TARIC Interpretation und mehr Fragen Paket USA->

Hallo,

ich habe schon ein bisschen im Archiv hier geschaut und auf der Zoll Seite, trotzdem habe noch Fragen.

Ich möchte ein Software Upgrade (Warenneuwert ca. 450 USD) im Ausland (USA) kaufen und mir von einem Freund zuschicken lassen. (Hatte die Vorgängerversion auch da drüben gekauft, allerdings hat die der Händler direkt zu mir geschickt - habe diesbezüglich auch etwas gelesen, finde das aber nicht mehr)

So wie ich das alles verstanden habe, muss ich das trotz „Gift“ verzollen und versteuern lassen.
Die Einfuhrumstazsteuer mit 19% für D ist klar - wenn auch unlogisch für ein Geschenk. Der Zoll…Fragezeichen.

Auf der TARIC seite habe ich die Nummer 8524391000 rausgefunden aber das sagt mir jetzt nichts. Da steht überall 0% und die Fußnoten bei den Handlesbeschränkungen versteht kein Normalsterblicher.
Außerdem ist das letzte funktionierende Datum der 31.12.2006. Danach kommt eine Fehlermeldung, dass die Nummer nicht existiert.

Wie muss man die Fußnoten verstehen, bzw. den Bezug zur Ware?

Lust das zu bezahlen habe ich ja eigentlich nicht - zumindest nicht den vollen Betrag :wink: gibts da Möglichkeiten zu sparen ? Diplomaten Gepäck oder sowas in der Art ?

Da muss ja, glaub ich, in jedem fall eine „invoice“ auf das Paket geklebt werden, auch bei „Gift“.
Wenn jetzt der Warenwert zu niedrig angegeben werden würde, was kann passieren ?
Schauen die nach dem wirklichen Betrag oder muss man „nur“ eine pauschale Strafe bezahlen ?
Oder werfen die das gleich in den Abfall?
Machen die das überhaupt auf ?
Wenn das in ein schönes geschenkpapier eingewickelt ist, öffnen die das?

Ich blick da nicht mehr durch - ich wünschte ich hätte nie nachgeschaut :wink:

Vielen dank für die Umstände :smile:)
MfG
Jörg

Hallo,

So wie ich das alles verstanden habe, muss ich das trotz
„Gift“ verzollen und versteuern lassen.

Korrekt. Geschenke sind bis zu einem Warenwert von 45 EUR zollfrei, zwischen 45 und 350 EUR kann man pauschalisieren. Bei Warenwerten von mehr als 350 EUR müssen auch Geschenke normal verzollt werden.

Auf der TARIC seite habe ich die Nummer 8524391000
rausgefunden aber das sagt mir jetzt nichts. Da steht überall
0% und die Fußnoten bei den Handlesbeschränkungen versteht
kein Normalsterblicher.

Wenn die Software auf CD oder DVD geliefert wird ist die korrekte Zolltarifnummer die 8523 4025 000 http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… . Das Ganze ist zollfrei (Drittlandszollsatz 0%); die Fußnoten kannst Du in deinem Fall alle vergessen.
Das bedeutet daß Du 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert UND die kompletten Transportkosten zahlst.

Außerdem ist das letzte funktionierende Datum der 31.12.2006.
Danach kommt eine Fehlermeldung, dass die Nummer nicht
existiert.

Keine Ahnung wo Du unterwegs warst… :wink:

Wie muss man die Fußnoten verstehen, bzw. den Bezug zur Ware?

einfach vergessen…

Lust das zu bezahlen habe ich ja eigentlich nicht - zumindest
nicht den vollen Betrag :wink: gibts da Möglichkeiten zu sparen ?
Diplomaten Gepäck oder sowas in der Art ?

Nein, keine Chance. Das wäre außerdem Betrug / Steuerhinterziehung.

Da muss ja, glaub ich, in jedem fall eine „invoice“ auf das
Paket geklebt werden, auch bei „Gift“.

Richtig, eine Handelsrechnung muß in jedem Fall dabei sein. Absender, Empfänger, genaue Warenbeschreibung, Warenwert, Transportkosten, und eine Telefonnummer für Rückfragen des Zolls sollten darauf stehen.

Wenn jetzt der Warenwert zu niedrig angegeben werden würde,
was kann passieren ?

Wenn der Zoll Zweifel am Wert hat weil das keine bekannte Software ist, deren ungefähren Wert jeder kennt (Windows Vista für 5 EUR? Das kann wohl kaum stimmen…), wird er versuchen den Wert herauszufinden.
Es gibt offenbar Online-Shops, also kann man nachsehen.
Alternativ wird der Wert vergleichbarer Produkte herangezogen, usw. usw. am Ende geschätzt - und das niemals zu deinen Gunsten. Also tu dir selber den Gefallen und gib einen korrekten Warenwert an.

Schauen die nach dem wirklichen Betrag oder muss man „nur“
eine pauschale Strafe bezahlen ?
Oder werfen die das gleich in den Abfall?
Machen die das überhaupt auf ?
Wenn das in ein schönes geschenkpapier eingewickelt ist,
öffnen die das?

Der Zoll kann alles tun, was er für richtig hält…

Vielen dank für die Umstände :smile:)

Keine Ursache. Es ist halb so schlimm. :smile: Laß deine Telefonnummer auf der Rechnung angeben dann kann man ggf. anrufen und beim Import problemlos Rücksprache halten. Ansonsten sollte die Rechnung wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Geschenkverpackung und „gift“ kannste Dir sparen. Je weniger „dubios“ das alles abgewickelt wird um so besser…

Dann sollte das ganz schnell und einfach über die Bühne gehen…

Gruß,

MecFleih

Hallo MecFleih,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort :smile:)

Ich habe keine Absicht, das irgendwie dubios zu machen. Wenn ich das nicht richtig machen wollte, könnte ich mir das auch irgendwo runterladen.
Das mit dem „Sparen“ war eigentlich so gemeint, dass wenn die Box geöffnet ist, und es keine Neuware mehr ist, eine Wertminderung abzuziehen.
Das wäre ja auch plausibel, etwas weiter zu verschenken wenn man es selbst nicht mehr (ge)braucht und/oder was besseres oder alternatives hat.
Das ist aber nicht so wichtig. Viel wichtiger ist, dass das ganze schnell und sauber über die Bühne geht.

Jetzt lese ich da Handelsrechnung. Das ist die Rechnung vom Händler, wenn ich das richtig verstehe.
Ich dachte, das Formular, das aufgeklebt wird und auf dem man Warenbezeichnung und -wert angeben muss wäre, bzw. käme einer invoice gleich, und zusätzlich bei einem Geschenk eine selber geschriebene „Rechnung“ mit Warenwert und Transportkosten (und ich denke mal Transportversicherung muss auch angegeben werden).

Vielen Dank nochmal
mit freundlichen Grüßen
Jörg

Moimoin!

Die Rechnung vom Händler muss immer mit dabei sein, und zwar in 3facher Ausführung. Darauf stehen nicht nur die Daten wie in einer normalen Rechnung, sondern auch die Informationen, die bei einem Import/Export üblich sind.

Sinnig ist es, wenn dein Kumpel einfach mit dem Päckchen und der offenen Rechnung zu seiner Post geht und das ganze dort vorbringt. Er kann auch sagen, dass das ganze für dich zoll- und steuerfrei über die Bühne gehen soll, dann müsste er das übernehmen und du müsstest ihm das dann mit dem anderen Betrag überweisen.
Das wäre der einfachste Weg. So weit ich weis, muss auch der Amerikaner die Sendung als Paket verschicken, wenn die Ware versichert sein soll (was hier ja sinnig ist). Oder der Händler schickt das wieder direkt zu dir, die machen dann auch die Erklärung.

Nochmal zur Angabe zum Warenwert: Wenn auf der Rechnung der richtige Wert angegeben ist, dann kann auch dieser Wert bei Verlust des Paketes angegeben werden, ansonsten nur den entsprechend niedrigen Wert. (ansonsten können krasse Rechtsfolgen entstehen). Geht das bei niedrigerem Wert verloren, dann hast du bezahlt ohne dafür was zu haben und du zahlst u.U. doppelt. Es hat also auch Vorteile für dich.

Und ich habe die Erfahung gemacht, dass bis zu 10 % aller Sendungen zwischen USA und Deutschland verloren gehen!

Bis denne.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Müsste jetzt alles klar sein.
Danke nochmals an alle :smile:

Gruß
Jörg