wer weiß Bescheid ?
Hier ein Beispiel:
Kauft man bei´m Metzger 100g Schinken und zeigt die Waage nach dem Hinleger des Verpackungspapiers bereits 4g an, dann kann so ein Blatt Papier schon leicht einmal 10 Cent kosten. Begnügt man sich mit Wiener Würstchen, kostet das Papier plötzlich nur noch 2 Cent.
Konkrete Frage: Muss die Waage nach dem Hinlegen des Papiers 0g anzeigen ? …oder darf der Metzger das Papier zum jeweiligen Warenpreis verkaufen ?
Wie ist die rechtliche Situation ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
wenn Dir die Verkäuferin/derVerkäufer dann bei Nennung der unten angegebenen Rechtsituaton sagt, daß seine Waage nicht auf Null tarierbar sei, merke kurz an, daß dann die Waage nicht verkehrsfähig für öffentliche Verkaufstellen sei und das Ordnungsamt sicher ein gewisses Interesse für diesen Umstand habe.
Sollte er dann erwiedern, es möge zwar vielleicht sein, daß die Waage solch eine Vorrichtung habe, er aber nicht wisse, wie sie zu bedienen sei, merke an, daß eine nicht entsprechend ausgebildete Person nicht mit dieser Waage umgehen darf, was wiederum das Ordnungsamt interessieren dürfte.
Das hat zwar anfangs bei meinem Metzger zu gewissen Irritationen geführt (so ein Kleinkrämer etc.), aber inzwischen wird stets anständig genullt.