Mal angenommen jemand arbeitet bei einem großen deutschen Reinigungsunternehmen das auch nach dem Rahmentarifvertrag bezahlt.
Arbeiten führt diese Person als Vorarbeiterin aus. Auch den zuständigen Angstellten des Kunden ist dieser jemand als Vorarbeiter präsentiert worden. Und den Angestellten wurde dies mitgeteilt.
Nun weigert sich das Unternehmen den Vorarbeiterlohn zu zahlen, ohne Begründung.
Also im Arbeitsvertrag steht Reinigungskraft…und mit dem Verlängerungsvertrag derfällig wurde lassen sie sich ganz schön zeit…dachte nur weil sie auch den kunden als vorarbeiterin präsentiert wurde
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Mal angenommen jemand arbeitet bei einem großen deutschen
Reinigungsunternehmen das auch nach dem Rahmentarifvertrag
bezahlt.
Arbeiten führt diese Person als Vorarbeiterin aus. Auch den
zuständigen Angstellten des Kunden ist dieser jemand als
Vorarbeiter präsentiert worden. Und den Angestellten wurde
dies mitgeteilt.
Nun weigert sich das Unternehmen den Vorarbeiterlohn zu
zahlen, ohne Begründung.
Was könnte man da tun???
Mfg fluebkemann
Ahoi, fluebkemann
mal angenommen…was steht denn im AV?
Grüssle JSP
Also im Arbeitsvertrag steht Reinigungskraft…und mit dem
Verlängerungsvertrag derfällig wurde lassen sie sich ganz
schön zeit…dachte nur weil sie auch den kunden als
vorarbeiterin präsentiert wurde
Ahoi, fluebkemann
was wäre wenn, nehmen wir mal an es gäbe…
Vorraussetzung der EntgeldrahmenTV ist zwingend…allgemeinverbindlich!
Dann gibt es Grundsätze für die Eingruppierung und Vergütung…für die Eingruppierung,
wenn er/sie laut Entgeldrahmentarifvertrag Tätigkeiten einer höherwertigen Eingruppierung, verrichten würde, wäre der Tatbestand erfüllt. Aber Vorsicht…
Wenn kein BR vorhanden…
Könnte der AN die korrekte Eingruppierung auch gerichtlich durchsetzen. Im Eingruppierungsprozess vor dem Arbeitsgericht hätte er/sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er/sie die Voraussetzungen einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt. Meist geschieht dies in Form einer sog. Eingruppierungsfeststellungsklage.