Wenn die Tarifarbeitszeit, bei einer 5-Tage-Woche 39,5 Stunden
beträgt, wie ist sie dann bei einer 6-Tage Woche, bei gleichem
Tarif?
Also, 6 mal 6 Stunden, macht 36 und ???
Müssen die fehlenden 3,5 Stunden nachgeholt werden?
die Frage ist so nicht ganz verständlich. Wenn die tarifliche Arbeitszeit 39,5 h beträgt, dann ist das die tariflich zu leistende Arbeitszeit, und wenn der TV hierzu nichts weiter sagt, dann kann diese auch an 6 Tagen geleistet werden, die Aufteilung richtet sich nach dem Bedarf im Betrieb (natürlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens des ArbZG).
Evtl. hast du an Bestimmungen zum Urlaub gedacht, der gesetzliche (und evtl. auch tarifliche) Urlaub ist bei einer 5-Tage-Woche evtl. anders als bei einer 6-Tage-Woche, da in letzerem Fall der 6. Tag ebenfalls per Urlaub freigegeben werden muss, wohingegen er bei einer 5-Tage-Woche ohnehin frei ist.
An der tariflichen Gesamtarbeitszeit ändert sich nichts, wenn diese auf mehr als 5 Tage verteilt wird. Natürlich immer vorausgesetzt, es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
Ich meine, mal irgendwo gehört oder gelesen zu haben, dass sich die Arbeitszeit bei einer 6-Tage-Woche, die ja an sich ein Nachteil ist, auf 36 Stunden pro Woche verkürzt, bin mir aber nicht sicher.