Tariferhöhung. Auch für Aussertarifliche?

Hallo,

ein AG gibt seit Jahren die Tariferhöhungen an alle Mitarbeiter weiter, d.h., an seine tariflichen sowie aussertariflichen Mitarbeiter.

Nun argumentiert er, dass diese Erhöhungen für die ATler völlig freiwillig wären. Also kein Muss für den AG.

Ist dem so? Oder gibt es sowas wie den Grundsatz der Gehaltsentwicklung auch bei ATlern?

Danke schön.

Gruss,

Tom

Hallo,

die Antwort lautet: Kommt auf den Einzelfall an !

  1. Ist der ATler „Normalarbeitnehmer“ ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft oder ist seine Tätigkeit durch den TV überhaupt nicht erfasst, z. B. bei Führungskräften?
  2. Aus dem TV direkt leiten sich nur Ansprüche bzw. Verpflichtungen für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien ab.
  3. Die Anwendung des geltenden TV kann aber per Arbeitsvertag ganz oder teilweise auch für Nichtmitglieder vereinbart sein.
  4. Eine Übertragung von Regelungen des TV auf alle AN könnte evtl. aufgrund des Diskriminierungsverbots gegeben sein.

Da es auch noch weitere Gesichtspunkte gibt, die den Einzelfall beeinflussen, ist eine entsprechende fachliche Beratung wohl notwendig.

Gewerkschaften schließen aber z. Zt. TV’e ab, in denen die Übertragung von einzelnen Punkten auf Nichtmitglieder ausdrücklich ausgeschlossen wird oder es Zusatzregelungen nur für Mitglieder gibt. Das ist zwar nach Meinung vieler Arbeitsrechtler durch ein uraltes BAG-Urteil („negative Koalitionsfreiheit“) nicht zulässig, aber die Gewerkschaften wollen mal testen, ob sich hier nicht die Rechtsprechung verändert, wär ja nicht das erste Mal.

Im Übrigen frage ich mich schon, wodurch der Anspruch moralisch gerechtfertigt sein soll, wenn man sich ansonsten die Freiheit nimmt, keine Beiträge zu zahlen. Jeder nicht TV-gebundene AN hat ja die „Freiheit“, sein Gehalt frei zu verhandeln, also auch beim AG Gehaltserhöhungen zu verlangen, die über das tarifliche Maß hinausgehen. Wenn man denn Tarifbindung an einen geltenden TV als AN haben will, kann man dies jederzeit durch Beitritt bei der entsprechenden Gewerkschaft bekommen.

&Tschüß

WHoepfner

Hallo,

Nun argumentiert er, dass diese Erhöhungen für die ATler
völlig freiwillig wären. Also kein Muss für den AG.

Dem ist so. Gewerkschaften verhandeln nur für Ihre Mitglieder.
Da es aber relativ aufwendig ist, hier in der Lohnbuchhaltung entsprechend zu differenzieren, ist dieses Verfahren gang und gebe.

Wobei ich mir vorstellen kann, dass einzelne AGs vielleicht dies nun gerne in Kauf nehmen um 2Euro50 zu sparen.

Gruss ivo