Hallo,
mal angenommen, bei jemandem wird der Betrieb aus standorttechnischen Gründen geschlossen. Alles ist ausgehandelt (Sozialplan).
Die ordentlichen Kündigungen würden (wie ausgehandelt) jetzt zum 30.9.05 verteilt. Die Firma wäre an einen Tarifvertrag gebunden. Ein MItarbeiter hätte jetzt aber die Möglichkeit schnellstmöglich (1.5.05) bei einer neuen Firma anzufangen.
Laut Tarifvertrag wäre eine Kundigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende einzuhalten.
Laut Gesetz eine von vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Würde dann auf jeden Fall die tarifliche Frist gelten? Auch wenn das Gesetz für den AN besser wäre?
Danke für die Antworten
Martin