Folgendes mein Arbeitgeber hat mich in die Falsche Lohngruppe eingestuft, (absichtlich) dies ist mir nun aufgefallen.
Wie sind da meine rechte, muss er mich in die richtige ein stufen und bekomme ich für die ersten Monate eine Nachzahlung?
Des weiteren bekomme ich jeden Monat Sonderzahlungen, fallen die dann weg oder bleiben die?
Wieso ist sie falsch?
Ist vertraglich eine andere ausgemacht oder hast Du eine entsprechende Ausbildung oder wirst Du im Vergleich zu anderen, die die gleiche Tätigkeit verfolgen anders behandelt?
Entschuldige hatte die Überschrift versehentlich nicht gelesen.
Dann hast Du natürlich einen Anspruch auf den Lohn der Deiner Tätigkeit entspricht. Bezüglich der vergangenen Monate musst Du mal die Ausschlussfrist in Deinem TV suchen. Meistens steht da sowas wie: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.“
Ich kenne die genauen Umstände und Voraussetzungen bei Dir nicht, aber sofern Du nach Deiner Auffassung tatsächlich in der falschen Lohngruppe bist solltest Du wie folgt vorgehen:
Guck nach der Ausschlussfrist und schau welche Monate Du noch geltend machen kannst. Dann fertige ein Schreiben an Deinen Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung an in dem Du erklärst, dass Du in die falsche Lohngruppe eingegliedert wurdest und bittest (immer höflich bleiben) den zu wenig gezahlten Lohn der Monate (Juni bis November zB) an Dich zu überweisen. Den genauen Betrag brauchst Du nicht zu beziffern. Mach das auf jeden Fall schriftlich geltend. In den meistens Ausschlussfristen ist das als Voraussetzung zur Hemmung des Ausschlusses vorgesehen (vgl oben). Sofern Ihr einen Betriebsrat habt, geh doch mit Deinem Brief und Deinen Unterlagen kurz zu dem um die Lage abzuchecken. Falls nicht musst Du direkt zur Personalstelle/Arbeitgeber.
Der Ausschluss des Anspruchs ist ja nun (nach Geltendmachung des Anspruchs) gehemmt, so dass Du Zeit hast. Falls die aber nach ein paar Wochen nicht reagieren würde ich noch mal anrufen oder ein kleines Erinnerungsschreiben aufsetzen.
Von einer Klage würde ich erstmal Abstand nehmen, sofern Du das Arbeitsverhältnis nicht belasten willst. Wenn die gar nichts tun und Du Dir das nicht bieten lassen willst und rechtsschutzversichert bist geh zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, der schreibt dann nen netten Brief und falls immer noch nichts passiert macht er Dir ne Klage und fordert die Differenz der Monate plus Zinsen ein. Die Zinsen kannste natürlich auch schon verlangen - fördert aber auch nicht das Klima…
hier bitte direkt mit der Gewerkschaft in verbindung treten. Wenn nach Tarifvertrag der Arbeitgeber zahlt hat er in der Regel alle anzubinden. Die frage kann ihnen aber der Betriebsrat oder die Gewerkschaft für ihren Berufszweig als auch Firma eher beantworten.
vorweg: Ich bin kein Experte in dem Thema.
Spontan fällt mir aber folgendes dazu ein:
woher weißt du, dass du falsch eingestuft wurdest?
Hat das Vorteile/Nachteile für dich gehabt?
Wenn ich jetzt deine Frage auf die Sonderzahlungen
abstelle, dann hört sich das eher so an, als wenn
du gerade besser gestellt wärst…
Hast du bereits mit deinem Betriebsrat/ und oder
dem verantwortlichen Personalsachbearbeiter darüber
gesprochen?
Ob die Sonderzahlungen wegfallen kann ich dir nicht
sagen. Die Voraussetzungen solchige zu erlangen
steht wenn in euren Entgelttabellen,
Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen
Ich an deiner Stelle würde die Sache geklärt haben. Egal ob es mich nun absichtlich besser/schlechter gestellt hat. Ich würde wohl zuerst zum Betriebsrat gehen.
Hallo Kollege,ja er muss Nachzahlen,allerdings ist meistens im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist von 3-6 Monaten Vereinbart! Mit Freundlichen grüssen Klaus Klemenz
Falsche Lohngruppe
eingestuft
Wie sind da meine rechte, muss er mich in die richtige ein
stufen und bekomme ich für die ersten Monate eine Nachzahlung?
Des weiteren bekomme ich jeden Monat Sonderzahlungen, fallen
die dann weg oder bleiben die?
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
wenn Dir die falsche Einstufung nach Unterschrift des Arbeitsvertrages aufgefallen ist, dann kannst Du nur Deinen Chef darauf ansprechen und um einen geänderten Arbeitsvertrag bitten. Wenn er das ablehnt, dann bleibt es bei der „falschen“ Einstufung.
Ob die Sonderzahlungen mit einem Änderungsvertrag bleiben oder nicht richtet sich danach, wofür die Sonderzahlung geleistet wird. Das muss aber aus dem jetzigen Arbeitsvertrag hervor gehen.
Betriebsrat habt ihr wohl keinen und in einer Gewerkschaft bist Du auch nicht, oder?
Üblicherweise gibt es zu einem Manteltarifvertrag Beschreibungen der Tätigkeiten, nach denen die Einstufung erfolgt. Die sind auch Bestandteil des Arbeitsvertrags, den Du unterschrieben hast. Wenn Dich Dein AG absichtlich falsch eingestuft hat und Du hast das blind unterschrieben, hast Du ein selbst gemachtes Problem, wenn Dir das erst nach Monaten auffällt. Wenn Euer Tarifvertrag nicht allgemein verbindlich erklärt ist, sowieso. Und versuche einmal eine Absicht zu beweisen, unterstellen reicht nicht.
Erkundige Dich auch mal weshalb Du jeden Monat Sonderzahlungen bekommst und ob die mit der Lohngruppe gekoppelt sind. Warum sollen die wegfallen oder bleiben, ich sehe da gar keinen Zusammenhang.
Bei der unklaren Sachlage solltest Du überlegen, ob Du nicht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht besuchst.
Gruß Fredo
Spätere Änderungen sind immer auch Änderungen des Arbeitsvertrags und gehören mit zu den Personalunterlagen.