Mit wissen des Vorgesetzten haben KollegenInnen -im öffentlichen Dienst- den Rest Ihres Jahresurlaubes verfallen lassen. Der Urlaubsanspruch ist tarifrechtlich geregelt sowie auch das Gehat geregelt ist und auf dieses kann ich meines Wissens auch nicht verzichten.
Danke für aufklärende Antworten. Ferdi1904
Hallo Ferdi1904,
Leiderkann ich Dir dabei nicht weiterhelfen.
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Es spricht nichts dagegen seinen Urlaub (freiwillig) verfallen zu lassen. Die Frage stellt sich unter normalen Umständen m.E. jedoch überhaupt nicht ernsthaft, da man einen gesetz-/tariflichen Anspruch auf den Urlaub hat und diesen -wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen- i.d.R. von sich aus auch rechtzeitig antritt. Gleichwohl ist das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Eine Übertragung ist bis zum 31.03. bzw. 31.05. des Folgejahres in Ausnahmefällen möglich. Wird der Erholungsurlaub bis zu diesem Zeitpunkt nicht angetreten, verfällt er nach der sog. Tarifautomatik.
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Hallo Ferdi,
natürlich kannst du auf Urlaub und Gehalt ganz oder teilweise verzichten. Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten des AN und des AG. Wenn eine Seite aber davon abweicht und die andere sich nicht beschwert, ist natürlich vieles möglich! Ganz nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Etwas anderes ist es, wenn du auf Gehalt teilweise verzichtest, damit z.B. dein Kind Bafög bekommt. Dann würde man dir das natürlich zum Nachteil auslegen. Das ist aber ein anderer Fall.
Gruß
Peter
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Hallo Ferdi, dabei kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
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Hallo,
auf gesetzlichen und auch tariflichen Urlaub kann zwar nicht rechtswirksam verzichtet werden, aber er kann durchaus verfallen (z. B. durch Verjährung), wenn er nicht genommen wird. AN müssen halt Ansprüche, die sie haben, ggfs. aktiv individuell selber geltend machen und durchsetzen. Tun sie das nicht, sind diese Ansprüche irgendwann mal futsch.
&Tschüß
Wolfgang
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Selber schuld! Ob man sich den dadurch auszahlen lassen kann, musst du dich an deine Gewerkschaft wenden!
Google mal Tarifrecht im Tarifregister oder Bundesurlaubgesetz.
Gruß critter
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Hallo Ferdi1904
leider habe ich darauf keine Antwort. Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, weshalb jemand das macht. Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.
Gruß
Ellen T.
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Hallo Ferdi,
der Urlaub ist gesetzlich und tarifvertraglich geregelt. Genauso ist jedoch geregelt, dass nicht genommener Urlaub nach bestimmten Fristen verfällt. Dies folgt dem Grundsatz, dass man einen Anspruch, hier den Urlaubsanspruch, geltend machen muss; genauso wie das bei allen anderen Ansprüchen auch der Fall ist.
Wenn die Kolleginnen den Urlaub also tatsächlich nicht beantragen, verfällt dieser tatsächlich.
Gruß
Michael
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dann ist er jetzt wohl weg. sehe ich auch so.
„verzichten geht nicht“ ist schon richtig. AAAber: verfallen lassen geht schon.
und zwar bei gehalt ebenso wie bei urlaub: hast du zuwenig gehalt bekommen und reklamierst das nicht, dann ist der anspruch futsch, nach ablauf der „verjährungsfrist“ von - wenn ich mich recht erinnere - 6 monaten.
wird der urlaub nicht bis jahresende genommen verfällt er automatisch, außer er kann aus - vom vorgesetzten bestätigten - dienstlichen gründen nicht bis jahresende genommen werden, oder aus krankheitsgründen.
also: über „verfallen lassen“ funktioniert „verzichten“ schon, und auch ganz legal.
noch fragen?
gruß,
r.a.
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Hallo Ferdi1904,
nein, beim Erholungsurlaub gilt eine andere Regelung:
Der Erholungsurlaub ist im §26 TVÖD geregelt (http://www.gew.de/Binaries/Binary33829/TVöD%20Allgem…).
Demnach muss der Erholungsurlaub eines Kalenderjahres im selben Jahr genommmen werden (§26 I Satz 6 TVÖD). Auf Antrag kann die Frist auch bis zum 31.03., spätestens aber bis zum 31.05. des Folgejahres verlängert werden (Siehe Protokollnotiz 2a). Sofern nicht innerbetrieblich anders geregelt, muss dieser Antrag bis zum 31.12. des ursprünglichen Jahres von Deinen KollegInnen gestellt werden.
Tun sie dies nicht, verfällt der Urlaubsanspruch.
Der Vorgesetzte muss niemanden in den Urlaub schicken. Er darf einem den Urlaub nur nicht vorenthalten.
Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten.
-) Charlie80
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