Tapezieren in Mietwohnung bei Einzug

Hallo,

ich bin grad ziemlich entrüstet und verwirrt. Meine zukünftigen Vermieter sind eigentlich ganz umgänglich - sogar den hässlichen Fliesenspiegel in der Küche darf ich entfernen, und sie bestellen eine Firma die anschließend verputzt.

Nun ist der Rest der Küche tapeziert. Da wo dann keine Fliesen mehr sind, müsste ja neu tapeziert werden. Also mein Gedanke: alles neu tapezieren. Wär ja sonst auch irgendwie Quatsch, oder?

Nun sind die Vermieter der Meinung, dass sie vor Jahren DIE super mega Qualitäts-Struktur-Vliestapete dran gemacht haben, und ich ja jetzt nich mit billiger Raufaser kommen kann - wer will das schon?

Aber davon mal völlig unabhängig. Ich darf doch in meiner Wohnung tapezieren wie ich lustig bin, oder??
Die Dame hat mich jetzt total verunsichert. Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung bezugsfertig zurückgeben muss. Also sollte ich auch dann bei nem Auszug keine Probleme weiter haben, richtig?

Was muss ich bei der Übergabe beachten, nich dass die mir da noch was reinwürgen?

Hallo,
in Mietsachen kenn ich mich leider nicht aus. Beim Tapezieren kann ich nur mit praktischen Ratschlägen weiterhelfen.

Hallo Antjii,

das Thema Renovierungen im Zusammenhang mit Mietverträgen ist sehr komplex und hängt im Einzelfall auch vom abgeschlossenen Mietvertrag ab.

Zudem gab es vor einiger Zeit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich Renovierungsklauseln in Mietverträgen.Die müßte man im Falle Deines Auszuges einfach mal auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen (lassen). Infos zu diesem Thema findest Du (gut für Laien aufbereitet) z.B. bei http://www.internetratgeber-recht.de

Aber hier erst mal ein paar grundlegende Dinge:

Während der Mietzeit kann der Mieter sich nach seinem eigenen Geschmack einrichten; dies hat der BGH schon in früheren Urteilen entschieden (z.B. BGH VIII ZR 224/07 und BGH VIII ZR 166/08). Vorgaben hinsichtlich Tapeten und Farben sind unzulässig!

Erlaubt sind solche Vorschriften nur in Sonderfällen.
So z.B. weil spezielle Klimawände/Klimaplatten aus Funktionsgründen nur mit einer Spezialfarbe/Tapete versehen werden dürfen. Oder wenn sie sich nur auf Schönheitsreparaturen beim Auszug beziehen z.B. helle, neutrale Farben.

Eine Pflicht beim Auszug oder während der Wohndauer eine spezielle Tapete auf NORMALE Wände kleben zu müssen, kann aber auch mit solch einer Sonderklausel im Regelfall nicht hergeleitet werden.

Was aber jetzt Deine Küche betrifft, darfst Du, sofern Dein Vermieter keine Reste dieser Spezialtapete mehr hat um den Wandbereich zu tapezieren an dem früher der Fliesenspiegel war (verputzen läßt er ihn ja auch selbst), also ganz selbstverständlich auch die vorhandene Tapete entfernen und komplett neu tapezieren, nach Deinem Geschmack. Also z.B. auch Rauhfaser, Blümchentapete, was immer Du magst. Ein Stückwerk brauchst Du nicht hinnehmen, also alte Strukturtapete in dem einen Bereich und im ehemaligen Fliesenbereich dann Raufaser etc.

Vorschlag, sprech doch einfach mal mit Deinem Vermieter. Vielleicht hat er ja noch Reserverollen der Vliestapete. Die kann man normalerweise auch nahezu ansatzfrei einarbeiten, so dass man (nach Streichen der Gesamtfläche) keinen Unterschied mehr zwischen alt und neu sieht.

Sollte er keine Reste der Vliestapete mehr haben, aber unbedingt solche wollen (worauf er aber wohlgemekrt keinen Rechtsanspruch hat), so kannst Du ja vielleicht folgenden Deal mit ihm machen. Er stellt das gesamte Material (inkl. Farbe) und Du klebst und streichst dann dafür die ganze Küche. So sind dann beide Parteien zufriedengestellt. Du hast ne einheitliche Küche und Dein Vermieter seine geliebte Vliestapete statt billiger Rauhfaser und beim Auszug gibt s keine Diskussionen. Das ganze wäre glaube ich ein guter Kompromiss. Denn warum streiten, wenn man es vielleicht auch gütlich regeln kann.

Ansonsten gilt für Deinen Auszug:
In den Mietvertrag schauen. Dort ist genau geregelt wer, was, wann und wie. Sind dort bestimmte Auflagen(s.o.) für Schönheitsreparaturen drin sind, so muß man die genau prüfen. Denn nicht alle dieser vertraglich vereinbarten Auflagen sind rechtsgültig. Und solche ungültigen/rechtswidrigen Auflagen kippen dann u.U. die ganze Renovierungsklausel im Mietvertrag, so dass Du nur noch besenrein übergeben müßtest. Das würde ich aber im Falle eines Falles auf jeden Fall durch einen Fachanwalt prüfen lassen (Beratung kostet nicht mehr als 20-50 €).

Du siehst insgesamt ein sehr komplexes Thema.

Ach ja, wenn in Deinem (Form-?)Mietvertrag lediglich steht, dass Du die Wohnung bezugsfertig zurückgeben mußt und Schönheitsreparaturen nicht erwähnt werden, bedeutet das laut aktueller Rechtsprechung:

„Besenrein“ heißt geputzt, „bezugsfertig“ ist die leere Wohnung dann, wenn der Nachmieter seine Möbel unterstellen kann d.h. die Mietsache muss hier regelmäßig lediglich so verlassen werden, dass ein Nachmieter jederzeit einziehen kann.

Ich hoffe meine Antwort hilft Dir weiter.

Liebe Grüße
Karin

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hallo karin,

vielen dank für deine ausführliche antwort. die hilft mir denk ich weiter…

ich möchte mich auch ungern streiten, ich habe doch vor ne ganze weile drin wohnen zu bleiben, und ich will ja nichtmal billige raufaser, sondern hätte die komplette küche in der guten qualitäts-tapete renoviert.

fühlte mich nur recht unsicher - doch dank deiner antwort nun nicht mehr. so kann ich gestärkt in die übergabe gehen *g*

wenn ich da nich so bammel hätte, wegen dem bodenbelag, von dem ich annehme dass der auch makel aufweisen wird. was man jetzt schon sieht, ist das der (auch wieder) „super-mega-design-pvc“ laufspuren und matte stellen hat… naja, wär langweilig wenns einfach wär ;O)

nochmals danke.

Hallo Antjii,

der Fußboden gehört, falls er Dir nicht vom Vormieter überlassen wurde, im Regelfall zur Mietsache und der Austausch desselbigen nach Ablauf der „Lebensdauer“ (als selbige veranschlagt man üblicherweise 8-10 Jahre je nach Qualität) ist Sache des Vermieters.

Normale Abnutzung (Laufspuren, matte Stellen, Eindruckspuren wo Möbel standen) gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und berechtigt den Vermieter später nicht, Dir die Abnutzung in Rechnung zu stellen. Was anderes wäre es, wenn Du den Boden, mutwillig/grob fahrlässig zerstörst, z.B. in dem Du schwere Möbel rumschiebst und dabei den Boden zerfetzt, Farbe draufkleckerst, die nicht mehr ab geht, Löcher reinbrennst, weil Du Kippen z.B. auf dem Boden statt im Aschenbecher ausdrückst usw.

Am besten alle Mängel im Übergabeprotokoll festhalten und ggf. mit Fotoappasrat (hat ja zum Glück heute jedes Handy festhalten), dann kommt es später nicht zu Problemen, weil man ja bewweisen kann, dass die Laufspuren schon beim Einzug da waren.

Noch ein letzter Tipp: Immer mit einem neutralen Zeugen, also jemandem der NICHT mit Dir verwandt/verheiratet/mit Dir einzieht ist zur Übergabe kommen und den Zeugen ggf. auch ins Protokoll mit aufnehmen lassen. Das hilft bei späteren Unstimmigkeiten.

Liebe Grüße
Karin

klar kannst du tapeten aussuchen die du möchtest der nächste mieter wird das gleiche tun.

Hallo Antjii,
du wirst dich wundern über die sehr verspätete Antwort, sorry!, mein PC ist kaputt gegangen und ich konnte mir erst jetzt einen neuen kaufen. Wie schön, dass hier alles gespeichert wird.
Ich hoffe, du konntest damals alles klären und hast die richtigen Antworten gefunden! Ich hätte dir helfen können, aber nun ist es ja zu spät.
Alles Gute und VG von Astrid