Angenommen, der Arbeitgeber bietet dir einen AT-Vertrag an, ohne daß du am Ende deiner Tarifleiter angekommen bist und du verdienst weniger, als du verdienen würdest, als wenn du nach Tarif bezahlt werden würdest.
Du bist nicht in der Gewerkschaft und dein AG ist nicht im Verband, der Tarifvertrag wird aber schon immer übernommen, also auch die Lohnerhöhungen, die du ab sofort nicht mehr bekommen würdest.
Dein Vorteil vom AT-Vertrag wäre: Du brauchst nicht mehr zu stempeln.
Der Vorteil des AGs: Du stempelst nicht mehr und nirgends stehen deine Überstunden.
Würdest Du diesem Angebot zustimmen oder nicht?
Hallo,
Dein Vorteil vom AT-Vertrag wäre: Du brauchst nicht mehr zu
stempeln.
Das soll ein Vorteil sein?
Der Vorteil des AGs: Du stempelst nicht mehr und nirgends
stehen deine Überstunden.
Eben
Würdest Du diesem Angebot zustimmen oder nicht?
Nein, warum auch.
Ich lese ausschliesslich Nachteile.
Gruß,
Woody
Hallo Bernd,
Angenommen, der Arbeitgeber bietet dir einen AT-Vertrag an,
ohne daß du am Ende deiner Tarifleiter angekommen bist und du
verdienst weniger, als du verdienen würdest, als wenn du nach
Tarif bezahlt werden würdest.
Du bist nicht in der Gewerkschaft und dein AG ist nicht im
Verband, der Tarifvertrag wird aber schon immer übernommen,
also auch die Lohnerhöhungen, die du ab sofort nicht mehr
bekommen würdest.
Das ist der springende Punkt. Warum solltest du einen Vertrag unterzeichnen, nachdem du für dieselbe Arbeit wie bisher weniger GEld bekommst?
Dein Vorteil vom AT-Vertrag wäre: Du brauchst nicht mehr zu
stempeln.
Der Vorteil des AGs: Du stempelst nicht mehr und nirgends
stehen deine Überstunden.
Im Gegensatz zu Woodpecker sehe ich das nicht unbedingt als KO-Kriterium. Es kommt auf die Umstände an.
Würdest Du diesem Angebot zustimmen oder nicht?
Wegen Punkt 1 eher nicht.
Ralph
Das Dumme ist, daß der Arbeitgeber auf den Hinweis der Unterbezahlung wegen Nichterreichens des Tarifleiternendes nicht reagiert und behauptet, daß es jedem AG freisteht, mit den AN solche Verträge abzuschliessen.
Das Einzige was oft AT ist, ist die Arbeitszeit und -leistung.
Jedenfalls kann ich nach eigener Erfahrung nur jeden vor solchen oft übereilt abgeschlossenen Verträgen warnen.
Das Dumme ist, daß der Arbeitgeber auf den Hinweis der
Unterbezahlung wegen Nichterreichens des Tarifleiternendes
nicht reagiert und behauptet, daß es jedem AG freisteht, mit
den AN solche Verträge abzuschliessen.
Damit hat er im Prinzip auch recht.
Das Einzige was oft AT ist, ist die Arbeitszeit und -leistung.
Weswegen ich sagte, dass es auf die Umstände ankommt. Nicht ein jeder AG ist so drauf.
Jedenfalls kann ich nach eigener Erfahrung nur jeden vor
solchen oft übereilt abgeschlossenen Verträgen warnen.
Man sollte nie übereilt irgendwelche Verträge abschließen. Im hier angesprochenen Fall (IANAL) dürfte es sich um eine Änderungskündigung handeln, auf die der AN durchaus nicht eingehen muss. Was er dann aber muss ist sich eine neue Stelle suchen.
Ralph