(Tarifliche) Arbeitszeitüberschreitung

Hallo,

es gibt folgende theoretische Situation:

Ein Mitarbeiter (Ingenieur), tariflich angestellt (35 Std-Woche), arbeitet länger als die vertraglich vereinbarten 7 Std. am Tag und dokumentiert die Überstunden nicht.
Eine automatische Zeiterfassung existiert nicht, wohl jedoch ein „manuell“ zu bedienendes Zeiterfassungssystem (Pflicht).
Der Vorgesetzte duldet dies - und ordnet es damit letztlich an(?)

Der Mitarbeiter hat nach 8 Std. einen Unfall (fällt die Treppe runter). Und es ist für die Berufsgenossenschaft z.B. anhand von Emails nachzuvollziehen, dass er 8 Std. gearbeitet hat.

Konsequenz für den Mitarbeiter?
Ist dies von der Berufsgenossenschaft noch abgesichert?

Konsequenz für den Vorgesetzten?
Personalabteilung mit Betriebsrat mahnen ab, weil gegen tarifliche Vereinbarungen verstoßen wurde?
(Arbeitszeitgesetz wurde eingehalten, also kein gesetzlicher Verstoß!)
Kann er deshalb NICHT für die Folgekosten des Unfalls (seitens Berufsgenossenschaft) persönlich haftbar gemacht werden?

Für begründete Kommentare (rechtl. Bezug) sehr dankbar!

Hallo Holger,

Konsequenz für den Mitarbeiter?
Ist dies von der Berufsgenossenschaft noch abgesichert?

Natürlich.

Konsequenz für den Vorgesetzten?

Keine, denn ein 8h Arbeitstag ist keine Überschreitung irgendwelcher Festlegung (sondern durchaus normal bei 35h-Verträgen:wink:)

Schwierig in diesem Zusammenhang wirds erst bei größer 10h am Tag bzw. einer Gesamtarbeitszeit pro Woche von größer 48h. Davon ist aber noch Deiner Beschreibung nicht auszugehen.

Alles im grünen Bereich …

Grüße
Jürgen

Hallo

Personalabteilung mit Betriebsrat mahnen ab, weil gegen
tarifliche Vereinbarungen verstoßen wurde?

Was steht denn konkret in der Abmahnung?

Für mich ist bisher kein Verstoß ersichtlich.

Gruß,
LeoLo