Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin seit 39 Jahren Mitarbeiter einer Genossenschaft-
bank. In 2011 war ich 4,5 Monate krankgeschrieben.
Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung habe ich anschließend
Krankengeld (Pflichtversicherter) erhalten.
lt. Tarifvertrag steht mir Krankengeldzuschuß für
72 Monate zu.
1.) Wie wird dieser berechnet ??
2.) Das Bruttokrankengeld enthält 1+1/2 Sonderzahlungen.
3.) Wird das Bruttokrankengeld ins Verhältnis zum
normalen Krankengeld(ohne Sonderzahlungen) gesetzt.
4.) Oder werden die Sonderzahlungen beim Nettolohn
berücksichtigt.
5.) Gibt es andere ges. Vorschriften
Vielen Dank im Voruas