Liebe Rechtsexperten,
Angenommen der Arbeitnehmer hat einen frei ausgehandelten Vertrag und Gehalt. Jetzt gabe es eine gesetzliche Tariferhöhung für die Branche. Der Arbeitgeber weigert sich die Erhöhung zu bezahlen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
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Ist der Arbeitgeber generell (also auch bei Tarifverträgen) verpflichtet die Tariferhöhung zu zahlen?
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Muss die Tariferhöhung auch bei frei verhandelten Verträgen gezahlt werden?
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Wenn ja, wird die Erhöhung auf den tariflichen Anteil des Gehalts angerechnet oder auf das gesamte Gehalt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße
FFF
Hi!
Angenommen der Arbeitnehmer hat einen frei ausgehandelten
Vertrag und Gehalt.
Greift also ein Tarifvertrag?
Schau dazu mal in die FAQ dieses Bretts.
Jetzt gabe es eine gesetzliche
Tariferhöhung
Garantiert nicht!
Wenn, dann gibt es eine Tariferhöhung, weil die Tarifparteien das so mit einem Vertrag beschlossen haben - mit gesetzlich hat das nix zu tun.
- Ist der Arbeitgeber generell (also auch bei Tarifverträgen)
verpflichtet die Tariferhöhung zu zahlen?
Wenn der Tarifvertrag greift, dann schon.
Sonst nicht.
- Muss die Tariferhöhung auch bei frei verhandelten Verträgen
gezahlt werden?
Wenn der Tarifvertrag greift, dann schon.
Sonst nicht.
Gruß
Guido
Hallo,
Wenn ja, wird die Erhöhung auf den tariflichen Anteil des
Gehalts angerechnet oder auf das gesamte Gehalt?
Kommt drauf an, was genau (wortwörtlich) vereinbart ist.
MfG
Moin,
- Ist der Arbeitgeber generell (also auch bei Tarifverträgen)
verpflichtet die Tariferhöhung zu zahlen?
Wenn er Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbandes ist: Natürlich. Aber nur denjenigen, die in die Erhöhung eingeschlossen sind. (Also z.B. Mitgliedern derjenigen Gewerkschaft, mit der der Vertrag geschlossen wurde. Oder eben denjenigen, in deren Arbeitsvertrag - unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit - eine Koppelung vereinbart wurde).
- Muss die Tariferhöhung auch bei frei verhandelten Verträgen
gezahlt werden?
Ähm, der Sinn von außertariflichen Verträgen ist eigentlich grundsätzlich, dass sie bestenfalls nur bedingt den tariflichen Vereinbarungen unterworfen sind. Ich z.B. bekomme nur noch die Hälfte der tariflichen Erhöhung, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld etc.).
- Wenn ja, wird die Erhöhung auf den tariflichen Anteil des
Gehalts angerechnet oder auf das gesamte Gehalt?
Wie jetzt? Was ist ein tariflicher Teil bei einem außertariflichen Vertrag? Also muss es ja doch einen expliziten Bezug auf die tariflichen Vereinbarungen geben. Dann sollte doch eigentlich klar sein, was passiert.
Grüße
Jürgen