Tarifrecht

Liebe/-r Experte/-in,
eine Freundin behauptet, ich hätte einen Anspruch auf Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc. alleine dadurch, dass ich Mitglied in einer Gewerkschaft (IG-Metall) sei.

In dem Betrieb in dem ich arbeite ist ca. die Hälfte der Mitarbeiter tariflich angestellt, der Rest nicht-tariflich.Insg. ca. 100 Mitarbeiter.
Die Unterschiede:
-35 Arbeitsstunden / 40 Arbeitsstunden pro Woche
-30 Urlaubstage / 25 Urlaubstage
-bezahlte Überstunden / Überstunden inklusive
-vermögenswirksame Leistungen / nichts
-Weihnachts- und Urlaubsgeld / nichts

Wir „Neuen“ haben ja schließlich diesen „nicht-tariflichen“ Vertrag unterschrieben.Unser Gehalt ist durchschnittlich, liegt im Tarifbereich, ist aber keinesfalls überdurchschnittlich (will heißen, fehlende Sonderzahlungen und inkludierte Überstunden werden keineswegs durch ein entsprechend höheres Gehalt wett gemacht…).

Hat nun meine Freundin Recht und ich einen Anspruch auf z.B. Sonderzahlungen???

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort,

Belinea

Hallo belinea, das klingt in erster linie nach einem wirklich mich gerade ausgewogenen beschäftigungskonzept des arbeitgebers. Um mal im groben auf das ganze einzugehen, ein anrecht auf gratifikationen, seien es urlaubs- oder weihnachtsgeld sind freiwillige leistungen des arbeitgebers, wenn nicht ein tarifvertrag, zum beispiel nach bestimmter wartezeit oder firmenzugehörigkeit, dies regelt. Der arbeitsvertrag als niederschrift an sich, sollte bestenfalls konkret auf diese punkte eingehen. Eine organisation in einer gewerkschaft oder dergleichen, ist noch lange keine rechtsgrundlage für sonderzahlungen, diese können beispielsweise auch, trotz tariflicher bindung, bei entsprechender negativer entwicklung der unternehmens ausgesetzt werden. Gibt es denn in ihrem unternehmen einen betriebsrat? Was besagt ihr arbeitsvertrag zum thema gratifikationen? Beste grüße. Campinho

Wenn der Betrieb Mitglied im Metall-Arbeitgeberverband ist, haben Sie als IGM-
Mitglied einen Rechtsanspruch auf alle tariflichen Leistungen. Dies ist auch
einklagbar.

Gruß aus Bochum,

Manfred Burr

Hallo Belinea,

grundsätzlich ist entscheidend, ob und wie tarifrechtliche Dinge in einem Betrieb Anwendung finden, und wie die Tarifbindung aussieht.

Du schilderst nicht, wie deine Arbeitgeber tarifrechtlich gebunden ist.

Wenn deine Arbeitgeber tarifgebunden ist, muss er allen Gewerkschaftsmitgliedern die tariflichen Verbesserungen zukommen lassen. Auch eine Unterschrift würde dies nicht ausschließen. (Günstigkeitsprinzip)

Wenn dein Arbeitgeber aus dem Tarifverbund ausgeschieden ist, finden die bestehenden Tarifverträge für alle Beschäftigten, die bis zu dem Zeitpunkt des Austritts aus dem Tarifverbund beschäftigt sind, Anwendung. Die, die nach dem Austritt aus dem Tarifverbund, eingestellt werden, brauchen nicht tarifrechtlich berücksichtigt werden.
Daher ist es wichtig, dass ihr den Kontakt zur eurer Gewerkschaft sucht - in dem Fall die IG Metall. Mit dem zuständigen Sekretär könnt ihr zusammen ein weiteres Vorgehen vereinbaren… Die machen sehr viele so. Das nennt man denn „Haustarifvertrag“ oder „Anerkennungstarifvertrag“. Nur - ihr solltet auch gut organisiert sein, weil ihr sonst keine Kraft für eine Durchsetzung eurer Interessen habt.

Viel Glück!!

Schade…
meines Wissens ist mein AG aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten.
Neue Tarifverträge werden somit nicht mehr abgeschlossen, die „alten“ bleiben aber noch bestehen…

Trotzdem Danke für die Antwort,

Belinea

Hallo,

mein Arbeitsvertrag sagt nichts über Gratifikationen aus.
Auch ist mein Arbeitgeber nicht (mehr) im Arbeitgeberverband.
Insofern war ich sowieso davon ausgegangen, dass die Aussage meiner Freundin nicht wirklich stimmt. Zumal es sich bei Weihnachts- und Urlaubsgeld ja um freiwillige „jederzeit widerrufbare“ Zahlungen handelt.

Einen Betriebsrat haben wir, allerdings halte ich den für wenig „durchsetzungsfähig“.

Ich danke trotzdem noch mal für die superschnelle Antwort!

Gruß,

Belinea

Hallo,

wenn der Arbeitgeber nach Ihrer Einstellung aus dem AGV ausgetreten ist, wirkt der
Tarifvertrag für Sie uneingeschränkt nach! D.h., die Rechtsansprüche auf die
tariflichen Leistungen bleiben voll erhalten und sind einklagbar.

Gruß,

Manfred Burr

Vielen Dank für die prompte und sehr informative Antwort!
Da mein AG nicht (mehr) im Arbeitgeberverband ist - und das bereits vor meinem Eintritt ins Unternehmen - kann ich wohl rein rechtlich auf nichts hoffen und muß so versuchen, meinen Chef dazu zu bringen mich leistungsgerecht (und zumindest entsprechend meiner tarifgebundenen Kollegen) zu bezahlen.
Viel Glück kann ich hier dann besonders gebrauchen :wink:

Grüße,
Belinea

Herzlichen Dank für die prompte Antwort!
Leider trifft dies auf mich nicht zu…aber eine Kollegin von mir wird dies sicherlich sehr interessieren… :wink:

Gruß,

Bianca

Hallo Belinea,

wenn das Unternehmen für die IGM-Mitglieder einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat, dann trifft die Aussage Deiner Freundin zu. Dann hast Du als IGM-Mitglied Anspruch auf die Anwendung dieses TV auf Dein AV.
Wenn dies aber nicht der Fakll ist und die tariflichen Zusagen bei den älteren Mitarbeitern aus einer früheren Mitgliedschaft im AG-Verband oder einer tarifvertraglichen Bindung resultieren, dann gelten die neuen, einzelvertraglich vereinbarten und unterschriebenen Regelungen. Ggf. könnte man auf den Grundsatz der Gleichbehandlung pochen, aber ob das in Deiner speziellen Situation rechtlich durchsetzbar ist, ???

Also, das Recht auf eine automatische Anwendung tarifvertraglicher Vereinbarungen als IGM-Mitglied hast Du m. E. nur dann wenn das Unternehmen tariflich gebunden ist durch Voll-Mitgliedschaft im AG-Verband oder Haustarifvertrag, oder wenn in der Branche ein allgemeingültiger TV Anwendung findet. Mein Kenntnisstand - kann aber ggf. durch EU-Recht auch schon wieder verändert sein und ich habe es nicht mitbekommen.

Ich hoffe dass ich Dir helfen konnte.

Ulli

Hallo,

es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen. Und selbst wenn der Betrieb tarifgebunden du aber einen aussertariflichen Arbeitsvertrag hast besteht kein Anspruch. Und nur der Hintergrund, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein reicht nicht aus. Wie du schon richtig festgestellt hast, hast du einen Arbeitsvertrag ohne Sonderzahlungen unterschrieben. Und leider ist es in Deutschland so, das Betriebe intern die verschiedensten Varianten von Verträgen machen können. So lange diese von den Mitarbeitern akzeptiert werden, hat kaum eine Chance.