Hallo Experten!
Ich habe von dem Fall gehört, dass für eine gewisse Zugstrecke die Bahn und eine Verkehrsgemeinschaft Monatskarten zu unterschiedlichen Bedingungen anbieten: Die der Verkehrsgemeinschaft ist als Abo mit Mindestlaufzeit erhältlich, ist aber wesentlich billiger, übertragbar und berechtigt abends und am Wochenende zur Mitnahme mehrerer Personen. Beide Karten sind bei der Bahn erhältlich. Ist die Bahn verpflichtet, über diese billigere Variante zu informieren? Was ist einer Person zu raten, die über Jahre die teurere Karte gekauft hat, ohne informiert worden zu sein, ist die Bahn da in irgendeiner Weise regresspflichtig oder lohnt es sich gegen sie vorzugehen?
Vielen Dank für Eure Informationen,
Lorinda
Hallo Lorinda,
die Dehback ist ein Anbieter auf einem freien Markt. Sie muss nicht über die Angebote ihrer Mitbewerber informieren, genauso wenig wie Lidl seinen Kunden sagen muss, dass der Türke gegenüber die besseren Äpfel hat oder die Telekom ihren Kunden verraten muss, dass sie in den meisten Gesprächen der teuerste Anbieter ist.
Es gibt sehr wenige Ausnahmen: Etwa hat Connex mit teilweisem Erfolg die Veröffentlichung der Fahrpläne durch die Dehback vor Gericht erstritten.
Neugierhalber: Um welchen Verbund und um welche Relation handelt es sich? Üblicherweise heben Verbünde die Tarife ihrer Mitglieder auf und ersetzen sie durch die eigenen. Ein Paralleltarif der Dehback ist eigentlich nur dort denkbar, wo die Dehback nur im Auftrag eines anderen Verkehrsunternehmens fährt, wie etwa in SH und teilweise Niedersachsen der Fall. Da fragt sich dann wieder, wie die Dehback überhaupt Fahrscheine zum eigenen Tarif verkaufen kann. Könnte es sein, dass die Strecken vielleicht doch nicht ganz identisch sind? Oder dass die teure Dehback-Monatskarte eine für Fernverkehrszüge ist, deren Nutzung zum Verbundtarif nicht zugelassen ist?
Schöne Grüße
MM
Hallo Lorinda,
es gibt zwar in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG einen
Haftungsparagraph,aber diese Beförderungsbedingungen gelten leider nicht,wenn auf der entsprechenden Strecke ein Verbundtarif zur Anwendung kommt:
*snip*
>1.3 Ausnahmen
>Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse >C, mit Ausnahme des IR, die ausschließlich auf Strecken eines
>einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines >S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche
>Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend. Für andere als die
>in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen.
*snip*
Außerdem wäre da noch zu beachten,das die meisten Verbundtarife nicht für alle Zuggattungen der DB AG gelten.Von daher kann der Verkauf
der „vermeintlich“ teuren „normalen“ Monatskarte gerechtfertigt sein,wenn diese aufgrund der auf der gewünschten Fahrtstrecke
eingesetzten Züge der „Normalfall“ ist.
(Beispiel IR/EC/ICE-Verkehr hier in NRW)
mfg
Frank
Hm, irgendwie kann ich die Antworten noch nicht so ganz nachvollziehen. Um etwas konkreter zu werden: Es handelt sich um die Strecke Paderborn-Lippstadt, die von der Nordwestbahn befahren wird. Die DB bietet die teurere Monatskarte an, die Verkehrsgemeinschaft Lippe die Billigere.
Das Argument mit der Telekom kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Schließlich ist es naheliegend, zum DB-Schalter zu gehen, wenn man eine Zugmonatskarte haben möchte. Dann erwartet man auch Informationen über verschiedene preisliche Möglichkeiten.
Noch mal Danke für weitere Hinweise,
Lorinda
Ahaa…
Hallo Lorinda,
nun haben wir des Rätsels Lösung…
Die Eisenbahnstrecke von Lippstadt nach Paderborn Hbf liegt in
Zwei Verkehrsverbünden.Daher ist die Ausgabe einer „Normalen“
DB-Schienenmonatskarte auch gerechtfertigt.
Der Bahnhof Lippstadt (und das Stadtgebiet) gehören zur
„Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe“
Ab Geseke gehört die Strecke zum Tarifgebiet „Hochstift“ des
Nahverkehrsverbundes Paderborn-Höxter.
Und da du die Nordwestbahn erwähnst,gehe ich davon aus,das du noch weiter auf der Strecke nach Hövelhof fährst…
mfg
Frank
Korrektur
hallo!
Nein, jetzt habe ich mich doch wahrhaftig vertippt. Tut mir leid. Es handelt sich um die Strecke Paderborn-Detmold.
Sorry, L.
Also 2 verschiedene Verbünde…
Hallo Lorinda,
auch hier wieder … 2 Verkehrsverbünde…
Detmold gehört zum Verbund OWL Lippe GmbH und zum
Tarifgebiet " Der Sechser" (wer kommt nur auf solche Namen???)
Paderborn gehört immer noch zum Tarifgebiet „Hochstift“ des
Nahverkehrsverbundes Paderborn-Höxter.
Daher ist für die Verbindung von Detmold nach Paderborn oder umgekehrt
keiner der Verbundtarife anwendbar sondern es kommt ein sogenanter
Übergantstarif zur Anwendung.
Nach diesem Überganstarif werden laut Ziffer 2 KEINE Streckenzeitkarten für diese Relation ausgegeben,sondern nur
Einzelfahrausweise.
mfg
Frank
Wie soll ich diese Information verwerten? Jemand kauft seit Jahren für eine Strecke eine Zeitkarte. Jetzt erfährt er, dass es für diese Strecke eine günstigere Zeitkarte gibt. Und hier heißt es jetzt, es gebe gar keine Zeitkarte???
Hallo Lorinda,
ich beziehe mich hier auf die Gültigen Tarife der
„Verkehrsverbund OstWestfalenLippe“
und des
„Nahverkehrsverbundes Paderborn-Höxter“.
(soweit sie mir hier vorliegen)
Sowohl Detmold als auch Paderborn gehören nicht zu EINEM
Verbundraum…
Daher kannst Du auch keine Zeitkarte von Detmold nach Paderborn
oder umgekehrt nach einem der Verbundtarife erhalten
(wie übrigens bei den meisten Verkehrsverbünden in Deutschland).
Für solche Fälle gibt es "Übergangstarife zwischen den Verkehrsverbünden (überall in Deutschland).
In Deinem konkreten Fall sieht der Übertangstarif aber nur die
Ausgabe von Einzelfahrausweisen vor, NICHT jedoch die von Streckenzeitkarten.
Monatskarten für den Zug sind weiterhin von der DB AG nach deren
Tarif zu beziehen ( 106,- € ).
mfg
Frank
P.S.
Hier die Kontaktdressen:
Anrufe
innerhalb des nph zum Ortstarif Telefon: 0 180 1 / 33 99 33
von außerhalb und per Handy Telefon: 05251 / 20 13 0
Anschrift
Verkehrs-Servicegesellschaft
Paderborn/Höxter mbH
Bahnhofstraße 17
33102 Paderborn
Verkehrsverbund OstWestfalenLippe
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon 0521.329433 - 0
Fax 0521.329433 - 16