in der aktuellen Diskussion um die Aberkennung von Doktortiteln würde mich interessieren, ob der Entzug eines Doktortitels zum Verlust einer evtl. höheren Vergütung/Besoldung führen kann.
Und wenn dem so sein sollte, müsste die unter falschen Voraussetzungen erlangte Höhervergütung nicht auch zurückgezahlt werden?
Da mir die Frage in der Praxis noch nicht untergekommen ist, würde ich meinen dass es sich hier um ein Problem handelt, das arbeitsrechliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Sollte z. Bsp. die Anstellung aufgrund falscher Angaben erworben sein, hat sich der MA m. E. strafbar gemacht (grobe Täuschung)und man müsste rechtliche Schritte prüfen. Dies kann m. E. zu einer Kündigung und eine Schadenersatzklage führen.
So weit meine Einschätzung. Ich hoffe ich konnte etwas helfen