Tapeten entfernen?

Hallo,

eine Mieterin lebte 27 Jahre in einer Mietwohnung. Als sie einzog, waren 3 Schichten Tapeten an den Wänden.
Im Mietvertrag steht „Die Wohnung ist besenrein zu übergeben“. Und Tapeten sind von Wänden und Decke zu entfernen.
Muß Sie diese jetzt entfernen obwohl Sie damals beim Einzug selbst renovieren und tapezieren mußte? Was wenn der Vermieter verlangt auch noch (100 Jahre Altbau) nach Abreisen der Tapeten die bröckelige Mauer zu verputzen? Geht das nicht ein bisschen weit?
Der Vermieter droht eine Fachfirme das ganze erledigen zu lassen und Kosten wegen Verzug zu berechnen?!

Gruß und Dank
Sandy

Hallo,

eine Mieterin lebte 27 Jahre in einer Mietwohnung.
Als sie :einzog, waren 3 Schichten Tapeten an den Wänden.
Im Mietvertrag steht „Die Wohnung ist besenrein zu übergeben“.
Und Tapeten sind von Wänden und Decke zu entfernen.
Muß Sie diese jetzt entfernen obwohl Sie damals beim Einzug
selbst renovieren und tapezieren mußte?
Was wenn der Vermieter verlangt auch noch (100 Jahre Altbau) nach Abreisen der
Tapeten die bröckelige Mauer zu verputzen?
Geht das nicht ein bisschen weit?
Der Vermieter droht eine Fachfirme das ganze erledigen zu
lassen und Kosten wegen Verzug zu berechnen?!

Gruß und Dank
Sandy

Ich gehe davon aus, es handelt sich um ein sehr anschaulich dargestellten Beispielfall :wink:

Möglicherweise könnte die „Tapeten-bei-Mietende-Entfernen“-Vereinbarung unwirksam sein - vergleiche
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Beachte: 100% verlässlich aber nur, wenn der Sachverhalt auch 100%ig exakt übereinstimmt!

Wurden der Beispielmieterin denn auch mietvertraglich die laufenden Schönheitsreparaturen übertragen?
Ggfs. müsste alles, was der Mietvertrag dazu hergibt, vollständig im Zusammenhang betrachtet werden.

Ganz entscheidend dürfte hierbei auch die Frage sein, ob es sich dabei um einen Formularmietvertrag (vom VM mind. 2-3 mal so verwendet) oder um individuell ausgehandelte Vereinbarungen handelt.

… bei Einzug renovieren/tapezieren MUSSTE

Da ist es entscheidend, ob die Mieterin laut Vertragsbestimmungen renovieren MUSSTE, oder ob sie dies freiwillig tat, weil sie nicht mit den vorhandenen Tapeten/der vorhandenen Farbgebung leben WOLLTE.

Die Kosten für das Ausbessern eventueller Putzschäden, die nach dem Ablösen der Tapeten, zu Tage treten, der Beispielmieterin anzulasten ginge m.W. auch bei wirksamer Tapeten-Ab-Vereinbarung zu weit.