Tarifrecht Krankengeldzuschuß

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit 39 Jahren Mitarbeiter einer Genossenschaft-
bank. In 2011 war ich 4,5 Monate krankgeschrieben.
Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung habe ich anschließend
Krankengeld (Pflichtversicherter) erhalten.
lt. Tarifvertrag steht mir Krankengeldzuschuß für
72 Monate zu.
1.) Wie wird dieser berechnet ??
2.) Das Bruttokrankengeld enthält 1+1/2 Sonderzahlungen.
3.) Wird das Bruttokrankengeld ins Verhältnis zum
normalen Krankengeld(ohne Sonderzahlungen) gesetzt.
4.) Oder werden die Sonderzahlungen beim Nettolohn
berücksichtigt.
5.) Gibt es andere ges. Vorschriften

Vielen Dank im Voruas

Sehrgeehrter Herr Brake,

leider kenni ich mich in dem von Ihnen angegebenen TV nicht aus. Tut mir leid, wenn ich Ihnen nicht helfen kann. Ich binb sicher, Sie finden Jemanden.

Viel Glück.
U. Wahlen