Hallo Antjii,
das Thema Renovierungen im Zusammenhang mit Mietverträgen ist sehr komplex und hängt im Einzelfall auch vom abgeschlossenen Mietvertrag ab.
Zudem gab es vor einiger Zeit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich Renovierungsklauseln in Mietverträgen.Die müßte man im Falle Deines Auszuges einfach mal auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen (lassen). Infos zu diesem Thema findest Du (gut für Laien aufbereitet) z.B. bei http://www.internetratgeber-recht.de
Aber hier erst mal ein paar grundlegende Dinge:
Während der Mietzeit kann der Mieter sich nach seinem eigenen Geschmack einrichten; dies hat der BGH schon in früheren Urteilen entschieden (z.B. BGH VIII ZR 224/07 und BGH VIII ZR 166/08). Vorgaben hinsichtlich Tapeten und Farben sind unzulässig!
Erlaubt sind solche Vorschriften nur in Sonderfällen.
So z.B. weil spezielle Klimawände/Klimaplatten aus Funktionsgründen nur mit einer Spezialfarbe/Tapete versehen werden dürfen. Oder wenn sie sich nur auf Schönheitsreparaturen beim Auszug beziehen z.B. helle, neutrale Farben.
Eine Pflicht beim Auszug oder während der Wohndauer eine spezielle Tapete auf NORMALE Wände kleben zu müssen, kann aber auch mit solch einer Sonderklausel im Regelfall nicht hergeleitet werden.
Was aber jetzt Deine Küche betrifft, darfst Du, sofern Dein Vermieter keine Reste dieser Spezialtapete mehr hat um den Wandbereich zu tapezieren an dem früher der Fliesenspiegel war (verputzen läßt er ihn ja auch selbst), also ganz selbstverständlich auch die vorhandene Tapete entfernen und komplett neu tapezieren, nach Deinem Geschmack. Also z.B. auch Rauhfaser, Blümchentapete, was immer Du magst. Ein Stückwerk brauchst Du nicht hinnehmen, also alte Strukturtapete in dem einen Bereich und im ehemaligen Fliesenbereich dann Raufaser etc.
Vorschlag, sprech doch einfach mal mit Deinem Vermieter. Vielleicht hat er ja noch Reserverollen der Vliestapete. Die kann man normalerweise auch nahezu ansatzfrei einarbeiten, so dass man (nach Streichen der Gesamtfläche) keinen Unterschied mehr zwischen alt und neu sieht.
Sollte er keine Reste der Vliestapete mehr haben, aber unbedingt solche wollen (worauf er aber wohlgemekrt keinen Rechtsanspruch hat), so kannst Du ja vielleicht folgenden Deal mit ihm machen. Er stellt das gesamte Material (inkl. Farbe) und Du klebst und streichst dann dafür die ganze Küche. So sind dann beide Parteien zufriedengestellt. Du hast ne einheitliche Küche und Dein Vermieter seine geliebte Vliestapete statt billiger Rauhfaser und beim Auszug gibt s keine Diskussionen. Das ganze wäre glaube ich ein guter Kompromiss. Denn warum streiten, wenn man es vielleicht auch gütlich regeln kann.
Ansonsten gilt für Deinen Auszug:
In den Mietvertrag schauen. Dort ist genau geregelt wer, was, wann und wie. Sind dort bestimmte Auflagen(s.o.) für Schönheitsreparaturen drin sind, so muß man die genau prüfen. Denn nicht alle dieser vertraglich vereinbarten Auflagen sind rechtsgültig. Und solche ungültigen/rechtswidrigen Auflagen kippen dann u.U. die ganze Renovierungsklausel im Mietvertrag, so dass Du nur noch besenrein übergeben müßtest. Das würde ich aber im Falle eines Falles auf jeden Fall durch einen Fachanwalt prüfen lassen (Beratung kostet nicht mehr als 20-50 €).
Du siehst insgesamt ein sehr komplexes Thema.
Ach ja, wenn in Deinem (Form-?)Mietvertrag lediglich steht, dass Du die Wohnung bezugsfertig zurückgeben mußt und Schönheitsreparaturen nicht erwähnt werden, bedeutet das laut aktueller Rechtsprechung:
„Besenrein“ heißt geputzt, „bezugsfertig“ ist die leere Wohnung dann, wenn der Nachmieter seine Möbel unterstellen kann d.h. die Mietsache muss hier regelmäßig lediglich so verlassen werden, dass ein Nachmieter jederzeit einziehen kann.
Ich hoffe meine Antwort hilft Dir weiter.
Liebe Grüße
Karin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]