War irgendwie verkehrt gelandet, Entschuldigung°
Hallo, ich ziehe nächste Woche aus meiner Whg aus, in der ich 7 Jahre gewohnt habe. Die Wohnung wurde von mir komplett renoviert, d.h., auch die Tapeten entfern, und ein umbautes Waschbecken im Bad vom Vormieter übernommen.
Nun verlangt der Vermieter sowohl, dass ich die Tapeten entferne, als auch, dass das Waschbecken entfernt und ein „passendes“ Standardwaschbecken eingesetzt wird. Sollte ich das nicht können, würde es eine Firma übernehmen und mir in Rechnung stellen.
Zitat aus dem Mietvertrag:
…"Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
Der Mieter hat die fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses auszuführen.
„Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen:
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Küche, Bad alle drei Jahre
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Wohn-Schlafräume, Flur alle 5 Jahre ……usw“"
Also "starre Fristen, die ja nicht mehr gültig sind.
DAs Waschbecken ist komplett umbaut, in die Umbauung eingelassen und damit an der Wand samt einem Unterschrank befestigt.
Zitat aus dem Übernahmeprotokoll:
„Übernommen wurden die Badmöbel“
Meine Frage: Darf der Vermieter das beides verlangen oder muss ich die Whg lediglich in „besenreinem Zustand“ überlassen und mögliche Schäden reparieren?
Vielen Dank für die Antwort
chiara