Tapeten und übernommenes Waschbecken entfernen bei Auszug

Hallo, ich ziehe nächste Woche aus meiner Whg aus, in der ich 7 Jahre gewohnt habe. Die Wohnung wurde von mir komplett renoviert, d.h., auch die Tapeten entfern, und ein umbautes Waschbecken im Bad vom Vormieter übernommen.
Nun verlangt der Vermieter sowohl, dass ich die Tapeten entferne, als auch, dass das Waschbecken entfernt und ein „passendes“ Standardwaschbecken eingesetzt wird. Sollte ich das nicht können, würde es eine Firma übernehmen und mir in Rechnung stellen.

Zitat aus dem Mietvertrag:

…"Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

Der Mieter hat die fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses auszuführen.

„Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen:

  • Küche, Bad alle drei Jahre

  • Wohn-Schlafräume, Flur alle 5 Jahre ……usw“"

Also "starre Fristen, die ja nicht mehr gültig sind.

DAs Waschbecken ist komplett umbaut, in die Umbauung eingelassen und damit an der Wand samt einem Unterschrank befestigt.

Zitat aus dem Übernahmeprotokoll:

„Übernommen wurden die Badmöbel“

Meine Frage: Darf der Vermieter das beides verlangen oder muss ich die Whg lediglich in „besenreinem Zustand“ überlassen und mögliche Schäden reparieren?

Vielen Dank für die Antwort
chiara

Hallo,

  1. ich verstehe nicht ganz: Sie haben die Tapeten entfernt und der Vermieter verlangt (immer noch) dass die entfernt werden oder habe ich was nicht verstanden?
  2. Wenn die Übernahme des Waschbeckens nicht ausdrücklich mit dem Vermieter abgesprochen und im Mietvertrag vermerkt ist, kann durchaus verlangt werden, dass dieses ausgetauscht wird.
    In der Hoffnung geholfen zu haben!
    Gruß
    instrumentalix

Da ich keine Ahnung vom Mietrecht habe, kann ich leider nichts Verbindliches dazu schreiben, sorry.

Gruß Martin

Hallo gehört die Wohnung einer Baugenossenschaft an??
Falls ja bestünder der Anspruch auf das entfernen der Tapete.
Wenn nein…"Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben-dies sagt eigentlich alles!!

Wenn das Waschbecken Fachgerecht montiert ist und die Tapeten nicht von der Wand fliegen besteht dieser Anspruch nicht!
Verweisen Sie den Vermieter darauf das Sie bei Einzug alles entfernt und neu Tapeziert und gerichtet haben und machen Sie ihn darauf aufmerksam dass das Waschbecken bereits so umbaut vom Vormieter vorhanden war und nicht von Ihnen ausgetauscht wurde.

Gruß

  1. Bei meinem Einzug in die Wohnung wurden die Tapeten vom Vormieter komplett von mir entfernt. Jetzt sind meine Tapeten laut Vermieter zu entfernen.
  2. Mir wurde allerdings nicht gesagt, dass das Waschbecken bei Auszug von mir wieder ausgetauscht wurde. Muss ich füpr das Versäumnis von Vermieter und Vormieter büßen?

DAnke trotzdem für die Antwort

Also,
wie es aussieht fehlt hier das unverzichtbare Übergabeprotokoll bei Übernahme einer Wohnung, wo der Ist-Zustand genau festgehalten wurde, kann man aber jetzt nichts mehr machen.
Diese Renovierungsfragen sind ein unüberschaubares Feld von Rechtsstreitigkeiten- vielleicht hilft ein Gespräch mit dem Vermieter, evtl auch mit dem Nachmieter.
Viel Glück!
instrumentalix

Nein, ein Übergabeprotokoll ist vorhanden, Zum Zustand der Whg steht, dass ich laut Vereinbarung beim Einzug die komplette Renovierung übernehme und dafür die Dinge wie Badmmöbel und den vom Vormieter gelegten Laminat kostenlos übernehme.
Es steht NICHTS davon, dass diese beim Auszug wieder entfernt werden müssen oder ich die Renovirerung, sprich, das Entfernen der Tapete, übernehme.

Das Üergabeprotokoll ist vorhanden und nur im Mietvertrag ist nicht festgehalten, wie der Auszug aussehen soll.

HAben Sie noch eine Antwort zu den Tapeten und dem Waschbecken, so wie es im Übergabeprotokoll festegehalten wurde?

Danke

Ich bin nun kein Klempner, kann also ncht nachweisen, ob das Waschbecken „fachgerecht“ angebraucht wurde. Die Tapeten „fliegen“ zwar nicht grade von den Wänden, aber es müsste schon neu tapeziert werden. Die Frage wäre halt eben, muss ich die Tapeten entfernen oder der Nachmieter?

Danke und lieben Gruß

Hallo Chiara63,
ich bin natürlich kein Experte für das Mietrecht.

  1. Habe mich ein wenig eingelesen und stimme Dir zu, daß du nicht ausmalen musst - es sei denn, daß Du es vor 7 Jahren zuletzt gemacht hast - dann wären die „Gebrauchsspuren“ auch als Nichtraucher zu entfernen.
  2. Du schreibst, daß Du bei der Übernahme die Tapeten entfernt hast. Hast Du wieder tapeziert ? - Wenn JA, dann wäre ja der Urzustand wieder hergestellt !
  3. Du schreibst, daß Du ein verbautes Waschbecken übernommen hast --„Badmöbel“–
    so wie Du das geschrieben hast, ist ja alles unverändert. Also nix ändern.

Mit einer Woche ist die Zeit natürlich verdammt knapp was zu ändern. Ich würde die Wohnung besenrein übergeben - nicht ohne vorher alle leeren Räume zu fotografieren !!!
Wenn Dein Vermieter dann immer noch sagt, daß Du renovieren sollst, dann wende Dich mit einer Kopie vom Mietvertrag und Deinen Fotos bitte unverzüglich bei der AK !
Ich nehme mal nicht an, daß Du noch Fotos vom Urzustand bei Übernahme hast…

Noch ein letzter Erguß meines bescheidenen Wissens:
1.) Den Mietvertrag von Haus aus von der AK prüfen lassen.
2.) Fotos vom Urzustand machen .

Das Ganze gilt in dieser Form natürlich nur, wenn Du in Österreich wohnst ! In DE gelten aber ähnliche Gesetze

Hoffe, daß das für Dich hilfreich war, und wenn Du mal nach Mödling kommst kannst Du Dich ja bei mir auf einen Kaffee melden . glglgl
LG Schurli

Also das Waschbecken sollte halt in die Räumlichkeit passen und nutzbar sein.
Die Wohnung selbst muss in einem wieder einziehbaren Zustand gebracht werden so wie Sie es bei Einzug vorfanden…Der Vermieter wird sicher sonst die Kaution nicht rausrücken sofern welche hinterlegt.
Versuchen Sie sich mit ihm zu einigen da Sie ja selbst renoviert haben und nach dem Mietrecht nicht nach Auszug verpfichtet nicht neu zu renovieren.
Gruß

die Frage ist ob du das gerichtlich klären willst oder nicht. Die Kaution hat er ja noch.

Die Formulierung ist wahrscheinlich ungültig, kann aber nur ein Gericht urteilen.
Aber das steht wohl ausser Frage, denn er verlangt nun doch das abreissen der Tapete und keine Renovierung. Dies steht jedoch nicht im Mietvertrag oder?

Das mit dem Badmöbel (waschbecken) ist sicherlich auch keine Schönheits reperatur, aber durch die Übernahme gehört das Badmöbel dir. Folglich hast du eine Wohnung ohne Waschbecken bezogen, also musst du auch keines einbauen.
Das du deines entfernen musst kann aber durchaus sein.

auch hier hilft ein Anwalt!

ich empfehle aber ein direktes Gespräch zur Konsens findung – schliesslich ist die Wohnung nun vermutlich nach 7jahren ohne Renovierung doch schon bedürftig, und beim Einzug warst du mit der Klausel einverstanden (auch wenn sie nun ungültig ist)
Also, ist das Entfernen der Tapete vielleicht ein annehmbarer Kompromiss wenn es dafür unbürokratisch und friedlich auseinander geht – und du die kaution zurück bekommst.

Hi… also du hast die vorhandenen Tapeten entfernt und durch Neue ersetzt ? Und nun soll eine „nakte“ Wand übergeben werden ?

Also,
dann könnten Sie sich auf die Hinterbeine stellen und die Erfüllung der Forderungen des Vermieters verweigern.

ggf hilft ein Anwalt, aber der kostet womöglich mehr als ein neues Waschbecken und die Tapeten, falls keine entsprechende Rechtsschutzvers. vorhanden ist.

Ansonsten emphehle ich die Lektüre des „Vermieter Lexikon“ aus dem Haufe-Verlag. Dort stehen einschlägige Urteile und Paragrafen zu diesem unleidlichen Thema drin.
Mehr kann ich dazu im Moment leider nicht sagen.

Nochmals viel Glück!
Gruß
instrumentalix

Hallo chiara…wie du schon sagtest …hinfällig…das überholte gesetz sagt dass niemand mehr renovieren muss es sei denn es sind unmögliche fabe oder lose tapeten an den wänden bzw sehr verwohnter zustand …mit dem badmöbel dürftest du laut dem eintrag in den mietvertrag eigendlich auch keine probleme bekommen …denke aber dass der vermieter nicht locker lassen wird…besser wäre es wenn du fotos hättest oder einen zeugen der bezeugen kann dass bei deinem einzug genau dieses möbel dort drin war …lass es einfach mal drauf ankommen und gib nicht nach …rein rechtlich dürfte dir nichts passieren …zur not muss dann doch der anwalt herhalten aber darauf würde ich es ankommen lassen …lg

Entweder zum Mieterschutzbund gehen oder einen Rechtsanwald konsultieren Wenn Sie die Wohnung im renovierten Zustand übernommen haben, also ohne Tapete, dann müssen Sie die wohl entfernen. Bei dem Waschbecken bin ich mir nicht sicher, hat Ihn der Vermieter die Wohnung damals übergeben und das Becken war schon drin!, dann würde ich keine Veranlassung Ihrerseits sehen, diese zu ersetzen. Viel Spass beim Umzug!

Hi,

also das mit dem Waschbecken kann ich mir vorstellen. Das mit den Tapeten ist Quark. Zu den Schönheitsreparaturen gehört doch auch neu Tapezieren und streichen. Es sei denn, dass du die Tapeten über Holzpanelen angebracht hast.

Hab ich echt noch nie gehört, dass man die Tapeten abreißen soll.

Grüße
Ysa

Hm…Waschbecken soll ich entfernen, Tapeten nicht…nun aber Folgendes: Im Flur ist vom Vormieter Rauputz angelegt worden. Im Übergabeprotokoll wurde DAVON nichts festgehalten. Nun will er, dass ich den Rauputz als „Feinputz“ anlege. Also die nöchste Frage: Muss ich das?

willst du einen guten rat ?!..geh zum anwalt …der hört nie auf…

Ich glaube die Antwort kommt viel zu spät, ich komme mit dem neuen Layout noch nicht klar. Sorry