Hi
wir haben unsere Wohnung vor 6 Jahren in einem nicht tapezierten unrenovierten Zustand übernommen und uns verpflichtet bei Auszug zu renovieren. Nun hat der Vermieter beim Übergabetermin die Wohnung nicht abgenommen und uns eine Frist gesetzt zur Mängelbeseitigung oder 4000 Euro. Er verlangt wir sollen über die blanken von uns frisch weiß gestrichenen Wände drüber tapezieren und noch mal streichen obwohl in der Übernahmevereinbarung „tapzieren oder streichen von Wänden und Decken“ steht. Er verlangt auch das wir die Dielen in einem Zimmer neu lasieren sollen obwohl zuvor ein Teppich lag den wir aber entsorgt haben. Meiner Meinung nach war an den Wänden die wir weiß gestrichen haben noch nie oder vor mehr als 10 Jahren das letzte mal Tapete gewesen.
Hoffe ihr könnt uns irgenwie helfen.
Hi,
selbst wenn eine Wohnung bei Einzug nicht renoviert ist, zählt ab Einzug die Zeit. Heisst also, dass ihr nach einer bestimmten Zeit bei Notwendigkeit, renovieren müsst. Wenn eure Wohnung keine Tapeten hatte, braucht ihr keine zu kleben. Habt ihr dafür Beweise? Dann dürfte das Streichen reichen. Allerdings „Tapezieren bzw. Streichen der Wände“ ist nicht so auszulegen, dass generell gestrichen werden kann. Das nur in dem Fall, wo zuvor keine Tapeten an den Wänden waren. Oft reicht es bei tapezierten Wänden, dass ihr diese streicht.
Wem gehörte der Teppichboden zuvor? Habt ihr mit dem Vermieter vereinbart, den Teppichboden entfernen zu dürfen und nur die blanken Dielen zu nutzen? Ich genehmige wegen des Trittschalls nicht immer, dass Mieter den Teppichboden entfernen bzw. müssen sie dann einen neuen legen.
Also in dieser Frage kann ich euch keine rechtlich abgesicherte Antwort geben.
MfG
Ulla
Hallo Brummelbummel,
mir erscheint nicht klar, warum euer Vermieter will, dass ihr neu tapeziert? Es wurde doch komplett neu gestrichen. Richtig?
Was ist im MIetvertrag sonst hierzu noch vereinbart? Irgendwelche Klauseln bzgl. renoviertung nach Auszug?
Bzgl. des Bodens ist es schwierig. War mit dem Vermieter vereinbart, dass der Boden (Teppich) entfernt und entsorgt wird?
Viele Grüße
NoVa
hi
es wurde von uns komplett neu gestrichen. Ansonsten steht nichts spezielles in der Vereinbarung außer renoviert abgeben und den Teppich hatten wir verlegt.
mfg
Hi
ja wir haben die ganze Wohnung neu gestrichen. Und in der Vereinbarung steht außer renoviert abgeben nichts spezielles. Den Teppich hatten wir verlegt und der war leider nicht mehr zu gebrauchen.
hallo,
ich denke, ihr habt rechtlich mit eurer einstellung gute karten. habt ihr überhaupt geprüft, ob die forderung, dass ihr nun nochmals renovieren müsst, überhaupt zulässig ist?
zu den details: wenn eine explizite klausel im mietvertrag von tapezieren ODER streichen spricht und zudem vorher sowieso keinerlei tapete an den wänden und decken war, dann habt ihr eure pflicht getan. denn schließlich geht es darum, den urzustand der wohnung wiederherzustellen - der zudem bei euch ja eh schon unrenoviert war (siehe oben, erste frage).
wenn ihr den teppich selbst gelegt und nun entfernt habt, ist ebenfalls nicht einzusehen, den darunter nicht benutzten boden nun auch noch zu lasieren - zumal solche arbeiten zu den aufgaben des vermieters gehören, da sie NICHT zu den schönheitsreparaturen bei auszug gehören.
wehrt euch, bleibt aber sachlich und sucht am besten den mieterschutzbund auf für den fall, dass der VM auf seiner meinung beharrt.
viel erfolg!
mannheim13
PS: Auch interessant für euch:;
"Keinesfalls aber besteht eine Verpflichtung der Mieter/innen zur Anfangsrenovierung. Und erst recht ist die formularmäßige Vereinbarung einer Anfangsrenovierung unzulässig.
Auch bei der Verpflichtung der Mieter/innen zur Renovierung bei Bedarf handelt es sich um eine unwirksame Klausel, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (der Bedarf besteht dann ja bereits bei Beginn des Mietverhältnisses)."
Checkt mal darauf hin euren Mietvertrag!! Vielleicht müsstet ihr eh nichts machen…
Hallo,
lasst Euch nicht verarschen vom Vermieter. Zwar ist grundsätzlich richtig, dass ihr die Schönheitsreparaturen bei Auszug machen müsst, weil das bei Einzug nicht erfolgte. Aber es geht eben auch nur um Schönheitsreparaturen entsprechend der Abnutzung. Wenn die Wände schon frisch weiß gestrichen sind - wunderbar, das reicht. Mehr ist da nicht zu machen.
Zur Diele: war der Teppich schon drin ?? Wenn ja ist er „mitvermietet“ und ihr dürft ihn eigentlich nicht rausnehmen und der Vermieter muss sich im Abnutzungsfall um eine Teppichreinigung oder neuen kümmern. Wenn nein, seit ihr aus der Nummer raus. Bei Bejahung dürfte trotzdem die Forderung nach „lasieren“ überzogen sein.
Gruß JB
hallo,
wenn im mietvertrag steht tapezieren oder streichen wieso verlangt der vermieter jetzt tapezieren und streichen ? ist mir unklar, aber die frage ist wohl auch, ob die renovierung beim einzug nur mit streichen so üblich ist oder ob man da schon erst hätte tapezieren müssen. Wenn es ordentlich aussieht und die wand keinen schaden nimmt, warum hat der vermieter damit ein problem ? trotzdem wäre ich der meinung wenn es so in der vereinbarung steht, dann ist es gültig und der vermieter kann nicht mehr verlangen. ihr habt ja eh schon bei einzug renoviert obwohl das eigentlich vermietersache ist.
soweit ich weiß müssen Holzböden nicht lasiert oder lackiert werden, die abnutzung ist bereits in der miete erhalten.
gruß koni
Wenn vereinbart wurde, dass nach Ausug gestrichen oder tapeziert werden muss, ihr nun komplett gestrichen habt, würde ich nich tapezieren.
Bei dem boden wäre interessant, wie dieser bei Einzug aussah? Ebenfalls Teppichboden oder habt ihr selbst verlegt?
Viele Grüße
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Werter Fragesteller!
Ich nehme an, dass Sie vor Einzug in die Wohnung ein Übernahmeprotokoll mit dem Vermieter gemnacht haben, und den „nicht renovierten, untapezierten“ Zustand der Wohnung fixiert haben!
Nach § 535 und 538 BGB muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem zum "vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zusatnd"überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten! Nach dem Gesetz hat der Mieter mit Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten nichts zu tun, das ist allein Sache des Vermieters. Klauseln im Mietvertrag müssen rechtswirksam sein!!
Der Vermieter kann auf keinen Fall von Ihnen verlangen, dass Sie die Wohnung bei Auszug tapezieren, zumal Sie das bereits bei Einzug gemacht haben.
Sie haben diese Tapete bei Auszug weiss überstrichen, die Türrahmen gestrichen, die Heizkörper und evtl Fenster, soweit dies im Mietvertrag rechtswirksam vereinbart ist! Mit dem Fußboden haben Sie keinerlei Verpflichtungen, wenn es sich um einen Verschleiss bei normalem Gebrauch der Mietsache handelt.
Da der Vermieter eine Übernahme der Wohnung ablehnt, (ich hoffe für Sie, dass Sie die Wohnungsschlüssel noch haben), bleibt für Sie nur der Weg zu einem Rechtsanwalt oder einem Schiedsmann. Sie haben nach meiner Meinung sehr gute Karten. Der Vermieter will sich auf Ihre Kosten bereichern!
Verhindern Sie, dass der Vermieter die Wohnung vor Abnahme betreten kann, solche Typen sind zu allem fähig.
Ich denke, dass ich Ihnen etwas mut machen konnte
und verbleibe als „Großer Sucher“
Hallo Brummelbummel,soweit mir bekannt ist genügt es die Wände weiß zu streichen.ich weiß natürlich nicht welche Vereinbarung mit Ihr dem Vermieter getroffen habt.
Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt wende
Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale oder an den örtlichen Mieter-Verein.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
Hallo,
das Wörtchen „oder“ ist entscheidend. Ansonsten gilt der Mietvertrag. Auslegware als Ersatz für die entfernte könnte er verlangen. Mehr nicht.
MfG
Moin, Renovieren ist ja nun wirklich ein Gummibegriff!
Wenn da wirklich nur Renovieren steht und alles sauber gemalt ist, der Boden, die Türen und die Fenster o.k. sind, dann sollte es so langen. Aber mal ehrlich, Renovieren pauschal zu unterschreiben ist absolut blauäugig, da ist die Falle schon vorprogramiert.
Gruß connection
Hallo,
wenn die Vereinbarung „streichen oder tapezieren“ lautet und vorher keine Tapete dran war, dann reicht m.E. streichen aus. Auch das Lasieren der Dielen scheint mir übertrieben. Ich würde die Forderung schriftlich zurückweisen.
Viel Erfolg
Hallo,
wir haben unsere Wohnung vor 6 Jahren in einem nicht
tapezierten unrenovierten Zustand übernommen und uns
verpflichtet bei Auszug zu renovieren. Nun hat der Vermieter
beim Übergabetermin die Wohnung nicht abgenommen und uns eine
Frist gesetzt zur Mängelbeseitigung oder 4000 Euro. Er
verlangt wir sollen über die blanken von uns frisch weiß
gestrichenen Wände drüber tapezieren und noch mal streichen
obwohl in der Übernahmevereinbarung „tapzieren oder streichen
von Wänden und Decken“ steht. Er verlangt auch das wir die
Dielen in einem Zimmer neu lasieren sollen obwohl zuvor ein
Teppich lag den wir aber entsorgt haben. Meiner Meinung nach
war an den Wänden die wir weiß gestrichen haben noch nie oder
vor mehr als 10 Jahren das letzte mal Tapete gewesen.
Ich kann dir nur raten, dir dringend rechtsbeistand beim örtlichen Mieterverein einzuholen:
http://www.mieterbund.de/
Ich wünsche dir viel Glück!
Alles Gute
Kiramaus
Hallo Brummelbrummel,
unabhängig von dem was ich schrieb:
Ich ziehe auch um und meine neue Wohnung wird renoviert von einer Fachfirma.
Dein Vermieter will 4 000 € haben. Das ist „Größtenwahnsinnig von ihm“!
Ich weiß jetzt nicht, wie groß eure Wohnung ist. Meine ist 64 qm. Das Schlafzimmer wird ganz neu renoviert, weil auch neue Möbel kommen. Das heißt: Raufasser ab und neu angelegt. Zwei mal streichen mit Mängelbeseitigung. Gleiches in den anderen Räumen, hier aber nur 2 mal streichen.
Dafür muss ich in der Großstadt 1.600 € bezahlen.
Eine Renovierung mit Abriss aller Tapeten hätte mich ca. 2700 € gekostet.
Also hier überzieht dein Vermieter voll!!!
Mach dich schlau und gehe zum Mieterverein, das ist das Kostengünstige, auch was den Beitrag anbelangt!
Melde dich doch bitte, wie es ausgegangen ist… würde mich schon interessieren!
Liebe Grüße und Glück
Kiramaus
Hallo,
ich meine, dass die Klausel unwirksam ist, da inzwischen das Streichen und Tapezieren Sache des Nachmeiters ist. Ihr seid also nicht verpflichtet die Wohnung in einem besseren Zustand als bei Bezug abzuliefern.
Gruß
Knarf
Hallo,
ich hätte wohl ähnlich argumentiert wie einige meiner „Vorredner“.
Speziell was Ulla41144, kiramaus oder mannheim13 so schreiben, finde ich, trifft „es“…
Kann also nichts neues zum Thema beitragen und hoffe daher für euch, dass ihr euch ggf. mittlerweile mit eurem Vermieter verständigen bzw. einigen konntet.
MfG schoerschi