Hallo Rechts-Experten,
ich arbeite in einer Niederlassung in Deutschland von einem Schwedischen Konzern. Die Deutsche Niederlassung wird geschlossen. Aber aufgrund des Sozialplans können die Kündigungen erst mitte nächstes Jahr ausgesprochen werden.(Aussage Betriebsrat). Uns wurde schon bevor die Aussage einer Schliessung angesprochen wurde gesagt, dass das Weinachtsgeld 2002 nur zu 50% des Tarifgehaltes ausgezhalt wird.
Mein Gehalt setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:
- Tarif
- Übertarif
- Provision
Nun habe ich Weinachtsgeld überwiesen bekommen. Allerdings 50% des Tariflohnes der Tarifgruppe5. In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings TG6. Der Personalleiter meint, dass ich fälschlicherweise in die TG6 eingestuft wurde, da auch alle anderen in meiner Position in TG5 eingruppiert sind.
Ich habe Ihn gebeten, dass er bitte zur Berechnung des Weinachtsgeldes den bestehenden Artbeitsvertrag als Basis nehmen soll. Er meinte, dass es keinen Anlass gebe mich besser zu stellen als meine Kollegen.
Er hat mir ein schreiben zugeschickt, in dem ich mich einverstanden erkläre in die TG5 eingestuft zu werden.Ich soll dieses Schreiben unterschieben an die HR zurückschicken.
Frage: Kann ich an der TG6 festhalten oder hat er recht, wenn er sagt dass auch alle anderen in TG5 eingruppiert sind, und dass das ein Fehler war?
Wäre Euch dankbar für Infos.
Yakub
PS: Bin Teamleiter im Vertrieb; die Verkäufer haben auch TG5; Bin seit knapp 2 Jahren in der Frima tätig.
–>Tut mir leid, Ausführung ist etwas lang geworden. Hoffentlich kommt ihr klar.