Hallo,
es gibt folgende theoretische Situation:
Ein Mitarbeiter (Ingenieur), tariflich angestellt (35 Std-Woche), arbeitet länger als die vertraglich vereinbarten 7 Std. am Tag und dokumentiert die Überstunden nicht.
Eine automatische Zeiterfassung existiert nicht, wohl jedoch ein „manuell“ zu bedienendes Zeiterfassungssystem (Pflicht).
Der Vorgesetzte duldet dies - und ordnet es damit letztlich an(?)
Der Mitarbeiter hat nach 8 Std. einen Unfall (fällt die Treppe runter). Und es ist für die Berufsgenossenschaft z.B. anhand von Emails nachzuvollziehen, dass er 8 Std. gearbeitet hat.
Konsequenz für den Mitarbeiter?
Ist dies von der Berufsgenossenschaft noch abgesichert?
Konsequenz für den Vorgesetzten?
Personalabteilung mit Betriebsrat mahnen ab, weil gegen tarifliche Vereinbarungen verstoßen wurde?
(Arbeitszeitgesetz wurde eingehalten, also kein gesetzlicher Verstoß!)
Kann er deshalb NICHT für die Folgekosten des Unfalls (seitens Berufsgenossenschaft) persönlich haftbar gemacht werden?
Für begründete Kommentare (rechtl. Bezug) sehr dankbar!