Wenn ein Arbeitgeber Mitglied bei einem Arbeitgeberverband ist der mit der entsprechenden Gewerkschaft einen Tarifvertrag hat, hat dann ein Arbeitnehmer, der nicht Mitglied der Gewerkschaft ist, ein Recht auf das gleiche Gehalt wie ein Mitglied, das in der Gewerkschaft ist?
Kontrollüberlegung: Warum sollte dann überhaupt noch jemand in dem Betrieb in der Gewerkschaft sein, wenn es aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz einen rechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Gewerkschaftsmitgliedern gäbe?
Nein, es bedarf einer sog. Gleichstellungsabrede im Vertrag oder einer anderen Rechtsgrundlage hinsichtlich der Anwendung der Tarifverträge immer auch auf Nichtmitglieder, z.B. betriebliche Übung.