Hallo,
ich habe schon ein bisschen im Archiv hier geschaut und auf der Zoll Seite, trotzdem habe noch Fragen.
Ich möchte ein Software Upgrade (Warenneuwert ca. 450 USD) im Ausland (USA) kaufen und mir von einem Freund zuschicken lassen. (Hatte die Vorgängerversion auch da drüben gekauft, allerdings hat die der Händler direkt zu mir geschickt - habe diesbezüglich auch etwas gelesen, finde das aber nicht mehr)
So wie ich das alles verstanden habe, muss ich das trotz „Gift“ verzollen und versteuern lassen.
Die Einfuhrumstazsteuer mit 19% für D ist klar - wenn auch unlogisch für ein Geschenk. Der Zoll…Fragezeichen.
Auf der TARIC seite habe ich die Nummer 8524391000 rausgefunden aber das sagt mir jetzt nichts. Da steht überall 0% und die Fußnoten bei den Handlesbeschränkungen versteht kein Normalsterblicher.
Außerdem ist das letzte funktionierende Datum der 31.12.2006. Danach kommt eine Fehlermeldung, dass die Nummer nicht existiert.
Wie muss man die Fußnoten verstehen, bzw. den Bezug zur Ware?
Lust das zu bezahlen habe ich ja eigentlich nicht - zumindest nicht den vollen Betrag
gibts da Möglichkeiten zu sparen ? Diplomaten Gepäck oder sowas in der Art ?
Da muss ja, glaub ich, in jedem fall eine „invoice“ auf das Paket geklebt werden, auch bei „Gift“.
Wenn jetzt der Warenwert zu niedrig angegeben werden würde, was kann passieren ?
Schauen die nach dem wirklichen Betrag oder muss man „nur“ eine pauschale Strafe bezahlen ?
Oder werfen die das gleich in den Abfall?
Machen die das überhaupt auf ?
Wenn das in ein schönes geschenkpapier eingewickelt ist, öffnen die das?
Ich blick da nicht mehr durch - ich wünschte ich hätte nie nachgeschaut 
Vielen dank für die Umstände
)
MfG
Jörg