davon auf einen Fall von mir.
Mal angenommen man zieht um hat nette nachmieter gefunden die alle Tapeten in der Wohnung haben möchten und diese Übernehmen würden. Nun ist aber folgendes der Vermieter besteht darauf das diese Tapeten entfernt werden und die Wohnung ohne Tapeten weitergegeben werden muss. Die Nachmieter haben es bereits 3x dem Vermieter gesagt das sie diese behalten wollen, der Vermieter geht nur leider überhaupt nicht drauf ein.
Gibt es da ein Gesetzt was das Regelt? Da der Aufwand von Mieter und Nachmieter sehr hoch wäre kann man das doch eigentlich nicht verlangen oder etwa doch?
Man zieht vorzeitig aus,hat aber Nachmieter beschafft und die sind auch vom Vermieter akzeptiert ?
Oder geht es um reguläre Kündigungsfrist und es sind schon Anschlussmieter vorhanden ?
Wem schuldet man denn Schönheitsreparaturen ? Doch nicht den neuen Mietern,sondern dem Vermieter(soweit wirksam vereinbart). Dabei gehts nicht um Geld sparen.
Mal angenommen man zieht um hat nette nachmieter gefunden die
alle Tapeten in der Wohnung haben möchten und diese Übernehmen
würden. Nun ist aber folgendes der Vermieter besteht darauf
das diese Tapeten entfernt werden und die Wohnung ohne Tapeten
weitergegeben werden muss.
Bestehen kann er ja mal drauf, wichtig wäre zu wissen was steht denn hier im Mietvertrag dazu???
Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt?
Die Nachmieter haben es bereits 3x
dem Vermieter gesagt das sie diese behalten wollen, der
Vermieter geht nur leider überhaupt nicht drauf ein.
Wurde hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die den Nachmieter zur Übernahme binden würde?
Gibt es da ein Gesetzt was das Regelt?
Mietvertragliche Vereinbarung und Mietrecht.
Da der Aufwand von
Mieter und Nachmieter sehr hoch wäre kann man das doch
eigentlich nicht verlangen oder etwa doch?
Na ja, der Mieter schuldet dem Vermieter Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in Bezug auf Schönheitsreparaturen unter bestimmten Umständen, die wir jetzt nicht kennen.
wobei ich der Überzeugung bin, dass es sich bei der Problematik um Schadenersatz und nicht um Schönheitsreparaturen handelt.
Gemietet ohne Tapete - Rückgabe ohne Tapete.
Sicher wäre das aus Sicht der beiden Mieter unsinnig und rausgeworfenes Geld.
Nur leider geht es ja nicht darum.
Der ausziehende Mieter muss eine formelle Abnahme mit dem VM machen und wenn der auf Entfernung der Tapeten besteht (siehe Vertrag),dann kann man sich dem schwerlich widersetzen.
Vielleicht würde eine verbindliche Erklärung des Nachmieters helfen, er macht eine Auszugsrenovierung und übergibt Wohnung ohne Tapeten.
Dann wird der vom Vermieter jetzt verlangte Zustand der Räume eben erst nach dem nächsten Auszug geschaffen und alle können zufrieden sein.