Tarifliche Gehaltserhöhung auch für Mini Jobs

Hallo zusammen,

angenommen A arbeitet als Minijobber für ein größeres Unternehmen M im Einzelhandel.
Regelmäßig, wenn neue Tarifverträge ausgehandelt werden, liegen dann Briefe vom großen Chef in den Aufentgaltsräumen, dass ab XXX eine tarifliche Lohnerhöhung von XXX% durchgesetzt wurde, die mit der Lohnabrechung Monat XXX umgesetzt werden.
Über die Gültigkeit wird keine Aussage getroffen.
Gelten diese Lohnerhöhungen dann auch für Minijobber, denn die sehen davon idR nichts?

gruß!

Hallo,

kommt drauf an, was für einen persönlichen Geltungsbereich der Tarifvertrag hat.

Es gibt durchaus Tarifverträge, die für Minijobber nicht gelten, muss man halt schauen, was drin steht.

Greetz
S_E

Hallo

Es gibt durchaus Tarifverträge, die für Minijobber nicht
gelten, muss man halt schauen, was drin steht.

Wirklich?

Nenn’ mir doch bitte mal 1 oder 2.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich biete für Historiker:

§ 3 Buchstabe n) BAT in der Fassung bis 31.01.2001.

Die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer iSv § 8 SGB IV waren zunächst bis 31.12.2001 aus dem Geltungsbereich der „alten“ Manteltarifverträge des öffentlichen Dienstes ausgenommen. Diese Ausnahme war jedoch mit Wirkung vom 1.1.2002 beseitigt worden.

VG
EK