Hallo liebe Experten,
ich habe da mal eine - oder auch mehrere Frage(n).
Angenommen ein AN ist in einem Unternehmen mit, nach Ausbildungsstand entsprechendem, Tariflohn angestellt. Der Einfachheit halber sei angenommen es ist tariflich geregelt, daß er, wenn er Kurs 1 macht 8€ Stundenlohn bekommt, nach Kurs 2 9€, nach Kurs 3 10€ und nach einer IHK-Prüfung 12€.
Der AN bekäme bei Ausbildungsstand „Kurs 2“ derzeit etwas mehr als den Tariflohn, egal welche Position er belegt. Nun soll dieser AN an der Prüfung teilnehmen - auf Wunsch des AG, aber auch auf eigenen Wunsch. Ein Zwang von AG-Seite stünde nicht dahinter, wohl aber ein gewisser Druck.
Angenommen nach bestandener Prüfung will der AG aber nur den IHK-Prüfungslohn zahlen, wenn der AN auf einem Posten im Unternehmen eingesetzt ist, in dem dieser Ausbildungsstand verlangt wird. Für alle anderen Posten möchte er nur den Stundenlohn für Ausbildungsstand „Kurs 3“ zahlen.
Dürfte der AG das so einfach? Wie sähe es aus, wenn er dem AN für diesen Fall einen Änderungsvertrag vorlegt, um dies dann zu vereinbaren? Müßte der AN diesen unterschreiben oder gilt, weil er ihn nicht unterschreibt sein alter vertraglich vereinbarter Lohn? Oder automatisch trotzdem der IHK-Prüfungslohn?
Wäre toll, wenn sich jemand meines Beispiels annehmen würde und mir die Fragen beantworten könnte.
Danke schonmal.
Liebe Grüße
ausnahmefall
Hallo liebe Experten,
ich habe da mal eine - oder auch mehrere Frage(n).
Hallo,
ich auch, um antworten zu können.
Angenommen ein AN ist in einem Unternehmen mit, nach
Ausbildungsstand entsprechendem, Tariflohn angestellt. Der
Einfachheit halber sei angenommen es ist tariflich geregelt,
Gilt der TV verbindlich für AN und AG ???
daß er, wenn er Kurs 1 macht 8€ Stundenlohn bekommt, nach Kurs
2 9€, nach Kurs 3 10€ und nach einer IHK-Prüfung 12€.
Ohne exakte Wiedergabe der (natürlich fiktiven) Formulierung ist eine Meinungsbildung nicht möglich.
Liebe Grüße
ausnahmefall
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich auch, um antworten zu können.
na klar
Wollen wir doch mal schauen, was wir da machen können 
Angenommen ein AN ist in einem Unternehmen mit, nach
Ausbildungsstand entsprechendem, Tariflohn angestellt. Der
Einfachheit halber sei angenommen es ist tariflich geregelt,
Gilt der TV verbindlich für AN und AG ???
Angenommen ja.
Ohne exakte Wiedergabe der (natürlich fiktiven) Formulierung
ist eine Meinungsbildung nicht möglich.
Also: Angenommen AN ist Verkäufer. Um als Verkäufer arbeiten zu dürfen muß er den Grundkurs „Was ist Geld“ absolvieren. Der ist Pflicht und wird nicht extra vergütet, ist im TV auch nicht aufgeführt. Jetzt mach AN auch noch den Lehrgang „Verkaufen für Anfänger“. Danach würde er laut TV mit 8€ entlohnt werden. Nach dem 2. Lehrgang „Verkaufen für Fortgeschrittene“ würde er laut TV mit 9€ entlohnt werden. Nach dem 3. Lehrgang „Verkaufen für Profis“ mit 10€. Nach der IHK-Prüfung „Bin ich ein perfekter Verkäufer“ würde er laut TV 12€ bekommen. Das ganze ist im TV eine einfach Lohntabelle in der links die Qualifikationsstufen stehen und rechts die jeweiligen Tariflöhne.
Nun hat der AG für den AN auch Positionen in denen er eigentlich nur einen „fortgeschrittenen Verkäufer“ bräuchte, dort aber auch den nun „perfekten Verkäufer“ einsetzen möchte. Aber nicht für den Lohn von 12€, sondern nur für den eines „Profiverkäufers“ mit 10€. Auf den „Perfekter Verkäufer“ Positionen würde er 12€ bekommen. Eine Wahl hätte der AN in der Positionswahl nicht, wäre also auf das Wohlwollen des AG angewiesen. Ein neuer Vertrag läge im übrigen noch nicht vor, und diese Regel ist erst zum Oktober eingeführt worden. Alle, die vorher „Perfekter Verkäufer“ wurden, haben „Bestandschutz“ und werden auf allen Positionen mit 12€ entlohnt. Ginge diese Ungleichbehandlung überhaupt? Im TV steht zu solchen Fällen nichts.
Weitere Fragen beantworte ich gerne.
Liebe Grüße
ausnahmefall
Hallo Ausnahmefall,
also wenn wir nach Deinen Angaben mal gemeinsam davon ausgehen, daß der TV gilt und dieser TV sich in der Tabelle auf die berufliche Qualifikation des AN bezieht und nicht auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, dann muß auch der der Qualifikation entsprechende Lohn gezahlt werden.
Dem AG wäre es ja in diesem Fall freigestanden, die Absolvierung der letzten Qualifikationsstufe vom AN nicht zu verlangen, wenn er die damit verbundene Vergütung nicht zahlen will.
Trotz allem würde ich die Sache noch mal vor Ort durch einen Fachmenschen für Arbeitsrecht prüfen lassen, zwecks der exakten Formulierung. Der Teufel liegt in solchen Dingen im Detail wie z. B. versteckte Verweise, Ausnahmeregelungen, betriebliche Zusatzvereinbarungen etc.
&Tschüß
Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
danke für die Info. Der fiktive AN wird sich dann wohl mal an seine Gewerkschaft wenden um dort genauere Info’s zu erhalten. Die haben da ja auch Anwälte denke ich mir mal.
Liebe Grüße
ausnahmefall