Tapeten entfernen beim Auszug?

Hallo,
habe einen Mietvertrag von August 2003 indem vereinbart ist das die Tapeten bei Auszug zu entfernen sind sowie beinhaltet der Vertrag die üblichen alten " Schönheitsreparaturen".Im Vertrag steht außerdem das die Whg renovierungs,-streich,- tapezierfähig (d. h Entfernung aller Tapeten und verschließen der Dübellöcher)übergeben werden muß. Die Tapeten (Rauhfaser) habe ich von meiner Vormieterin übernommen, sie sind jetzt 9 Jahre alt und zweimal gestrichen worden und völlig in Ordnung. Meine Nachmieterin möchte die Tapeten nicht und hat mich gebeten diese zu entfernen. Muß ich das tatsächlich tun??? Ist dieser Vertrag mit Rückgabe der Mietsache noch gültig oder fällt er unter das neue Gesetzt???
Vielen Dank
Sandra

Da kann ich leider nicht helfen - das kommt auf den genauen Vertragsinhalt an. Ich würde mich aber mit dieser Frage an den Mieterverein wenden (oder an einen Anwalt für Mietrecht). Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob es da allgemeingültige Regeln gibt, was Tapeten betrifft.

Hallo Sandra,
dabei können wir Dir nicht helfen, dass ist nicht unser Fachgebiet. Mfg Frank Berger Winfloor / PolyWin

Es gibt ein BGH-Urteil nach dem solche Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht auszuführen sind.
Es sei denn die Wohnung ist sehr individuell (z. B. rot, violett, schwarz)gestrichen. oder „dezent-nikotin-gelb“.
Dezente Farben brauchen nicht übergestrichen werden. Und damit entfällt auch das Tapeten abreißen. Also muss die Nachmieterin sich darum selbst kümmern, es sei denn man einigt sich untereinander. Dübellöcher füllen ist selbstverständlich.